Die Vorlesung widmet sich im ersten Teil den Methoden des Rechts im engeren Sinne (juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie) sowie einigen zentralen Grundbegriffen (z.B. subjektive Rechte und objektives Recht). Im zweiten Teil geht es um Grundzüge der ökonomischen Analyse des Rechts und der feministischen Rechtstheorie. Der zweite Teil wird sich auf die Genese und allgemeine Struktur rechtlicher Verfahren konzentrieren.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 10:00 - 12:00 Uhr in HZ 1 (c.t.)
Gemeinsam mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Die Rede von Liberalismus oder einer liberalen Moderne verweist auf eine der wirkmächtigsten politischen Traditionen Europas und der westlichen Welt, die von Anfang an auch und vor allem als ein Rechtsprojekt auftrat. Anspruch und Begründung der bürgerlichen Revolutionen war, wie Hegel es nannte, „der Gedanke des Rechts“. Im Zentrum standen die Freiheitsrechte. Schaut man auf deren Konkretisierung und Ausgestaltung, trifft man auf eine Vielfalt von Positionen, Denkformen, Mentalitäten, Praktiken und Programmen, die kaum mit einem einheitlichen Begriffsformat zu erfassen sind. Seit seiner Entstehung im achtzehnten Jahrhundert versammelt der Liberalismus – verstanden als Kollektivsingular – eine spannungsreiche Kultur aus politischen Versprechen von Freiheit und Emanzipation, von Rechts- und Gesellschaftskonzepten, Marktutopien, Freihandelsabkommen Menschheitsvisionen und Bildungsprojekten. Historisch war der Liberalismus Schauplatz politischer und sozialer Konflikte – auch in Abgrenzung von autoritären und restaurativen Tendenzen wie von sozialistischen Bewegungen. Zu seinem Konfliktpotential und Ideenreservoir gehören die Fragen nach der wechselseitigen Vermessung von Freiheit und Gleichheit, von Selbstbestimmung und sozialer Gerechtigkeit, von Eigentums- und Herrschaftsrechten, von Individuum und Gemeinschaft und, nicht zuletzt, das Verhältnis von politischem und wirtschaftlichem Liberalismus. Die Zwillingsgeburt von Wirtschaftsliberalismus und Kapitalismus führte in der weiteren Entwicklung zu heterogenen Konzeptionen wie den Ordoliberalismus, den Neoliberalismus, libertäre Bewegungen bis hin zu den aktuellen Strömungen des Postliberalismus, aus denen eine Symbiose mit autoritärer Politik heranwächst – und zu sozialen, ökonomischen und ökologischen Krisen wie im gegenwärtigen Finanzmarktkapitalismus. Das Seminar will sich mit diesen Entwicklungen und Fragen mit einem Fokus auf das Recht auseinandersetzen. |
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch, 16:00 -18:00 Uhr (c.t.) in RuW 3.101
Gemeinsam mit Prof. Dr. Gerhard Gamm
Zeit und Ort: findet vom 7. bis zum 14. August 2026 in Manigod/Frankreich stattVorbesprechung: am Mittwoch, den 22. April 2026 in RuW 2.102
Kaum ein Begriff kommt in den aktuellen Krisen häufiger vor als derjenige der Macht. Sei es international in der sich herausbildenden multipolaren Weltordnung, in der die Macht an die Stelle des (Völker-)Rechts zu treten scheint, sei es auf der Makroebene der wirtschaftlichen Macht oder der sozialen Mikroebene im Geschlechterverhältnis oder in Abhängigkeitsbeziehungen, wo Machtpositionen ausgenutzt und missbraucht werden. Alle reden von Macht – aber was ist das eigentlich? Von Max Weber stammt die berühmte Definition, sie sei die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruhe. Seine Charakterisierung der Macht als „soziologisch amorph“, z.B. im Unterschied zur Herrschaft, hat eine Fülle von soziologischen Machttheorien provoziert. Aber Macht war schon lange vorher ein Thema der Philosophie, in der es auch um eine Bedeutungsdimension geht, die im Deutschen in der sprachlichen Assoziation von „Macht“ und „Machen“ zum Ausdruck kommt: Ein Können, z.B., Neues zu schaffen, einen bestehenden Zustand zu verändern. Dazu muss man Möglichkeiten erkennen, ergreifen und verwirklichen können – im Lateinischen potentia. Macht kann aber nicht nur auf zufälligen Ressourcen wie physischer oder ökonomischer Stärke beruhen, sondern auch bewusst und künstlich erzeugt werden, und zwar vor allem mit den Mitteln des Rechts, durch eine Ermächtigung, mit der jemandem Macht verliehen wird – potestas, power, z.B. bei der Stellvertretung. Nur der Eigentümer hat die Macht, das Eigentum an der ihm gehörenden Sache zu übertragen, nur die durch die Verfassung ermächtigten Gesetzgebungsorgane sind ermächtigt, Gesetze zu geben, dadurch die Rechtsverhältnisse der Büger:innen zu verändern und sie zum Gesetzesgehorsam zu verpflichten. Das Seminar wird anhand ausgewählter Texte die verschiedenen Dimensionen der Macht erörtern, mit einem Seitenblick auf die Thematisierung von Machtverhältnissen in der Kunst.
Die Vorlesung widmet sich im ersten Teil den Methoden des Rechts im engeren Sinne (juristische Methodenlehre und Argumentationstheorie) sowie einigen zentralen Grundbegriffen (z.B. subjektive Rechte und objektives Recht). Im zweiten Teil geht es um Grundzüge der ökonomischen Analyse des Rechts und der feministischen Rechtstheorie. Der zweite Teil wird sich auf die Genese und allgemeine Struktur rechtlicher Verfahren konzentrieren.
Zeit und Ort: wöchentlich, Montag 10:00 - 12:00 Uhr in HZ 1 (c.t.)
Gemeinsam mit Priv. Doz. Dr. Benno Zabel
Die Rede von Liberalismus oder einer liberalen Moderne verweist auf eine der wirkmächtigsten politischen Traditionen Europas und der westlichen Welt, die von Anfang an auch und vor allem als ein Rechtsprojekt auftrat. Anspruch und Begründung der bürgerlichen Revolutionen war, wie Hegel es nannte, „der Gedanke des Rechts“. Im Zentrum standen die Freiheitsrechte. Schaut man auf deren Konkretisierung und Ausgestaltung, trifft man auf eine Vielfalt von Positionen, Denkformen, Mentalitäten, Praktiken und Programmen, die kaum mit einem einheitlichen Begriffsformat zu erfassen sind. Seit seiner Entstehung im achtzehnten Jahrhundert versammelt der Liberalismus – verstanden als Kollektivsingular – eine spannungsreiche Kultur aus politischen Versprechen von Freiheit und Emanzipation, von Rechts- und Gesellschaftskonzepten, Marktutopien, Freihandelsabkommen Menschheitsvisionen und Bildungsprojekten. Historisch war der Liberalismus Schauplatz politischer und sozialer Konflikte – auch in Abgrenzung von autoritären und restaurativen Tendenzen wie von sozialistischen Bewegungen. Zu seinem Konfliktpotential und Ideenreservoir gehören die Fragen nach der wechselseitigen Vermessung von Freiheit und Gleichheit, von Selbstbestimmung und sozialer Gerechtigkeit, von Eigentums- und Herrschaftsrechten, von Individuum und Gemeinschaft und, nicht zuletzt, das Verhältnis von politischem und wirtschaftlichem Liberalismus. Die Zwillingsgeburt von Wirtschaftsliberalismus und Kapitalismus führte in der weiteren Entwicklung zu heterogenen Konzeptionen wie den Ordoliberalismus, den Neoliberalismus, libertäre Bewegungen bis hin zu den aktuellen Strömungen des Postliberalismus, aus denen eine Symbiose mit autoritärer Politik heranwächst – und zu sozialen, ökonomischen und ökologischen Krisen wie im gegenwärtigen Finanzmarktkapitalismus. Das Seminar will sich mit diesen Entwicklungen und Fragen mit einem Fokus auf das Recht auseinandersetzen. |
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch, 16:00 -18:00 Uhr (c.t.) in RuW 3.101
Gemeinsam mit Prof. Dr. Gerhard Gamm
Zeit und Ort: findet vom 7. bis zum 14. August 2026 in Manigod/Frankreich stattVorbesprechung: am Mittwoch, den 22. April 2026 in RuW 2.102
Kaum ein Begriff kommt in den aktuellen Krisen häufiger vor als derjenige der Macht. Sei es international in der sich herausbildenden multipolaren Weltordnung, in der die Macht an die Stelle des (Völker-)Rechts zu treten scheint, sei es auf der Makroebene der wirtschaftlichen Macht oder der sozialen Mikroebene im Geschlechterverhältnis oder in Abhängigkeitsbeziehungen, wo Machtpositionen ausgenutzt und missbraucht werden. Alle reden von Macht – aber was ist das eigentlich? Von Max Weber stammt die berühmte Definition, sie sei die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruhe. Seine Charakterisierung der Macht als „soziologisch amorph“, z.B. im Unterschied zur Herrschaft, hat eine Fülle von soziologischen Machttheorien provoziert. Aber Macht war schon lange vorher ein Thema der Philosophie, in der es auch um eine Bedeutungsdimension geht, die im Deutschen in der sprachlichen Assoziation von „Macht“ und „Machen“ zum Ausdruck kommt: Ein Können, z.B., Neues zu schaffen, einen bestehenden Zustand zu verändern. Dazu muss man Möglichkeiten erkennen, ergreifen und verwirklichen können – im Lateinischen potentia. Macht kann aber nicht nur auf zufälligen Ressourcen wie physischer oder ökonomischer Stärke beruhen, sondern auch bewusst und künstlich erzeugt werden, und zwar vor allem mit den Mitteln des Rechts, durch eine Ermächtigung, mit der jemandem Macht verliehen wird – potestas, power, z.B. bei der Stellvertretung. Nur der Eigentümer hat die Macht, das Eigentum an der ihm gehörenden Sache zu übertragen, nur die durch die Verfassung ermächtigten Gesetzgebungsorgane sind ermächtigt, Gesetze zu geben, dadurch die Rechtsverhältnisse der Büger:innen zu verändern und sie zum Gesetzesgehorsam zu verpflichten. Das Seminar wird anhand ausgewählter Texte die verschiedenen Dimensionen der Macht erörtern, mit einem Seitenblick auf die Thematisierung von Machtverhältnissen in der Kunst.