Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben. Die Vorlesung wird von zweistündigen Tutorien begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein. Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert. Literaturhinweise und Materialien werden in der online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 14:00 - 17:00 Uhr in HZ 1 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Der Begriff der Institution spielt eine zentrale Rolle in den Rechts- und Sozialwissenschaften, ist aber alles andere als klar. Was unterscheidet eine Institution von einer Organisation, einem Verein, einer Körperschaft, einer Gemeinschaft, einem Kollektiv? Ist der Staat eine Institution? Wie ist das Verhältnis zwischen Institutionen und ihren Individuen zu bestimmen? Welche Rolle spielt das Recht für Institutionen, ist es konstitutiv für oder nur ein Element von Institutionen (und vielleicht noch nicht mal ein notwendiges) oder setzt das Recht bereits bestehende Institutionen schon voraus? Ist das Recht selbst eine Institution (immerhin trägt ein Buch des römischen Corpus Iuris den Titel „Institutiones“)? Sind „Rechtsinstitute“ Institutionen? Das Seminar soll in einem ersten Teil dazu dienen, den Begriff der Institution näher zu bestimmen und sein Verhältnis zum Recht (sowie das Verhältnis des Rechts zum Begriff der Institution) zu klären. Im zweiten Teil soll auf das zentrale Problem moderner Gesellschaften eingegangen werden, auf das Institutionen reagieren: Denn für moderne Gesellschaften ist die Einsicht leitend, dass die Bedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens das Ergebnis menschlichen Handelns sind und dass diese Bedingungen durch menschliches Handeln verändert werden können. Ihre Veränderbarkeit ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Innovationen und Fortschritt, setzt das Zusammenleben aber auch dem Risiko der Instabilität aus und macht sie krisenanfällig. |
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag, 10:00 -12:00 Uhr (c.t.) in RuW 3.101
Vorbesprechung: Donnerstag, 24.07.25 um 14 Uhr in RuW 2.101
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben. Die Vorlesung wird von zweistündigen Tutorien begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein. Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert. Literaturhinweise und Materialien werden in der online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 14:00 - 17:00 Uhr in HZ 1 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Der Begriff der Institution spielt eine zentrale Rolle in den Rechts- und Sozialwissenschaften, ist aber alles andere als klar. Was unterscheidet eine Institution von einer Organisation, einem Verein, einer Körperschaft, einer Gemeinschaft, einem Kollektiv? Ist der Staat eine Institution? Wie ist das Verhältnis zwischen Institutionen und ihren Individuen zu bestimmen? Welche Rolle spielt das Recht für Institutionen, ist es konstitutiv für oder nur ein Element von Institutionen (und vielleicht noch nicht mal ein notwendiges) oder setzt das Recht bereits bestehende Institutionen schon voraus? Ist das Recht selbst eine Institution (immerhin trägt ein Buch des römischen Corpus Iuris den Titel „Institutiones“)? Sind „Rechtsinstitute“ Institutionen? Das Seminar soll in einem ersten Teil dazu dienen, den Begriff der Institution näher zu bestimmen und sein Verhältnis zum Recht (sowie das Verhältnis des Rechts zum Begriff der Institution) zu klären. Im zweiten Teil soll auf das zentrale Problem moderner Gesellschaften eingegangen werden, auf das Institutionen reagieren: Denn für moderne Gesellschaften ist die Einsicht leitend, dass die Bedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens das Ergebnis menschlichen Handelns sind und dass diese Bedingungen durch menschliches Handeln verändert werden können. Ihre Veränderbarkeit ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Innovationen und Fortschritt, setzt das Zusammenleben aber auch dem Risiko der Instabilität aus und macht sie krisenanfällig. |
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag, 10:00 -12:00 Uhr (c.t.) in RuW 3.101
Vorbesprechung: Donnerstag, 24.07.25 um 14 Uhr in RuW 2.101
Nachdem in den beiden vorangegangenen Vorlesungen zu Strafrecht I und II der Allgemeine Teil des Strafrechts am Beispiel einfacherer Straftatbestände behandelt wurde, liegt der Schwerpunkt jetzt auf den schwieriger zu handhabenden Delikten des Besonderen Teils. Insbesondere wird es darum gehen, ein Verständnis für komplexe Strukturen einzelner Straftatbestände und verschiedenartige Kombinationen mit Strukturen des Allgemeinen Teils zu entwickeln. Die Kenntnis des Allgemeinen Teils wird daher vorausgesetzt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Es ist kein Geheimnis, dass jede Gesellschaft von Machtbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern durchdrungen ist, die teilweise (rechtlich) formalisiert und institutionalisiert sind, zum überwiegenden Teil aber auf informelle Weise asymmetrische Verhältnisse zwischen Personen entstehen und sich reproduzieren lassen. Häufig finden sich formalisierte und informelle Machtverhältnisse nebeneinander oder sind miteinander verwoben – z.B. in Arbeitsverhältnissen. Machtasymmetrien entstehen außerdem zumeist nicht nur durch eine explizite Ermächtigung oder durch die Einwilligung der Machtunterworfenen, sondern vielfach durch soziale Strukturen, die die einen in eine privilegierte Position gegenüber anderen versetzen. Sobald ein Machtverhältnis entsteht, lässt es sich missbrauchen, primär durch den:diejnige:n, der:die sich in der überlegenen Position befindet, also Macht über jemanden hat, gleichviel, auf welchen Gründen dies beruht. Was aber heißt in solchen Fällen eigentlich „Missbrauch“? Wie wäre das von einem zulässigen, erlaubten Gebrauch von Macht zu unterscheiden? Inwiefern missbraucht z.B. ein Filmproduzent seine Macht, wenn er das Angebot der Hauptrolle in einem Filmprojekt an eine:n Schauspieler:in mit der Erwartung verknüpft, dass seine sexuellen Wünsche von ihm:ihr erfüllt werden? Welche Rolle spielt das Recht (das selbst Machtpositionen erzeugen kann, z.B. Ermächtigungen, Kompetenzen, subjektive Rechte)? Kann es (und ggf. in welchem Umfang) Machtmissbrauch verhindern (wie z.B. mit der Kriminalisierung des Ausnutzens bestimmter Abhängigkeitsverhältnisse)?
Zeit und Ort: Mo, 21.07.25 von 14:00-18:00 Uhr, und an folgendem Di und Mi, 22.-23.07.25, von 10:00-18:00 Uhr in RuW 1.101.
Vorbesprechung: Di, 11.02.25 um 16 Uhr, RuW 1.101.
Mit Prof. Dr. Klaus Günther und Prof. Dr. Gerhard Gamm
Die Rede von „Subjektivität“ war schon immer vieldeutig, heute scheint sie völlig in Verwirrung geraten. Seit ihr mit Beginn der Neuzeit u. a. eine fundierende Rolle für Erkenntnis und Moral zugesprochen wurde, wird ihre Bedeutung und Geltung für das gesellschaftliche und politische Leben unterschiedlich eingeschätzt: „Der Glanz des bürgerlichen Subjekts war seine welthistorische Allgemeinheit; sein Elend ist die nicht begriffene Partikularität“, wie Bernhard Willms 1969 pointiert formulierte: Ist es womöglich eine „soziale Konstruktion“, mit der Macht- und Herrschaftsverhältnisse (re-)produziert werden? Oder zeigt sich in ihr eine doppeldeutige Selbstermächtigung (Befreiung) neuen Stils? Muss nicht Subjektivität über eine vielschichtige Vermittlung von Selbst und Anderen („Selbstverhältnissen“) entwickelt werden? Bildet eine unhintergehbare Vertrautheit die unbewegte Basis bewussten Lebens? Eine Ursprünglichkeit ohne Spuren von Angst? Ist Subjektivität mehr oder anderes als der belebte und beseelte Körper? Ist die Substanz gewordene Subjektivität moderner Gesellschaften der Ort der vernünftigen Freiheit (Autonomie) oder der individuellen Willkür (Heteronomie)? Ist sie der Grund, auf dem Verantwortung, Schuld und Gewissen beruhen, oder auch der Ort einer sich jeder Steuerung und Bestimmbarkeit entziehenden Spontaneität und Kreativität? Zuletzt: Ist der Glanz welthistorischer Allgemeinheit nur die blutige und ausbeuterische Lebenslüge des Kolonialismus und käme es statt auf das Begreifen der Partikularität auf die Überwindung von Subjektivität an? Das Seminar will auf der Grundlage ausgewählter Texte in diesem Strudel von Fragen Orientierungshilfen geben.
Das interdisziplinäre Seminar findet in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Gerhard Gamm, Professor em. für Philosophie an der TU Darmstadt statt. Es wird als Blockveranstaltung im Chalet L'Éridan in Manigod/Frankreich durchgeführt. Näheres über das Programm, die Literatur, über Teilnahme und Anmeldung wird in einer Vorbesprechung zu Beginn des SoSe bekanntgegeben (Termin wird auf der homepage der Professur angekündigt). Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist ein Erscheinen zur Vorbesprechung erforderlich.
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Mit Univ.-Prof. Dr. Klaus Günther und Priv. Doz. Dr. Zabel
Das rechtstheoretische Mittwochskolloquium hat in Frankfurt eine lange Tradition, die von Rudolf Wiethölter begründet wurde und die wir im kommenden Sommersemester fortsetzen wollen. In seiner Geschichte ist das Kolloquium immer ein Ort des theoretischen Experimentierens gewesen und das soll es auch in Zukunft sein. Gerade deshalb besteht ein zentrales Anliegen darin, aktuelle Rechtsentwicklungen mit unterschiedlichsten wissenschaftlichen Perspektiven zu konfrontieren. Auf diese Weise soll die innerjuristische Debatte, aber auch der interdisziplinäre Austausch zwischen der Rechtswissenschaft und anderen Disziplinen befördert werden, etwa zwischen der Philosophie und der Soziologie, der Theologie und Geschichte oder der Literaturwissenschaft und der Kulturtheorie. Zum festen Teilnehmerkreis des Kolloquiums gehören Studierende, Doktorand*innen, Habilitand*innen und ausländische Gastwissenschafler:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, die ein Forum für anspruchsvolle Debatten innerhalb der Rechtswissenschaft suchen. In dem Kolloquium wollen wir veröffentlichte und unveröffentlichte Texte/ Manuskripte lesen oder Auszüge aus Büchern diskutieren. Hierbei streben wir auch den direkten Austausch mit den Autor:innen an. Einen Überblick über das konkrete Semesterprogramm geben wir vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Vorbesprechung: 12.02.25, 18 Uhr in RuW 1.101. |
Nachdem in den beiden vorangegangenen Vorlesungen zu Strafrecht I und II der Allgemeine Teil des Strafrechts am Beispiel einfacherer Straftatbestände behandelt wurde, liegt der Schwerpunkt jetzt auf den schwieriger zu handhabenden Delikten des Besonderen Teils. Insbesondere wird es darum gehen, ein Verständnis für komplexe Strukturen einzelner Straftatbestände und verschiedenartige Kombinationen mit Strukturen des Allgemeinen Teils zu entwickeln. Die Kenntnis des Allgemeinen Teils wird daher vorausgesetzt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Es ist kein Geheimnis, dass jede Gesellschaft von Machtbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern durchdrungen ist, die teilweise (rechtlich) formalisiert und institutionalisiert sind, zum überwiegenden Teil aber auf informelle Weise asymmetrische Verhältnisse zwischen Personen entstehen und sich reproduzieren lassen. Häufig finden sich formalisierte und informelle Machtverhältnisse nebeneinander oder sind miteinander verwoben – z.B. in Arbeitsverhältnissen. Machtasymmetrien entstehen außerdem zumeist nicht nur durch eine explizite Ermächtigung oder durch die Einwilligung der Machtunterworfenen, sondern vielfach durch soziale Strukturen, die die einen in eine privilegierte Position gegenüber anderen versetzen. Sobald ein Machtverhältnis entsteht, lässt es sich missbrauchen, primär durch den:diejnige:n, der:die sich in der überlegenen Position befindet, also Macht über jemanden hat, gleichviel, auf welchen Gründen dies beruht. Was aber heißt in solchen Fällen eigentlich „Missbrauch“? Wie wäre das von einem zulässigen, erlaubten Gebrauch von Macht zu unterscheiden? Inwiefern missbraucht z.B. ein Filmproduzent seine Macht, wenn er das Angebot der Hauptrolle in einem Filmprojekt an eine:n Schauspieler:in mit der Erwartung verknüpft, dass seine sexuellen Wünsche von ihm:ihr erfüllt werden? Welche Rolle spielt das Recht (das selbst Machtpositionen erzeugen kann, z.B. Ermächtigungen, Kompetenzen, subjektive Rechte)? Kann es (und ggf. in welchem Umfang) Machtmissbrauch verhindern (wie z.B. mit der Kriminalisierung des Ausnutzens bestimmter Abhängigkeitsverhältnisse)?
Zeit und Ort: Mo, 21.07.25 von 14:00-18:00 Uhr, und an folgendem Di und Mi, 22.-23.07.25, von 10:00-18:00 Uhr in RuW 1.101.
Vorbesprechung: Di, 11.02.25 um 16 Uhr, RuW 1.101.
Mit Prof. Dr. Klaus Günther und Prof. Dr. Gerhard Gamm
Die Rede von „Subjektivität“ war schon immer vieldeutig, heute scheint sie völlig in Verwirrung geraten. Seit ihr mit Beginn der Neuzeit u. a. eine fundierende Rolle für Erkenntnis und Moral zugesprochen wurde, wird ihre Bedeutung und Geltung für das gesellschaftliche und politische Leben unterschiedlich eingeschätzt: „Der Glanz des bürgerlichen Subjekts war seine welthistorische Allgemeinheit; sein Elend ist die nicht begriffene Partikularität“, wie Bernhard Willms 1969 pointiert formulierte: Ist es womöglich eine „soziale Konstruktion“, mit der Macht- und Herrschaftsverhältnisse (re-)produziert werden? Oder zeigt sich in ihr eine doppeldeutige Selbstermächtigung (Befreiung) neuen Stils? Muss nicht Subjektivität über eine vielschichtige Vermittlung von Selbst und Anderen („Selbstverhältnissen“) entwickelt werden? Bildet eine unhintergehbare Vertrautheit die unbewegte Basis bewussten Lebens? Eine Ursprünglichkeit ohne Spuren von Angst? Ist Subjektivität mehr oder anderes als der belebte und beseelte Körper? Ist die Substanz gewordene Subjektivität moderner Gesellschaften der Ort der vernünftigen Freiheit (Autonomie) oder der individuellen Willkür (Heteronomie)? Ist sie der Grund, auf dem Verantwortung, Schuld und Gewissen beruhen, oder auch der Ort einer sich jeder Steuerung und Bestimmbarkeit entziehenden Spontaneität und Kreativität? Zuletzt: Ist der Glanz welthistorischer Allgemeinheit nur die blutige und ausbeuterische Lebenslüge des Kolonialismus und käme es statt auf das Begreifen der Partikularität auf die Überwindung von Subjektivität an? Das Seminar will auf der Grundlage ausgewählter Texte in diesem Strudel von Fragen Orientierungshilfen geben.
Das interdisziplinäre Seminar findet in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Gerhard Gamm, Professor em. für Philosophie an der TU Darmstadt statt. Es wird als Blockveranstaltung im Chalet L'Éridan in Manigod/Frankreich durchgeführt. Näheres über das Programm, die Literatur, über Teilnahme und Anmeldung wird in einer Vorbesprechung zu Beginn des SoSe bekanntgegeben (Termin wird auf der homepage der Professur angekündigt). Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist ein Erscheinen zur Vorbesprechung erforderlich.
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Mit Univ.-Prof. Dr. Klaus Günther und Priv. Doz. Dr. Zabel
Das rechtstheoretische Mittwochskolloquium hat in Frankfurt eine lange Tradition, die von Rudolf Wiethölter begründet wurde und die wir im kommenden Sommersemester fortsetzen wollen. In seiner Geschichte ist das Kolloquium immer ein Ort des theoretischen Experimentierens gewesen und das soll es auch in Zukunft sein. Gerade deshalb besteht ein zentrales Anliegen darin, aktuelle Rechtsentwicklungen mit unterschiedlichsten wissenschaftlichen Perspektiven zu konfrontieren. Auf diese Weise soll die innerjuristische Debatte, aber auch der interdisziplinäre Austausch zwischen der Rechtswissenschaft und anderen Disziplinen befördert werden, etwa zwischen der Philosophie und der Soziologie, der Theologie und Geschichte oder der Literaturwissenschaft und der Kulturtheorie. Zum festen Teilnehmerkreis des Kolloquiums gehören Studierende, Doktorand*innen, Habilitand*innen und ausländische Gastwissenschafler:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, die ein Forum für anspruchsvolle Debatten innerhalb der Rechtswissenschaft suchen. In dem Kolloquium wollen wir veröffentlichte und unveröffentlichte Texte/ Manuskripte lesen oder Auszüge aus Büchern diskutieren. Hierbei streben wir auch den direkten Austausch mit den Autor:innen an. Einen Überblick über das konkrete Semesterprogramm geben wir vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Vorbesprechung: 12.02.25, 18 Uhr in RuW 1.101. |
Ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Überblick zu Eigentums- und Vermögensdelikten). Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Montags 14:00 - 17:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Manchmal glauben wir, etwas freiwillig zu tun, und zweifeln später, ob es wirklich so war. Dennoch würden die meisten von uns die Behauptung eines Dritten, unsere freie Entscheidung sei in Wahrheit unfrei gewesen, zurückweisen, solange wir nicht selbst daran zweifeln. Erst recht würden wir es uns verbitten, wenn jemand auf die Idee käme, die Freiheit unserer Entscheidungen zu überprüfen und zu beurteilen oder gar zu kontrollieren – zumindest, solange wir uns nicht im Kontext psychologisch-psychiatrischer Diagnosen und Therapien bewegen, in die wir uns wiederum freiwillig begeben haben. Nicht erst seit den öffentlichen Skandalisierungen von Machtmissbräuchen in sozialen Beziehungen und Hierarchien oder in Organisationen und Institutionen hat eine öffentliche Debatte an Fahrt aufgenommen, in der es unter anderem um die Frage geht, ob und inwiefern eine Einwilligung des Betroffenen (oder des Opfers) eine den Missbrauchsvorwurf rechtlich und moralisch neutralisierende Wirkung hat. Auch die jüngste Reform des Sexualstrafrechts stellt in § 177a StGB „den erkennbaren Willen“ des Opfers ins Zentrum des objektiven Tatbestandes sexueller Nötigung u. Vergewaltigung, von dem es maßgeblich abhängen soll, ob und ab wann der Tatbestand erfüllt ist. In einem ganz anderen Bereich, bei der Kontroverse über eine rechtliche Erlaubnis des assistierten Suizids, hat das Bundesverfassungsgericht die Autonomie des Sterbewilligen kürzlich noch einmal gestärkt. In dem Maße jedoch, wie die freiwillige und autonome Zustimmung immer wichtiger wird, gibt es viele Stimmen, die ihre maßgenbliche Bedeutung auch wieder in Frage stellen oder zumindest problematisieren. Ist angesichts diffuser Handlungssituationen, unschlüssigen Verhaltens oder belastender Umstände ein explizites oder unausgesprochenes „Ja“ noch ein Ja? Kann der Wunsch eines Erwachsenen, aus dem Leben zu scheiden, überhaupt autonom gebildet werden oder ist von vornherein von einem pathologischen, psychisch unfreien Zustand auszugehen? Reichen die rechtlichen Kategorien, die eine wirksame Einwilligung im wesentlichen dann verneinen, wenn sie durch Täuschung oder Drohung herbeigeführt worden ist, angesichts vieler verschiedener Arten mehr oder weniger massiver Willensbeeinflussung aus? Würde aber umgekehrt nicht eine stärkere rechtliche Kontrolle einer Einwilligung zu einem freiheitseinschränkenden Paternalismus führen? Das Seminar will diesen Fragen anhand ausgewählter Literatur und Rechtsprechung nachgehen, darunter auch das kürzlich erschienene Buch der Philosophin Manon Garcia „Das Gespräch der Geschlechter. Eine Philosophie der Zustimmung“ (Berlin 2024).
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 12:00 in RuW 4.101 (c.t.)
Vorbesprechung: am 16.07.24 um 14 Uhr c.t. in Raum RuW 1.101.
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Mit Prof. Dr. Günter Frankenberg und Dr. Orna Freifrau von Fürstenberg
Der Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat Auswirkungen, die tief in das gesellschaftliche Leben in Deutschland hineinreichen. Eine zentrale Rolle innerhalb des Konflikts spielt - teils erkannt aber auch unerkannt - das Phänomen des Antisemitismus - kurzum des Judenhasses und der Wunsch nach der Vernichtung jüdischen Lebens -. Fraglich ist jedoch, ob es sich tatsächlich um ein neues Phänomen handelt, oder lediglich um ein Wiederaufleben jahrhundertealter bereits bekannter Muster.
Die aktuelle Situation stellt auch das Strafrecht (bzw. die Beurteilung von möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen) vor neue Herausforderungen. Wie können Slogans wie “free Gaza from German guilt“, “from the river to the Sea Palestine will be free“ oder “Juden sind Kindermörder“ rechtlich angemessen beurteilt werden, wo liegt die Grenze zwischen den Grundrechten auf Meinungs- oder Kunstfreiheit und Straftatbeständen wie z.B. §§ 185, 192 a oder 130 StGB? Handelt es sich bei den vorgenannten Äußerungen überhaupt um neue Phänomene oder sind es nicht vielmehr die jahrhundertealten immer gleichen Forderungen im neuen Gewand?
Ziel des Seminars ist es, anhand historischer und aktueller Fälle die maßgeblichen Zusammenhänge, Definitionen und Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Thema Antisemitismus zu erörtern, um die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die vielschichtigen Sachverhalte differenziert beurteilen und rechtlich einordnen zu können, aber auch, um sich damit kritisch auseinandersetzen.
Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.Vorbesprechung: am 16.07.24, 13:00 Uhr s.t. in Raum RuW 1.101
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Überblick zu Eigentums- und Vermögensdelikten). Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Montags 14:00 - 17:00 Uhr in HZ 3 (c.t.)
Mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Manchmal glauben wir, etwas freiwillig zu tun, und zweifeln später, ob es wirklich so war. Dennoch würden die meisten von uns die Behauptung eines Dritten, unsere freie Entscheidung sei in Wahrheit unfrei gewesen, zurückweisen, solange wir nicht selbst daran zweifeln. Erst recht würden wir es uns verbitten, wenn jemand auf die Idee käme, die Freiheit unserer Entscheidungen zu überprüfen und zu beurteilen oder gar zu kontrollieren – zumindest, solange wir uns nicht im Kontext psychologisch-psychiatrischer Diagnosen und Therapien bewegen, in die wir uns wiederum freiwillig begeben haben. Nicht erst seit den öffentlichen Skandalisierungen von Machtmissbräuchen in sozialen Beziehungen und Hierarchien oder in Organisationen und Institutionen hat eine öffentliche Debatte an Fahrt aufgenommen, in der es unter anderem um die Frage geht, ob und inwiefern eine Einwilligung des Betroffenen (oder des Opfers) eine den Missbrauchsvorwurf rechtlich und moralisch neutralisierende Wirkung hat. Auch die jüngste Reform des Sexualstrafrechts stellt in § 177a StGB „den erkennbaren Willen“ des Opfers ins Zentrum des objektiven Tatbestandes sexueller Nötigung u. Vergewaltigung, von dem es maßgeblich abhängen soll, ob und ab wann der Tatbestand erfüllt ist. In einem ganz anderen Bereich, bei der Kontroverse über eine rechtliche Erlaubnis des assistierten Suizids, hat das Bundesverfassungsgericht die Autonomie des Sterbewilligen kürzlich noch einmal gestärkt. In dem Maße jedoch, wie die freiwillige und autonome Zustimmung immer wichtiger wird, gibt es viele Stimmen, die ihre maßgenbliche Bedeutung auch wieder in Frage stellen oder zumindest problematisieren. Ist angesichts diffuser Handlungssituationen, unschlüssigen Verhaltens oder belastender Umstände ein explizites oder unausgesprochenes „Ja“ noch ein Ja? Kann der Wunsch eines Erwachsenen, aus dem Leben zu scheiden, überhaupt autonom gebildet werden oder ist von vornherein von einem pathologischen, psychisch unfreien Zustand auszugehen? Reichen die rechtlichen Kategorien, die eine wirksame Einwilligung im wesentlichen dann verneinen, wenn sie durch Täuschung oder Drohung herbeigeführt worden ist, angesichts vieler verschiedener Arten mehr oder weniger massiver Willensbeeinflussung aus? Würde aber umgekehrt nicht eine stärkere rechtliche Kontrolle einer Einwilligung zu einem freiheitseinschränkenden Paternalismus führen? Das Seminar will diesen Fragen anhand ausgewählter Literatur und Rechtsprechung nachgehen, darunter auch das kürzlich erschienene Buch der Philosophin Manon Garcia „Das Gespräch der Geschlechter. Eine Philosophie der Zustimmung“ (Berlin 2024).
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 12:00 in RuW 4.101 (c.t.)
Vorbesprechung: am 16.07.24 um 14 Uhr c.t. in Raum RuW 1.101.
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Mit Prof. Dr. Günter Frankenberg und Dr. Orna Freifrau von Fürstenberg
Der Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat Auswirkungen, die tief in das gesellschaftliche Leben in Deutschland hineinreichen. Eine zentrale Rolle innerhalb des Konflikts spielt - teils erkannt aber auch unerkannt - das Phänomen des Antisemitismus - kurzum des Judenhasses und der Wunsch nach der Vernichtung jüdischen Lebens -. Fraglich ist jedoch, ob es sich tatsächlich um ein neues Phänomen handelt, oder lediglich um ein Wiederaufleben jahrhundertealter bereits bekannter Muster.
Die aktuelle Situation stellt auch das Strafrecht (bzw. die Beurteilung von möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen) vor neue Herausforderungen. Wie können Slogans wie “free Gaza from German guilt“, “from the river to the Sea Palestine will be free“ oder “Juden sind Kindermörder“ rechtlich angemessen beurteilt werden, wo liegt die Grenze zwischen den Grundrechten auf Meinungs- oder Kunstfreiheit und Straftatbeständen wie z.B. §§ 185, 192 a oder 130 StGB? Handelt es sich bei den vorgenannten Äußerungen überhaupt um neue Phänomene oder sind es nicht vielmehr die jahrhundertealten immer gleichen Forderungen im neuen Gewand?
Ziel des Seminars ist es, anhand historischer und aktueller Fälle die maßgeblichen Zusammenhänge, Definitionen und Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Thema Antisemitismus zu erörtern, um die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die vielschichtigen Sachverhalte differenziert beurteilen und rechtlich einordnen zu können, aber auch, um sich damit kritisch auseinandersetzen.
Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.Vorbesprechung: am 16.07.24, 13:00 Uhr s.t. in Raum RuW 1.101
Die Veranstaltung ist für die SPB 3 und 6 geöffnet und steht zudem allen Interessierten sämtlicher Fachbereiche offen.
Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.
Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie).
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)
Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102
Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)
Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.
Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)
Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)
Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.
Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.
Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.
Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102
Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.
Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.
Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie).
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)
Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102
Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)
Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.
Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)
Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)
Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.
Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.
Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.
Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102
Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.
Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)
Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden. |
Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.
Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)
Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden. |
Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.
In der Veranstaltung werden ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte) behandelt. Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 14:00 - 17:00 in HZ 3 (c.t.)
In der Veranstaltung werden ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte) behandelt. Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 14:00 - 17:00 in HZ 3 (c.t.)
Die Unterlagen zur Vorlesung und den begleitenden Tutorien sowie Hinweise auf etwaige Veranstaltungsänderungen sind über die Lernplattform OLAT aufrufbar.
Seminar: SPB 3 u. 6
Das Fahrlässigkeitsunrecht im Strafrecht
Gegenstand des Seminars sind die Grundlagen des Fahrlässigkeitsunrechts im Strafrecht. Unter dem Eindruck aktueller Kontroversen soll dabei - auch unter Befassung mit aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung (z.B. sog. "Raser"-Fälle, Kölner Stadtarchiv-Fall, mißbrauchte Lockerungen im Strafvollzug, u.a.) - folgenden Fragen nachgegangen werden: Besteht zwischen Fahrlässigkeitsunrecht und Vorsatzunrecht ein aliud-Verhältnis? Oder ist die Fahrlässigkeitstat vielmehr als Grundtyp der strafrechtlichen Tat anzusehen? Welche Probleme sind mit einer abstrakt-generalisierenden (am Durchschnittsmenschen orientierten) Bestimmung des Sorgfaltswidrigkeitsmaßstabes einerseits verbunden? Welche Schwierigkeiten gehen andererseits mit einer Individualisierung des Sorgfalts- und Vorhersehbarkeitsmaßstabs einher (z.B. Stichwort: Interne Idealisierung des Täters)? Welche Auswirkungen haben komplexe Organisationsstrukturen oder neue Technologien auf die Beantwortung der Schuldfrage?
Literatur und Rechtsprechungshinweise in der Vorbesprechung am 28.10.2021 um 18 Uhr ct via Zoom (Link wird noch bekanntgegeben).
Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.
Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.
Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:
Hegels Straftheorie
Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]
Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.
Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.
Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.
Seminartermin:
Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.
Leistungsnachweis:
Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der vollständigen Seminararbeit bis spätestens 31. März 2021 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar nur des Hauptteils (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung) im E-Center des Fachbereichs bis zum 31. März 2021, 24:00 Uhr hochzuladen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.
Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.
Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).
Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.
Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.
Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:
Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]
Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.
Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.
Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.
Seminartermin:
Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.
Leistungsnachweis:
Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist eine Online-Kurzpräsentation mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung (Seminararbeit).
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).
Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.
Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.
Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:
Hegels Straftheorie
Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]
Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.
Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.
Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.
Seminartermin:
Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.
Leistungsnachweis:
Für die ordnungsgemäße Abgabe der Seminararbeiten (nach der Prüfungsordnung des FB 01) ist sowohl ein schriftliches (also ausgedrucktes) Exemplar der vollständigen Seminararbeit bis spätestens 31. März 2021 postalisch an die Professur zu übersenden als auch ein elektronisches Exemplar nur des Hauptteils (ohne Titelblatt, Literaturverzeichnis und Gliederung) im E-Center des Fachbereichs bis zum 31. März 2021, 24:00 Uhr hochzuladen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload.
Für den Nachweis der rechtzeitigen Abgabe des schriftlichen (ausgedruckten) Exemplars der Seminararbeit ist der Poststempel maßgeblich.
Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Prof. Dr. Klaus Günther, RuW Raum 4.126, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main.
Sie müssen sicherstellen, dass sowohl das ausgedruckte als auch das elektronische Exemplar fristgerecht abgegeben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Seminararbeit mit „ungenügend" (0 Punkte) bewertet.
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).
Das interdisziplinäre Seminar zu „Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts“ in Manigod (Frankreich) kann aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht wie geplant im Jahr 2020 stattfinden.
Wir sind allerdings optimistisch, dass das Seminar in der geplanten Form 2021 stattfinden können wird.
Jedoch freuen wir uns, Ihnen für das laufende Sommersemester ein Ersatzangebot unterbreiten zu können:
Einordnung in den Studienplan: Grundlagen des Rechts [SP 03], Kriminalwissenschaften [SP 06]
Nicht nur wegen Hegels 250. Geburtstag, sondern auch und vor allem wegen der unverminderten Aktualität seiner schon von den Zeitgenossen kontrovers diskutierten Einsichten wird sich das Seminar Auszügen der im Jahre 1820 erschienenen „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ widmen.
Im Zentrum stehen die gemeinsame Lektüre und Interpretation zentraler Abschnitte zu Verbrechen und Strafe im Kapitel über das abstrakte Recht, zu Vorsatz und Schuld im Kapitel über die Moralität sowie derjenigen Paragraphen im Kapitel über die Sittlichkeit, welche sich mit der Strafjustiz beschäftigen.
Darüber hinaus soll auch die Fortentwicklung von Hegels Straftheorie bei Köstlin und Berner im 19. Jahrhundert sowie aktuell bei Jakobs Gegenstand der gemeinsamen Betrachtungen sein.
Sollten Sie sich angesprochen fühlen, werden Sie um eine entsprechende Nachricht an Frau Schwammborn (schwammborn@jura.uni-frankfurt.de) gebeten. Wir würden Sie dann per E-Mail über alle weiteren Entwicklungen der Online-Seminarplanung informieren.
Seminartermin:
Das Seminar findet in Form von vier je vierstündigen Online-Blockseminarsitzungen statt.
Leistungsnachweis:
Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises ist eine Online-Kurzpräsentation mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung (Seminararbeit).
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung findet virtuell am Donnerstag, den 09.07.2020 um 12 Uhr (c.t.) statt. Den Link zu dem Videokonferenzsystem, über welches die Vorbesprechung stattfinden wird, erhalten die Seminarinteressierten von uns per E-Mail (Anfragen richten Sie bitte an schwammborn@jura.uni-frankfurt.de).
Die Vorlesung schließt sich an die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an und setzt die Überlegungen zum Rechtsprojekt der Moderne und seiner Krisen fort. Der Fokus verschiebt sich nunmehr auf Probleme der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 3 (c.t.)
Die Vorlesung schließt sich an die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an und setzt die Überlegungen zum Rechtsprojekt der Moderne und seiner Krisen fort. Der Fokus verschiebt sich nunmehr auf Probleme der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 3 (c.t.)
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.
Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 13:00 in HZ 3
Zeit und Ort: 04.08.2019 - 11.08.2019 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich
Die Vorbesprechung findet am 18.04.2019 um 13:30 Uhr in Raum RuW 4.101 statt.
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.
Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 13:00 in HZ 3
Zeit und Ort: 04.08.2019 - 11.08.2019 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich
Die Vorbesprechung findet am 18.04.2019 um 13:30 Uhr in Raum RuW 4.101 statt.
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 1 (c.t.)
Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 1
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 1 (c.t.)
Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 10:00 - 12:00 in HZ 1
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 3 (c.t.)
Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.
Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in HZ 11 (s.t.)
Zeit und Ort: 22.07.2018 - 29.07.2018 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich
Die Vorbesprechung findet am 18.04.2018 um 16 Uhr in Raum RuW 3.103 statt.
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt im Besonderen Teil des Strafrechts. Dabei werden auch schwierige Probleme des Allgemeinen Teils vertieft behandelt.
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 3 (c.t.)
Im Propädeutikum wird der Vorlesungsstoff vertieft, im Wechsel mit anspruchsvollen Übungsfällen, an denen die Bearbeitung schwieriger Fragen des strafrechtlichen Gutachtens erlernt werden kann.
Zeit und Ort: wöchentlich, Dienstag 14:00 - 16:00 in HZ 11 (s.t.)
Zeit und Ort: 22.07.2018 - 29.07.2018 in Manigod (Dept. Haute-Savoie), Frankreich
Die Vorbesprechung findet am 18.04.2018 um 16 Uhr in Raum RuW 3.103 statt.
Ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte). Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 11:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)
Zeit und Ort: zweiwöchentlich, Mittwoch, 18:00 - 21:00 Uhr
Die erste Sitzung findet am 25.10.2017 in Raum ExNO 5.01 (Exzellenzcluster »Die Herausbildung normativer Ordnungen«) statt.
Ausgewählte Probleme des Besonderen Teils (Vertiefung der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Eigentums- und Vermögensdelikte). Zugleich wird die in der Vorlesung „Strafrecht I“ begonnene Einführung in die Hauptprobleme des Allgemeinen Teils fortgesetzt (Unterlassen, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Konkurrenzen).
Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 11:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)
Zeit und Ort: zweiwöchentlich, Mittwoch, 18:00 - 21:00 Uhr
Die erste Sitzung findet am 25.10.2017 in Raum ExNO 5.01 (Exzellenzcluster »Die Herausbildung normativer Ordnungen«) statt.