Vorlesung Strafrecht III

Veranstalter: Prof. Dr. Klaus Günther
Art: Vorlesung mit Übung (3 SWS)
Zeit und Ort: wöchentlich, Mittwoch 10:00 - 13:00 in HZ 3 (c.t.)
Beginn: 11.04.2018
LN: Klausur und Hausarbeit (Fortgeschrittenenschein)

Kommentar:
Die Veranstaltung knüpft inhaltlich an den Wissensstand aus der Vorlesung Strafrecht II an. Zunächst wird die Erörterung von Hauptproblemen aus dem Bereich der Nichtvermögensdelikte fortgesetzt und komplettiert. Sodann erfolgt eine umfassende Erörterung der Vermögensdelikte des Besonderen Teils (Diebstahl, Raub, Betrug, Untreue, etc.).

Literatur:
Kristian Kühl, Strafrecht AT, 8. A. 2016; Rengier, Strafrecht BT 1, 20. A. 2018; Rengier, Strafrecht BT 2, 19. A., 2018

Probeklausurtermin:
Mittwoch, 16.05.2018 von 16-18 Uhr (s.t.) in HZ 3

Klausurtermin:
Donnerstag, 12.07.2018 von 09-12 Uhr (s.t.) in HZ 1

Hilfsmittel:
Für die Klausur zugelassene Gesetzestexte sind das Strafgesetzbuch aus der Reihe "Beck Texte im DTV", die Nomos Gesetze Strafrecht und Deutsche Gesetze Schönfelder.
Zulässig sind unsystematische Unterstreichungen und Markierungen, die der bloßen Lesehilfe dienen.
Post its sind ausschließlich zur Markierung eines Gesetzesanfangs zugelassen.

Sonstiges:
Bei Fragen zum Thema "Nachteilsausgleich" wenden Sie sich bitte an Frau Cornelia Hupka (Hupka@jur.uni-frankfurt.de).

Kontakt

Prof. Dr. Klaus Günther

Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften
und Rechtsphilosophie

Anschrift:
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
RuW 4.126

Tel. 069/798-34338
e-mail: K.Guenther@jur.uni-frankfurt.de