WS 23/24

Veranstaltungen der Professur Günther im WiSe 2023/2024

Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.

Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie). 

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)


Strafrechtstheoretisches-rechtsphilosophisches Seminar


Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

Zur Veranstaltung

Antisemitismus und Strafrecht​

Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Post-/dekoloniale Rechtstheorie?


Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.

Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.

Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.

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Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung ist der zweite Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben.

Die Vorlesung setzt im ersten Teil die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie des ersten Semesters fort und geht dabei vor allem auf aktuelle Positionen ein (u.a. ökonomische Analyse des Rechts, Rawls Theorie der Gerechtigkeit). Im zweiten Teil wird es dann um Verfahren und Methoden des Rechts im engeren Sinne gehen (u.a. Genese u. Struktur rechtlicher Verfahren, juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie). 

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 12:00 - 14:00 in HZ 3 (c.t.)


Strafrechtstheoretisches-rechtsphilosophisches Seminar


Gemeinsame Lektüre und Diskussion neuerer Texte zur Strafrechtstheorie und Rechtsphilosophie. Unter anderem wird es um neue Strafrechtslegitimationen durch Konzeptionen einer zweitpersonalen Moral gehen, um Theorien epistemischer Ungerechtigkeit und ihre Konsequenzen für das Prozessrecht sowie um neuere Arbeiten zum Freiheitsbegriff. Leistungsnachweise können durch kurze Referate zu den Texten und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt.

Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 18:00 - 20:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 12 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Antisemitismus und Strafrecht​

Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass antisemitisch motivierte Angriffe, verbal ebenso wie tätlich, zunehmen und öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Antisemitismus scheint in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, was nicht selten zu heftigen und kontroversen Debatten führt (z.B. anlässlich der jüngsten documenta in Kassel, der rechtsextremen Polizei Chats (auch der Frankfurter Polizei) oder im Zusammenhang mit der aktuellen Konzerttour ‚this is not a drill' des ehemaligen Pink Floyd Mitglieds Roger Waters). Das Seminar wird sowohl der Frage nachgehen, ob und inwiefern das deutsche Strafrecht und das Kriminaljustizsystem darauf reagieren (können und sollten), aber auch, inwiefern diese Reaktionen (oder deren Unterlassung) ihrerseits Rückschlüsse auf deren Verhältnis zum Antisemitismus nahelegen. Beginnen wird das Seminar damit, ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus und seinen Ursachen zu erarbeiten. Leistungsnachweise können durch kurze Referate auf der Basis ausgewählter Texte und deren Erweiterung zu einer Hausarbeit nach Ende des Seminars erworben werden.

Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 18:00 - 20:00 in RuW 2.101 (c.t.)

Vorbesprechung: Mo, 4.9. 2023, 14 Uhr c.t., online per zoom. Bitte vorher im Sekretariat per Email anmelden (hupka@jur.uni-frankfurt.de)

Es gibt noch freie Plätze. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Frau Leonie Wilke (wilke@jur.uni-frankfurt.de) in Verbindung.

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Post-/dekoloniale Rechtstheorie?


Das Blockseminar wird von Prof. Dr. Benno Zabel und Prof. Dr. Klaus Günther gemeinsam in den Schwerpunktbereichen "Grundlagen des Rechts" sowie "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" angeboten.

Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen.

Zeit und Ort: am 06. und 07.02.2024, jeweils 8:00 - 18:00 in RuW 2.102

Vorbesprechung: Die Vorbesprechung für das Seminar erfolgt am 25. Oktober 2023, 13 Uhr, Raum 1.802 (Casino). Zu diesem Termin werden die möglichen Themen und die organisatorischen Rahmenbedingungen erläutert.

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