Universitätsrepetitorium (5. Semester)

UniRep Strafrecht, Mi, 10.15-11.45, 2 SWS, Hz 11, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: entfällt

Programm: Im strafrechtlichen Teil des Frankfurter UniRep soll die für den Examenserfolg zentrale Fertigkeit trainiert werden, in der begrenzten Zeit von fünf Stunden einen komplexen Strafrechtsfall einer angemessenen Lösung zuzuführen. Auch im Sommersemester wird es daher wieder das methodische Prinzip sein, über eine zweistündige Einheit verteilt einen komplexen Examenssachverhalt mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht BT im gemeinsamen Rechtsgespräch zu analysieren. Die Auswahl beschränkt sich auf Originalexamensklausuren aus verschiedenen Bundesländern, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen möglichst umfassenden Überblick über das im Staatsteil der EJP durch die Prüfungsämter tatsächlich Geforderte zu ermöglichen. Zu den Fällen, deren Sachverhalte zur Vorbereitung der Sitzungen über die Homepage des Lehrstuhls Jahn (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn) rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn bereitgestellt werden, wird zudem begleitendes und vertiefendes didaktisches Material passwortgeschützt zum Download verfügbar sein. Im Rahmen des UniRep-Klausurenkurses werden wieder Sachverhalte zur selbstständigen Lernkontrolle mit Besprechung und Musterlösung angeboten.

Hinweis: Ergänzend empfiehlt sich der Besuch des direkt im Anschluss terminierten UniRep-Zusatzmoduls »Aktuelle strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht Strafrecht für Examenskandidatinnen und -kandidaten«

 


Universitätsrepetitorium (5. Semester)

UniRep Rechtsprechungsübersicht – Aktuelle strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht für Examenskandidatinnen und -kandidaten, Mi, 12.00 (s.t.)-12.45, 1 SWS, Hz 11, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: entfällt

 

Programm: Als optionales Zusatzmodul zum UniRep Strafrecht soll mit dem bereits im Sommersemester 2013 gestarteten Frankfurter Format „Strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht“ der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung schon in den Klausuren häufig Fallkonstellationen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Prüfungsaufgaben aufgegriffen werden – von den Gegenständen der mündlichen Prüfungen im Pflichtfach- und Schwerpunktbereich nicht zu reden. Besonders prüfungsträchtige Entscheidungen aus dem materiellen Strafrecht (AT und BT) und potentielle StPO-„Zusatzfragen“ sollen vorgestellt und in den aus dem Unirep Strafrecht (Mi, 10-12, Hz 11) bekannten Stofffundus systematisch eingeordnet werden. Soweit aus Aktualitätsgründen möglich, werden die Sachverhalte, die regelmäßig in den Folgemonaten auch Gegenstand von ausführlichen Besprechungen in den großen Ausbildungszeitschriften JuS, JA und Jura sein werden, über die Homepage des Lehrstuhls (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn) passwortgeschützt zum Download und damit zur individuellen Vor- und Nachbereitung angeboten.

Literatur: Jahn/Hecker/Eisele RÜ Strafrecht, JuS (fortlaufend); Kudlich/Jäger RÜ Strafrecht, JA seit 2006 (fortlaufend); Bosch/N. Nestler Karteikarten Strafrecht, Jura (fortlaufend)


Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

Aktuelle Probleme des Wirtschaftsstrafrechts, jeweils ganztägiges Blockseminar am 8./9.7.2019 (Seminarschwerpunktwoche), RuW 4.101, 2 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

 

Programm: Das Seminar wendet sich unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern aus Anwaltschaft, Wirtschaftsunternehmen und Justiz den aktuellen Problemen aus dem Wirtschaftsstrafrecht zu. In der Veranstaltung aus dem Bereich Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer konkreten Fragestellung des Wirtschaftsstrafrechts in einer schriftlichen wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mit einem Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs. 1 Satz 2 der Studien- und PrüfungsO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am Dienstag, 16.4.2019, 10.15-ca. 11.00 Uhr, in RuW 4.101 statt. Die Veranstaltung selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Montag/Dienstag, 8./9.7.2019, voraussichtlich jeweils von 10.15 bis 19.00 Uhr, in RuW 4.101, statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen, die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, endet am Dienstag, 11.6.2019, 12.00 Uhr (spätestmöglicher Zeitpunkt der Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und für den Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der Prüfungsleistungen sind voraussichtlich ab Dienstag, 13.8.2019, am Lehrstuhl einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt. Von schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.

 

Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien (Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und Prüfungsordnung

<https://www.jura.uni-frankfurt.de/50433779/StudOges14.pdf> wird hingewiesen.

 


Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

Erster BGH-Moot-Court im Strafrecht, ganztägige Blockveranstaltung am 17.5.2019, Universität Leipzig und BGH (5. Strafsenat), 2 SWS, Jahn, Matthias; Meinecke, Fabian

Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag

 

Programm: Ein Team der Goethe-Universität wird am 1. bundesweiten Moot-Court im Strafrecht im Leipzig teilnehmen. Am 1.2.2019 haben Teams aus zahlreichen deutschen Fakultäten den Sachverhalt erhalten werden: es wird es sich um ein Urteil aus dem Bereich des neuen Sexualstrafrechts handeln. Eine Hälfte der Teammitglieder bereitet die Position des Generalbundesanwalts vor, die andere Hälfte die der Verteidigung. In der simulierten Revisionshauptverhandlung vor dem BGH in den Räumlichkeiten des 5. Strafsenats sollen beide Seiten ein Abschlussplädoyer von 15 Minuten vorbereiten, das von Fragen der Richterinnen und Richter unterbrochen werden kann; es folgen Replik und Duplik von je 5 Minuten. Die Veranstaltung selbst wird am Freitag, 17.5.2019, stattfinden. Auf dieses Ereignis wird das Frankfurter Team intensiv vorbereitet sein. Die Studierenden erwartet bei einer Teilnahme nach Angaben der Veranstalter:

  • die JuS wird über den Moot-Court berichten und Jahresabos für die Sieger sponsern
  • der Nomos-Verlag stellt Buchpreise für jeden Teilnehmer zur Verfügung
  • Es findet eine gemeinsame Abendveranstaltung mit den Teams der anderen Universitäten statt. Dabei wird voraussichtlich Sabine Rückert, stellv. Chefredakteurin der ZEIT, einen Gastvortrag über die Medienberichterstattung von Sexualstraftaten halten.

 

Die Auswahl der Frankfurter Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Vorbesprechung hat schon stattgefunden. Von weiteren schriftlichen oder mündlichen Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir deshalb abzusehen.

 

Literatur (Auswahl): Jahn/Meinecke, Zur Theorie des Moot Courts im Strafverfahren, in: Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, Heft 1, (5) 2018, S. 22-41


Schwerpunktbereich 6: Kriminalwissenschaften

Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft, Blockseminar am 12.7.2019 (Seminarschwerpunktwoche), RuW 3.101, 1 SWS, Jahn, Matthias

Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag

 

Programm: Das Seminar richtet sich an besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs (§ 7 Abs. 6 StudienO). Das Seminar soll Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der allgemeinen Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche (letzte Vorlesungswoche) am Freitag, 12.7.2019, voraussichtlich von 10.15 – 19.00 Uhr, in RuW 3.101 statt. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.

Kontakt

Prof. Dr. Matthias Jahn

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie sowie Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS)

Adresse:
Campus Westend (RuW 4.122)
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
D-60323 Frankfurt a.M.

Kontakt:
Tel.: 069/798-34336
Fax: 069/798-34521
E-Mail: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Sekretariat in Raum RuW 4.123

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