Wintersemester 2020/2021

V Strafrecht IV (Grundzüge des Strafprozessrechts), Mi, 10.15-12.45 (Veranstaltungsbeginn 14.10.2020), 3 via Zoom, Hz 3, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Abschlussklausur (zur Verbesserung für die Teilleistung Klausur des Fortgeschrittenenscheins, § 21 Abs. 4 S. 2 Studien- und Prüfungsordnung)

Der Termin für die Strafrecht IV Klausur ist hier einsehbar.

Programm: Die Veranstaltung will Theorie und Praxis des Gegenstands so vermitteln, dass sich den Teilnehmern erschließt, warum Strafverfahren und Strafprozessrecht keine Synonyme sind. Strafrecht IV als „Grundzüge“-Veranstaltung setzt kein prozessrechtliches Vorwissen voraus. Einem häufig geäußerten Wunsch folgend wird in der Veranstaltung nicht nur systematisches Wissen vermittelt, sondern mit dem didaktisch abgestimmten Programm der Tutorien die Behandlung konkreter Fälle aus dem Strafprozessrecht inklusive der dabei auftretenden Aufbauprobleme mit Blick auf Zusatzfragen in der Examens-Pflichtfachklausur und die mündliche Prüfung erörtert. Zu Beginn wird eine geraffte Einführung in das Strafprozessrecht (Maximen, Ziele, Verfahrensbeteiligte, Ablauf des Verfahrens) präsentiert. Die Gliederung der Veranstaltung folgt dann systematisch dem Ablauf eines prototypischen Strafverfahrens. An Hand der Leitlinien der Rechtsprechung der Obergerichte werden so die besonders „examensverdächtigen“ Schwerpunktthemen in ihrer fallmäßigen Umsetzung mit der Methode der Sachverhaltsanalyse erarbeitet. Zu den Fällen, deren Sachverhalte zur Vorbereitung der Sitzungenvia OLAT bereitgestellt werden, sind ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript und Lösungsskizzen für die Tutorien abrufbar. Eine Abschlussklausur wird in der letzten Vorlesungswoche (Klausurschwerpunktwoche I) angeboten. Zudem ist eine BGH-Fahrt zu dem für Frankfurt zuständigen 2. Strafsenat geplant.

Literatur (Auswahl): Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 29. Aufl. 2017 (in die Vorlesung integriert); Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht, 15. Aufl. 2020; Rössner/Safferling, 30 Probleme aus dem Strafprozessrecht, 4. Aufl. 2020; Hellmann, Fallsammlung zum Strafprozessrecht, 3. Aufl. 2007.


Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

 

S Dritter bundesweiter strafrechtlicher Moot Court (BGH-moot), Di, 14.15-15.45, 2 SWS, RuW 4.101, Jahn, Matthias/Meinecke, Fabian

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: Die Goethe-Universität nimmt auch am 3. bundesweiten BGH-Moot Court im Strafrecht wieder teil. Studentinnen und Studenten werden in Teams zu einem Fall aus der Praxis unter Beachtung der jeweiligen prozessualen Situation in individuellen schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitungen Stellung nehmen und diese mündlich verteidigen (Seminarbeit nach § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Zentraler Aspekt der Veranstaltung ist es, den Studierenden das praxisnahe Arbeiten mit einem aufbereiteten Aktenstück und die mündliche Präsentation der gefundenen Ergebnisse in einer simulierten öffentlichen Hauptverhandlung zu ermöglichen. Die zu erbringenden Leistungen werden (auch) schriftlich verfasst und bewertet und damit als Schlüsselqualifikation anrechnungsfähig sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgte Zulassung (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Auswahl der Teilnehmer findet in einem schriftlichen Bewerbungsverfahren statt; von Voranfragen per E-Mail oder Telefon und nachträglichen Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir abzusehen. Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Die Teilnehmerzahl ist nach den Vorgaben der Veranstalter beschränkt.

Literatur (Auswahl): Griebel/Sabanogullari, Moot Courts. Eine Praxisanleitung für Teilnehmer und Veranstalter, [Nomos] 2011. Auf die Studien- und Prüfungsordnung

<http://www.jura.uni-frankfurt.de/43344455/StudODruck.pdf> wird hingewiesen.


S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 12.2.2021 (Seminarschwerpunktwoche), Fr, 10.15-19.30, RuW 4.101, 1 SWS, Jahn, Matthias

 

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: Das Seminar richtet sich ausschließlich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Universitätsprofessoren

Jahn, Matthias, Dr. iur, im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt – Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie –, Direktor des Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS), Campus Westend, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, RuW 4.123, Telefon: 069/798-34336, Telefax: 069/798-34521, E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de, Web: www.jura.uni-frankfurt.de/jahn

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123

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