Wintersemester 2024/2025

V Strafrecht III, Mi, 10.15-12.45, 3 SWS, Hz 1, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Hausarbeit und Klausur

Programm: Die Veranstaltung Strafrecht III dient formal dem Erwerb des „Großen Scheins“ nach dem HJAG. Sie knüpft inhaltlich an die Veranstaltung Strafrecht II an, in der aus dem BT schwerpunktmäßig die „einfacheren“ Nichtvermögensdelikte (vor allem Tötung- und Körperverletzung) und minder komplexe Vermögensdelikte besprochen wurden. Zu Beginn von Strafrecht III ist ein Kurzrepetitorium zum Stofffundus vorgesehen, um für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleiche Startbedingungen zu gewährleisten. Daran schließt sich die Vertiefung zu den besonders prüfungsrelevanten Nichtvermögensdelikten an (erste Semesterhälfte). Aus der Vielzahl der Delikte des Besonderen Teils befasst sich die Vorlesung in der zweiten Hälfte des Sommersemesters dann schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten im weiteren Sinne. Damit sind wiederum herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa Diebstahl, Betrug, Raub und räuberische Erpressung) mit solchen vereint, die in der Ausbildung herkömmlicherweise eine eher untergeordnete Rolle spielen (wie z.B. Untreue und Anschlussdelikte), in der Ersten Juristischen Prüfung aber gleichwohl verlangt werden. Zu allen Problemfeldern wird begleitendes didaktisches Material und ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript mit vollständigen Literaturhinweisen passwortgeschützt über OLAT verfügbar sein.

Literatur (Auswahl): Hillenkamp/Cornelius 40 Probleme aus dem Strafrecht, Besonderer Teil, 13. Aufl., Neuwied u.a., 2020; Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 47. Aufl., Heidelberg 2023; Wessels/Hillenkamp/Schuhr Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 46. Aufl., Heidelberg 20213; Rengier Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte, 26. Aufl., München 2024; Rengier Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 25. Aufl., München 2024; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil I: Vermögensdelikte (PdW), 5. Aufl., München 2021; Kudlich Strafrecht Besonderer Teil II: Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit (PdW), 5. Aufl., München 2021.


              Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

Ko Der Umgang des Strafrechts mit NS-Unrecht nach 1945, jeweils 14tägige Ringvorlesung, 2 SWS, Jahn, Matthias; Steinke, Ronen

Leistungsnachweis: mündlicher Vortrag

Programm: Das Kolloquium begleitet eine Ringvorlesung zu einem neuen Prüfungsgegenstand nach § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG. In der Veranstaltung aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu dem jeweiligen Thema der Ringvorlesung vorab in einem mündlichen Vortrag die Themenstellung in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht didaktisch aufarbeiten (mündliche Prüfung gem. § 29 Abs. 1 S. 1 StudienO). Voraussetzung für das Erbringen dieser Prüfungsleistung ist die aktive Teilnahme (§ 29 Abs. 2 StudienO) an der Veranstaltung.

Eine Vorbesprechung und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 15.10.2024, 12.00 (s.t.)-ca. 13.30 Uhr, in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet im 14tägigen Rhythmus als Ringvorlesung (16-18 Uhr HZ ) und vorangeschaltetem Kolloquium (14-16 Uhr RuW 4.101) statt. Die Bewertungen der mündlichen Prüfungsleistungen werden voraussichtlich ab Dienstag, 18.02.2025, eingetragen. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 12 beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.

Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.


S Rechtsfragen bei Compliancekrisen in Wirtschaftsunternehmen, jeweils ganztägiges Blockseminar am 12./13.2.2025, RuW 4.101, 10.15-19.00, 2 SWS, Jahn, Matthias; Schilling, Hellen; Weiß, Daniel

Leistungsnachweis: Seminararbeit und mündlicher Vortrag

Programm: Das Seminar wendet sich einer intradisziplinären Fragestellung zu. In der Veranstaltung aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) sowie Law and Finance (SPB 2) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von max. 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mit einem Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 15.10.2024, 10.15-ca. 11.30 Uhr, in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche am Mittwoch/Donnerstag, 12./13.2.2025, jeweils von 10.15 bis 19.00 Uhr, in RuW 4.101 statt. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen in je drei ausgedruckten Exemplaren, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, endet am Dienstag, 14.1.2025, 12.00 Uhr (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls, RuW 4.123/für Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der Prüfungsleistungen sind voraussichtlich ab Dienstag, 4.3.2025, 10 Uhr, am Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.

Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung wird hingewiesen.


S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 14.2.2025, RuW 4.101, 1 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag und Seminararbeit

Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs (§ 7 Abs. 6 StudienO). Es soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar am letzten Vorlesungstag, Freitag, 14.2.2025, voraussichtlich von 10.15 – 19.00 Uhr, in RuW 4.101 oder nach näherer Ankündigung als auswärtige Veranstaltung an der Universität Bielefeld statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt. Eine Vorbesprechung findet nicht statt. Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.

Universitätsprofessoren

Jahn, Matthias, Dr. iur, im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt – Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie –, Direktor des Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS), Campus Westend, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, RuW 4.123, Telefon: 069/798-34336, Telefax: 069/798-34521, E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de, Web: www.jura.uni-frankfurt.de/jahn

 https://www.jura.uni-frankfurt.de/50433779/StudOges14.pdf