Der im Zweijahresrhythmus veranstaltete Karlsruher Strafrechtsdialog
will die wechselseitige Akzeptanz zwischen Theoretikern und Praktikern
des Strafrechts erhöhen. Im konzentrierten Rechtsgespräch werden
Kernfragen des heutigen Strafrechts mit Vertretern der Obergerichte, der
Wissenschaft und der Rechtspolitik diskutiert. Der Karlsruher
Strafrechtsdialog findet wie immer als Eintagesveranstaltung im Foyer
der Bibliothek des Bundesgerichtshofs statt. Die Teilnehmerzahl aus dem
Kreise der Angesprochenen (Bundesverfassungs- und Bundesrichter,
Bundesanwaltschaft und Rechtspolitiker – jeweils einschließlich der
wissenschaftlichen Mitarbeiter der Institutionen – sowie habilitierte
Rechtswissenschaftler und Honorarprofessoren) ist aus Raum-und
Kapazitätsgründen begrenzt.