Lehre ist keine lästige Pflicht. Sie ist – dafür muss man nicht unbedingt Humboldt bemühen, sondern nur die Berufsbezeichnung ernst nehmen – integraler Bestandteil der Tätigkeit eines Professors der Rechte. Soweit individuelle Lehrerfolge der Studierenden überhaupt standardisierbar sind, mögen das beste Evaluationsergebnis im Format Übung im Wintersemester 2007/08 sowie in den Formaten Pflichtvorlesung und Wahlveranstaltung im Wintersemester 2008/09 (seither haben keine fachbereichsweiten Evaluationen in Erlangen mehr stattgefunden) Zeugnis von erfolgreichen Bemühungen in diesem Bereich ablegen. Dazu tritt, dass die nachhaltige Integration von Theorie und Praxis in der Ausbildung nach meiner Überzeugung nur gelingen kann, wenn die zu vermittelnden und gleichzeitig kritisch zu hinterfragenden praktischen Fertigkeiten und Routinen an der Praxis des Justizbetriebes geschult sind.
Formal muss dialogisches Lernen zur Sicherung der Aufmerksamkeitszuwendung nicht nur auf die konsequente Nutzung von AV-Medien in den Veranstaltungen, sondern auch auf die vielfältigen Möglichkeiten der unterstützenden und vertiefenden Vor- und Nachbereitung durch eine ständig gepflegte Internet-Homepage setzen. Durch die damit einhergehende Entlastung der Veranstaltungen kann die zur Verfügung stehende Zeit für didaktisch anspruchsvolle Interaktionsformen wie Moot Court-Simulationen, integrierte Prozess- und Rollenspiele sowie vielfältige Exkursionen in die Praxis vom Amts- bis zum Bundesverfassungsgericht effektiv genutzt werden, um juristische Kreativität und ein vertieftes Verständnis des Berufes heranzubilden.
Inhaltlich reflektiert sich dies in einer Lehrtätigkeit, die auf methodisch und rechtstheoretisch reflektierte Kommunikation und Interaktion, nicht aber auf die passive »Vermittlung« von Inhalten setzt. Meine bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass dialogisches Lehren und Lernen nicht nur in der Kleingruppe des Seminars, sondern auch im großen Hörsaal funktioniert, wenn sich alle Beteiligten dafür konsequent einsetzen. Die in der Ersten Juristischen Prüfung geforderten Kompetenzen, also vor allem Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit und Interessensensibilität, können sich so wie selbstverständlich ausbilden (vertiefend Jahn, JuS 2002, S. 1212 [1214]; Jahn, in: Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium, [Hrsg.] Barton/Jost, 2002, S. 343 [349 ff.]; Jahn/Matt, Jura 2000, S. 390 f.).