SS 23

Veranstaltungen der Professur Günther im SoSe 2023

Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.

Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)

Zur Veranstaltung

Abolitionismus - Blockseminar


Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden.


Zur Veranstaltung

​Versprechen, Vergessen, Verzeihen in Ethik, Recht und Politik - Blockseminar in Manigod

Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.

Zur Veranstaltung

Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie

Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Am Ende des Semesters wird eine Hausarbeit ausgegeben.

Die Vorlesung wird von zweistündigen Arbeitsgemeinschaften begleitet. Inhaltlich führt die Vorlesung in die wichtigsten Themen, Grundbegriffe, Argumente und Methoden der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie ein (z.B. Gerechtigkeit und positives Recht, Legitimität und Legalität, Recht und Moral, Rechtssubjektivität, subjektives und objektives Recht, Einheit und Vielheit sowie Geltung und Wirksamkeit des Rechts). Die Einführung geht historisch und systematisch vor, dabei werden die wichtigsten Stationen der Rechtsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart erläutert.

Zeit und Ort: wöchentlich, Donnerstag 16:00 - 19:00 in HZ 3 (c.t.)

Zur Veranstaltung

Abolitionismus - Blockseminar


Unter „Abolitionismus“ versteht man die radikalste Version der Kritik an Gefängnissen und, überwiegend auch, am öffentlichen Strafrecht mit einem staatliche Kriminaljustizsystem: Gefordert wird ihre Abschaffung. Nachdem es lange still um diese Bewegung war, ist sie seit einiger Zeit wieder deutlicher zu vernehmen. Vor allem unter dem Eindruck der Polizeigewalt gegen Schwarze und der unverändert hohen Inhaftierungsrate in dieser Bevölkerungsgruppe der USA verstärkt sich der Eindruck, dass Reformen des Kriminaljustizsystems immer wieder scheitern und eher das Gegenteil des Beabsichtigten bewirken. Dagegen wird vermutet, dass eine „karzerale Logik“ des Staates selbst die Hauptursache nicht nur für die Selektivität von Polizei und Strafverfolgung sei, sondern auch für das hohe Gewaltpotential in der Gesellschaft selbst. Die Forderung nach Abschaffung von Polizei und Strafrecht bedeutet freilich nicht, dass auf Gewalttaten gar nicht mehr reagiert werden solle, sondern dass nach Alternativen jenseits staatlicher Interventionen gesucht werden müsse. Dazu ist jüngst ein Sammelband erschienen (Daniel Loick, Vanessa E. Thompson (Hrsg.), Abolitionismus – Ein Reader, Berlin 2022), dessen Beiträge in dem Seminar diskutiert werden.


Zur Veranstaltung

​Versprechen, Vergessen, Verzeihen in Ethik, Recht und Politik - Blockseminar in Manigod

Wer verspricht, legt sich gegenüber einem Anderen auf ein künftiges Handeln fest und bindet den eigenen Willen. Mit dem Versprechen lässt sich die Zeit aufheben, die Zukunft vorwegnehmen. Aber weder gegenüber sich selbst noch für den Versprechensempfänger gibt es die Garantie und die Gewissheit, dass das Versprochene auch getan wird. Versprechen und Freiheit sind untrennbar. Möglich ist daher nur ein Vertrauen auf das Einhalten des Versprechens. Im Falle der Enttäuschung kehrt sich jedoch das Zeitverhältnis um: Der Enttäuschte, der dem Versprechenden berechtigterweise den Vertrauensbruch vorwirft, fixiert sich auf die Vergangenheit, bindet sich und den anderen an das inkriminierte Geschehen. Das Verzeihen hat die Kraft, diese Fixierung wieder aufzuheben – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen wiederum die Freiheit gehört. Das Geschehene kann dennoch nicht ungeschehen gemacht werden, aber die Beteiligten können es vergessen oder erinnern, was wiederum Folgen für ihr intersubjektives Verhältnis hat. Das Seminar wird, ausgehend von Hegels Überlegungen zu Versprechen und Versöhnung, dem Verhältnis dieser menschlichen Verhaltensweisen an Beispielen aus der Ethik, dem Recht und der Politik nachgehen.

Zur Veranstaltung