V Strafrecht III, Mi, 10.15-12.45, 3 SWS, Hz 1, Jahn, Matthias
Der Sachverhalt für die Hausarbeit steht hier zum Download bereit.
Leistungsnachweis: Hausarbeit und Klausur
Programm: Die Veranstaltung Strafrecht III dient formal dem Erwerb des
„Großen Scheins“ nach dem HJAG. Sie knüpft inhaltlich an die Veranstaltung
Strafrecht II an, in der aus dem BT schwerpunktmäßig die „einfacheren“ Nichtvermögensdelikte
(vor allem Tötung- und Körperverletzung) und minder komplexe Vermögensdelikte besprochen
wurden. Zu Beginn von Strafrecht III ist ein Kurzrepetitorium zum Stofffundus
vorgesehen, um für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleiche Startbedingungen
zu gewährleisten. Daran schließt sich die Vertiefung zu den besonders prüfungsrelevanten
Nichtvermögensdelikten an (erste Semesterhälfte). Aus der Vielzahl der Delikte
des Besonderen Teils befasst sich die Vorlesung in der zweiten Hälfte des
Sommersemesters dann schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten im weiteren
Sinne. Damit sind wiederum herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa
Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung) mit solchen vereint, die in
der Ausbildung herkömmlicherweise eine eher untergeordnete Rolle spielen (wie
z.B. Untreue und Anschlussdelikte), in der Ersten Juristischen Prüfung aber
gleichwohl verlangt werden. Zu allen Problemfeldern wird begleitendes
didaktisches Material und ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript mit
vollständigen Literaturhinweisen passwortgeschützt über OLAT verfügbar sein.
Literatur (Auswahl): Hillenkamp/Cornelius 40 Probleme aus dem Strafrecht, Besonderer Teil, 13. Aufl., Neuwied u.a., 2020; Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 47. Aufl., Heidelberg 2023; Wessels/Hillenkamp/Schuhr Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 46. Aufl., Heidelberg 2023; Rengier Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte, 26. Aufl., München 2024; Rengier Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 25. Aufl., München 2024; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte (PdW), 5. Aufl., München 2021; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit (PdW), 5. Aufl., München 2021.
Hinweis zur Möglichkeit der Remonstration gegen Klausurbewertungen: Eine Remonstration setzt ernsthafte Bedenken gegen die Korrektur und Bewertung voraus. Unstimmigkeiten in Detail – insbesondere wegen der Formalia – genügen hierfür von vornherein nicht, da die Benotung stets von einer Gesamtbeurteilung abhängt, in die eine Fülle von Faktoren einfließen. Die Gewichtung der Faktoren unter- und gegeneinander ist Sache der Prüferin oder des Prüfers. Remonstrationen werden nur unter folgenden Voraussetzungen sachlich beschieden. Die Remonstration muss binnen eines Monats (§ 31 HVwVfG) nach dem Beginn der Rückgabe der Klausur schriftlich – nicht per E-Mail (ein Zugang i.S.v. § 3a Abs. 1 HVwVfG ist nicht eröffnet) – erhoben werden. Die Bearbeitung ist als Anlage beizufügen. Die Remonstration muss eine substantiierte Begründung der ernsthaften Bedenken enthalten. Die Begründung muss die angesprochenen Korrekturmängel konkret bezeichnen. Pauschale Kritik oder der global geäußerte Wunsch nach einer besseren Benotung genügen nicht. Es wird sich regelmäßig empfehlen, die Argumentation mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung zu untermauern. Sachfremdes (etwa persönliche Lebensumstände, drohende Exmatrikulation, übrige Prüfungsleistungen etc.) stellten keine Begründung dar (VGH Mannheim NJW 2007, 2875). Auf die nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich bestehende Möglichkeit der reformatio in peius (vgl. BVerwGE 109, 211 = JuS 2006, 926 [Hufen]) wird ausdrücklich hingewiesen.
Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften
Ko Der Umgang des Strafrechts mit NS-Unrecht nach 1945, jeweils 14tägige Ringvorlesung, 2 SWS, Jahn, Matthias; Steinke, Ronen

Leistungsnachweis: mündlicher Vortrag
Programm: Die größten Verbrechen, die Menschen sich je ausgedacht haben, wurden in Deutschland nicht chaotisch und spontan, sondern streng nach Vorschrift verübt. Die Nazis hatten einen Großteil ihrer Taten vorab legalisiert. Und auch nach ihrer militärischen Niederschlagung beriefen sich viele der Täter auf genau diese Legalität. Welche Selbstkritik müssen Juristinnen und Juristen daraus folgen lassen? Welche Antwort hätte „das Recht“ einst geben müssen und wie gut oder schlecht waren die realen Antworten, die Juristinnen und Juristen nach 1945 auf die NS-Verbrechen gaben? In der Ringvorlesung mit hochkarätigen Gästen aus Deutschland und Österreich sollen diese Aspekte zu Debatte gestellt werden. Die Ringvorlesung ist öffentlich und wir freuen uns über Besucherinnen und Besucher auch aus anderen Fachdisziplinen sowie aus der Stadtgesellschaft.
Das Kolloquium begleitet eine Ringvorlesung zu einem neuen Prüfungsgegenstand nach § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG. In der Veranstaltung aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu dem jeweiligen Thema der Ringvorlesung vorab in einem mündlichen Vortrag die Themenstellung in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht didaktisch aufarbeiten (mündliche Prüfung gem. § 29 Abs. 1 S. 1 StudienO). Voraussetzung für das Erbringen dieser Prüfungsleistung ist die aktive Teilnahme (§ 29 Abs. 2 StudienO) an der Veranstaltung.
Eine Vorbesprechung und
die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 15.10.2024,
12.00 (s.t.)-ca. 13.30 Uhr, in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet
im 14tägigen Rhythmus als Ringvorlesung (16-18 Uhr HZ ) und vorangeschaltetem
Kolloquium (14-16 Uhr RuW 4.101) statt. Die
Bewertungen der mündlichen Prüfungsleistungen werden voraussichtlich ab
Dienstag, 18.02.2025, eingetragen. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen
auf 15 beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen
am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.
Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.
S Rechtsfragen bei Compliancekrisen in Wirtschaftsunternehmen, jeweils ganztägiges Blockseminar am 12./13.2.2025, RuW 4.101, 10.15-19.00, 2 SWS, Jahn, Matthias; Schilling, Hellen; Weiß, Daniel
Leistungsnachweis: Seminararbeit und mündlicher Vortrag
Programm: Das Seminar wendet sich
einer intradisziplinären Fragestellung zu. In der Veranstaltung aus dem Bereich
Kriminalwissenschaften (SPB 6) sowie Law and Finance (SPB 2) sollen die
Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung in einer
schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von max. 20 Seiten unter
Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese
mit einem Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem.
§ 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene
Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung und
die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 15.10.2024,
10.15-ca. 11.30 Uhr, in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als
Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche
am Mittwoch/Donnerstag, 12./13.2.2025, jeweils von 10.15 bis 19.00 Uhr, in RuW 4.101 statt. Die Frist für
die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen in je drei
ausgedruckten Exemplaren, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur
Verfügung gestellt werden, endet am Dienstag, 14.1.2025, 12.00 Uhr
(spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls, RuW
4.123/für Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der
Prüfungsleistungen sind voraussichtlich ab Dienstag, 4.3.2025, 10 Uhr, am
Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14
beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen
am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.
Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.
S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft,
Blockseminar am 07.02.2025, RuW 4.101, 1
SWS, Jahn, Matthias
Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag und Seminararbeit
Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs (§ 7 Abs. 6 StudienO). Es soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar am letzten Vorlesungstag, Freitag, 07.02.2025, voraussichtlich von 10.15 – 19.00 Uhr, in RuW 4.101 oder nach näherer Ankündigung als auswärtige Veranstaltung an der Universität Bielefeld statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt. Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.
Universitätsprofessoren
Jahn, Matthias,
Dr. iur, im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt – Strafrecht,
Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie –, Direktor des
Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) und Leiter der
Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS), Campus
Westend, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, RuW
4.123, Telefon: 069/798-34336, Telefax: 069/798-34521, E-Mail:
sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de, Web: www.jura.uni-frankfurt.de/jahn