Strafrecht I (Allgemeiner Teil I), Mi, 10.15-12.45 (Veranstaltungsbeginn 18.10.2023), 3 SWS Hz 1, Jahn, Matthias


Leistungsnachweis: Klausur und Hausarbeit (Anfängerschein)

Programm: Strafrecht I bildet den Einstieg in die strafrechtliche Ausbildung und gleichzeitig einen ersten Zugang zu den Kernfächern der juristischen Ausbildung. Gegenstand der Vorlesung wird zunächst ein Überblick über die Funktion staatlichen Strafens und über die Grundlagen des geltenden Strafrechts im Zusammenspiel mit den anderen Disziplinen – insbesondere dem Verfassungsrecht – sein. Im weiteren Verlauf werden die (straf-)rechtlichen Grundbegriffe gemeinsam entwickelt und es wird der Grundfall strafbaren Handelns, das sog. vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, systematisch erörtert. Dabei wird von Anfang an besonderer Wert darauf gelegt, den Studierenden die Grundlagen der strafrechtlichen Klausurentechnik zu vermitteln, die bis zur Ersten Juristischen Prüfung in allen Arbeiten zum Erwerb von Qualifikationsnachweisen beherrscht werden müssen. Zu den Einstiegsfällen, deren Sachverhalte zur Vorbereitung der Sitzungen bereitgestellt werden, sind ein ausführliches vorlesungsbegleitendes Skript und Lösungsskizzen für die Tutorien über OLAT abrufbar. Eine Abschlussklausur wird in der letzten Vorlesungswoche (Klausurschwerpunktwoche I) angeboten.

Literatur (Auswahl): Zu den Grundlagen: Hassemer Einführung in die Grundlagen des Strafrechts, 2. Aufl., München 1990; Naucke Strafrecht – Eine Einführung, 10. Aufl., Neuwied u.a. 2002. Zum AT I: Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil, 53. Aufl., Heidelberg 2023; Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil, 15. Aufl., München 2023. Zur Falllösungstechnik: Arzt/Greco Die Strafrechtsklausur, 8. Aufl., München, 2023; Jahn Vom richtigen Umgang mit der Lehrbuchkriminalität – Praktische Hinweise für Hausarbeiten und Klausuren (nicht nur) im Strafrecht, JA 2000, 852; ders. Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481



Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften


S Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 9.2.2024 (Seminarschwerpunktwoche), Fr, 10.15-19.30, RuW 4.101, 1 SWS, Jahn, Matthias


Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

Programm: Das Seminar richtet sich ausschließlich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs i.S.d. § 7 Abs. 6 StudienO. Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO); diese ersetzt die Vorbesprechung. Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.



S Rechtsfragen bei Compliancekrisen in Wirtschaftsunternehmen, jeweils ganztägiges Blockseminar 5./6.2.2024, 10.15-19.00 Uhr, 2 SWS, RuW 4.101, Jahn, Matthias; Schilling, Hellen; Weiß, Daniel

Themenliste


Leistungsnachweis: Seminararbeit und mündlicher Vortrag (SPB 2 und 6)


Programm: Das Seminar wendet sich mit Rechts- und Praxisfragen der Krisenkommunikation einer intradisziplinären Fragestellung aus dem Wirtschaftsstrafrecht zu. In der Veranstaltung (ausschließlich) aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von max. 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mit einem Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs. 1 S. 2 StudienO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 17.10.2023, 10.15-ca. 11.30 Uhr, in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche am 5./6.2.2024, jeweils von 10.15 bis 19.00 Uhr statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, endet am Dienstag, 9.1.2024, 12.00 Uhr (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und für den Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der Prüfungsleistungen sind voraussichtlich ab Mittwoch, 13.3.2024, 10 Uhr, am Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.


Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung

<https://www.jura.uni-frankfurt.de/50433779/StudOges14.pdf> wird hingewiesen.




S Das Fair-Trial-Prinzip  Verfahrensrechtlicher Grundsatz ohne Konsequenzen für das Strafverfahren, jeweils ganztägiges Blockseminar 7./8.2.2024, 2 SWS, RuW 4.101, Jahn, Matthias/Krehl, Christoph


Themenliste


Leistungsnachweis: Seminararbeit und mündlicher Vortrag (SPB 6)


Programm: Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleistet das Recht jedes Beschuldigten auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Dieses allgemeine Prozessgrundrecht enthält aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ins Einzelne gehenden Gebote und Verbote. Seine Konkretisierung ist Aufgabe des Gesetzgebers. Darüber hinaus sind die Fachgerichte verpflichtet, das Gebot fairen Verfahrens bei Auslegung und Anwendung der Verfahrensvorschriften näher zu konkretisieren. Erst wenn rechtsstaatlich unverzichtbare Mindesterfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus ihm konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens abgeleitet werden. Insbesondere Abweichungen vom geschriebenen Strafprozessrecht seien, “wenn überhaupt, nur mit Behutsamkeit vorzunehmen" (BVerfG, Beschl. v. 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00). Nur in wenigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht dementsprechend bisher einen Verstoß gegen das Fair-Trial-Prinzip angenommen und daraus konkrete Konsequenzen für die Gestaltung des Strafverfahrens abgeleitet. Ob sich aus diesem Umstand die Feststellung ableiten lässt, Strafverfahren genügten im allgemeinen und besonderen den rechtsstaatlichen Erfordernissen eines fairen Verfahrens, oder ob sich daran die Einschätzung knüpfen muss, das Fair-Trial-Prinzip sei ein hehrer Grundsatz, der ohne Folgen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens bleibe, ist eine der wesentlichen Fragen, mit der sich das Seminar beschäftigen wird.


In der Veranstaltung soll aber nicht nur der Blick auf die verfassungsrechtlichen Wurzeln des Rechts auf ein faires Verfahren gelenkt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Sicherung des fairen Verfahrens in Art. 6 Abs. 1 EMRK sein, der durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Kontur auch für den Bereich des Strafverfahrens erhalten hat. Nicht zuletzt durch die Zweispurigkeit des Verständnisses von “einem fairen Verfahren" wird sich die Frage nach dem Verhältnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und derjenigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellen.


In der Veranstaltung (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mit einem Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs. 1 S. 2 der Studien- und PrüfungsO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am 17.10.2023, 11.45-ca. 12.30 Uhr in RuW 2.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar am 7./8.2.2024 von 10.15 bis 19.00 Uhr statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, endet am Dienstag, 9.1.2024, 12.00 Uhr (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat oder im Postfach des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und PF 23 und für den Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der Prüfungsleistungen können voraussichtlich ab Mittwoch, 13.3.2024, 10.00 Uhr, eingesehen werden. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt (ggf. Losentscheid). Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.


Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481. Auf die Studien- und Prüfungsordnung

<https://www.jura.uni-frankfurt.de/50433779/StudOges14.pdf> wird hingewiesen.



Universitätsprofessoren

Jahn, Matthias, Dr. iur, im zweiten Hauptamt Richter am OLG Frankfurt – Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie –, Direktor des Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS), Campus Westend, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, RuW 4.123, Telefon: 069/798-34336, Telefax: 069/798-34521, E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de, Web: www.jura.uni-frankfurt.de/jahn