Universitätsrepetitorium (5. Semester)
UniRep Strafrecht, Mi, 10.15-11.45, 2 SWS,
Hz 11, Jahn, Matthias
Leistungsnachweis: entfällt
Programm: Im strafrechtlichen Teil des
Frankfurter UniRep soll die für den Examenserfolg zentrale Fertigkeit trainiert
werden, in der begrenzten Zeit von fünf Stunden einen komplexen Strafrechtsfall
einer angemessenen Lösung zuzuführen. Auch im Sommersemester wird es daher
wieder das methodische Prinzip sein, über eine zweistündige Einheit verteilt
einen komplexen Examenssachverhalt mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht BT im
gemeinsamen Rechtsgespräch zu analysieren. Die Auswahl beschränkt sich auf
Originalexamensklausuren aus verschiedenen Bundesländern, um den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen möglichst umfassenden Überblick über das
im Staatsteil der EJP durch die Prüfungsämter tatsächlich Geforderte zu
ermöglichen. Zu den Fällen, deren Sachverhalte zur Vorbereitung der Sitzungen
über die Homepage des Lehrstuhls Jahn (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn)
rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn bereitgestellt werden, wird zudem begleitendes
und vertiefendes didaktisches Material passwortgeschützt zum Download verfügbar
sein. Im Rahmen des UniRep-Klausurenkurses werden wieder Sachverhalte zur
selbstständigen Lernkontrolle mit Besprechung und Musterlösung angeboten.
Hinweis: Ergänzend empfiehlt sich der Besuch
des direkt im Anschluss terminierten UniRep-Zusatzmoduls »Aktuelle
strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht Strafrecht für Examenskandidatinnen
und -kandidaten«
Universitätsrepetitorium (5. Semester)
UniRep Rechtsprechungsübersicht – Aktuelle
strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht für Examenskandidatinnen und
-kandidaten, Mi, 12.00 (s.t.)-12.45, 1 SWS, Hz 11, Jahn, Matthias
Leistungsnachweis: entfällt
Programm: Als optionales Zusatzmodul zum
UniRep Strafrecht soll mit dem bereits im Sommersemester 2013 gestarteten
Frankfurter Format „Strafrechtliche Rechtsprechungsübersicht“ der Tatsache
Rechnung getragen werden, dass im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung
schon in den Klausuren häufig Fallkonstellationen aus der höchstrichterlichen
Rechtsprechung als Prüfungsaufgaben aufgegriffen werden – von den Gegenständen
der mündlichen Prüfungen im Pflichtfach- und Schwerpunktbereich nicht zu reden.
Besonders prüfungsträchtige Entscheidungen aus dem materiellen Strafrecht (AT
und BT) und potentielle StPO-„Zusatzfragen“ sollen vorgestellt und in den aus
dem Unirep Strafrecht (Mi, 10-12, Hz 11) bekannten Stofffundus systematisch
eingeordnet werden. Soweit aus Aktualitätsgründen möglich, werden die
Sachverhalte, die regelmäßig in den Folgemonaten auch Gegenstand von
ausführlichen Besprechungen in den großen Ausbildungszeitschriften JuS, JA und
Jura sein werden, über die Homepage des Lehrstuhls (www.jura.uni-frankfurt.de/jahn)
passwortgeschützt zum Download und damit zur individuellen Vor- und
Nachbereitung angeboten.
Literatur: Jahn/Hecker/Eisele RÜ
Strafrecht, JuS (fortlaufend); Kudlich/Jäger RÜ Strafrecht, JA seit 2006 (fortlaufend); Bosch/N. Nestler
Karteikarten Strafrecht, Jura (fortlaufend)
Schwerpunktbereich 6:
Kriminalwissenschaften
Aktuelle Probleme des
Wirtschaftsstrafrechts, jeweils ganztägiges Blockseminar am 8./9.7.2019
(Seminarschwerpunktwoche), RuW 4.101, 2 SWS, Jahn, Matthias
Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag
Programm: Das Seminar wendet sich unter
Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern aus Anwaltschaft,
Wirtschaftsunternehmen und Justiz den aktuellen Problemen aus dem
Wirtschaftsstrafrecht zu. In der Veranstaltung aus dem Bereich
Kriminalwissenschaften (SPB 6) sollen die Studentinnen und Studenten zu einer
konkreten Fragestellung des Wirtschaftsstrafrechts in einer schriftlichen
wissenschaftlichen Ausarbeitung von 20 Seiten unter Beachtung von
präzisierenden Bearbeitungshinweisen Stellung nehmen und diese mit einem
Vortrag von max. 20 Minuten mündlich verteidigen (Seminararbeit gem. § 29 Abs.
1 Satz 2 der Studien- und PrüfungsO). Voraussetzung für die Teilnahme ist die
bestandene Zwischenprüfung. Eine Vorbesprechung
und die Themenausgabe findet in der ersten Vorlesungswoche am
Dienstag, 16.4.2019, 10.15-ca. 11.00 Uhr, in RuW 4.101 statt. Die Veranstaltung
selbst findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche
(letzte Vorlesungswoche) am Montag/Dienstag, 8./9.7.2019,
voraussichtlich jeweils von 10.15 bis 19.00 Uhr, in RuW 4.101, statt. Die Frist für die Anmeldung der Bearbeitung im Prüfungsamt
endet 14 Tage nach der Themenausgabe in der Vorbesprechung. Die Frist für die Einreichung der schriftlichen Ausarbeitungen,
die allen Teilnehmern zur Vorbereitung per E-Mail zur Verfügung gestellt
werden, endet am Dienstag, 11.6.2019, 12.00 Uhr (spätestmöglicher Zeitpunkt der
Abgabe im Sekretariat des Lehrstuhls Jahn, RuW 4.123 und
für den Upload im E-Center). Die schriftlichen Bewertungen der
Prüfungsleistungen sind voraussichtlich ab Dienstag, 13.8.2019, am Lehrstuhl
einsehbar. Die Teilnehmerzahl ist aus Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt. Von
schriftlichen oder mündlichen Voranmeldungen
am Lehrstuhl bitten wir aus Gründen der Chancengleichheit abzusehen.
Literatur (Auswahl): Fragen der Formalien
(Zitierweise etc.) behandelt u.a. Jahn, Norm und Form – Die äußere Gestalt der juristischen
Hausarbeit in Übung und Examen, JA 2002, 481-485. Auf die Studien- und
Prüfungsordnung
<https://www.jura.uni-frankfurt.de/50433779/StudOges14.pdf> wird
hingewiesen.
Schwerpunktbereich 6:
Kriminalwissenschaften
Erster BGH-Moot-Court im Strafrecht,
ganztägige Blockveranstaltung am 17.5.2019, Universität Leipzig und BGH (5.
Strafsenat), 2 SWS, Jahn, Matthias; Meinecke, Fabian
Leistungsnachweis: Seminararbeit und Vortrag
Programm: Ein Team der Goethe-Universität wird
am 1. bundesweiten Moot-Court im Strafrecht im Leipzig teilnehmen. Am 1.2.2019
haben Teams aus zahlreichen deutschen Fakultäten den Sachverhalt erhalten
werden: es wird es sich um ein Urteil aus dem Bereich des neuen
Sexualstrafrechts handeln. Eine Hälfte der Teammitglieder bereitet die Position
des Generalbundesanwalts vor, die andere Hälfte die der Verteidigung. In der
simulierten Revisionshauptverhandlung vor dem BGH in den Räumlichkeiten des 5. Strafsenats sollen beide Seiten ein
Abschlussplädoyer von 15 Minuten vorbereiten, das von Fragen der Richterinnen
und Richter unterbrochen werden kann; es folgen Replik und Duplik von je 5
Minuten. Die Veranstaltung selbst wird am Freitag, 17.5.2019, stattfinden. Auf
dieses Ereignis wird das Frankfurter Team intensiv vorbereitet sein. Die
Studierenden erwartet bei einer Teilnahme nach Angaben der Veranstalter:
- die JuS wird über den
Moot-Court berichten und Jahresabos für die Sieger sponsern
- der Nomos-Verlag stellt
Buchpreise für jeden Teilnehmer zur Verfügung
- Es findet eine gemeinsame
Abendveranstaltung mit den Teams der anderen Universitäten statt. Dabei
wird voraussichtlich Sabine Rückert, stellv. Chefredakteurin der ZEIT,
einen Gastvortrag über die Medienberichterstattung von Sexualstraftaten
halten.
Die Auswahl der Frankfurter
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Vorbesprechung
hat schon stattgefunden. Von weiteren schriftlichen oder mündlichen
Anmeldungen am Lehrstuhl bitten wir deshalb abzusehen.
Literatur (Auswahl): Jahn/Meinecke, Zur Theorie des Moot Courts im
Strafverfahren, in: Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, Heft 1,
(5) 2018, S. 22-41
Schwerpunktbereich 6:
Kriminalwissenschaften
Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft,
Blockseminar am 12.7.2019 (Seminarschwerpunktwoche), RuW 3.101, 1 SWS, Jahn,
Matthias
Leistungsnachweis: Mündlicher Vortrag
Programm: Das Seminar richtet sich an
besonders qualifizierte und befähigte junge Strafjuristen, insbesondere den
wissenschaftlichen Nachwuchs (§ 7 Abs. 6 StudienO). Das Seminar soll
Gelegenheit geben, eigenständig entwickelte Thesen zur Fragen der Gesamten Strafrechtswissenschaft
unter Einschluss der strafrechtlichen Hilfswissenschaften sowie der allgemeinen
Rechtsphilosophie und -theorie zu präsentieren und zu verteidigen. Die Inhalte
sollen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt
der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis liefern (vgl. auch § 2 Abs. 2 PromO).
Voraussetzung für die Teilnahme ist die nach diesen Maßstäben erfolgende
individuelle Zulassung durch den Veranstalter (§ 8 Abs. 2 S. 2 StudienO). Die
Veranstaltung findet als Blockseminar in der Seminarschwerpunktwoche
(letzte Vorlesungswoche) am Freitag, 12.7.2019, voraussichtlich von
10.15 – 19.00 Uhr, in RuW 3.101 statt. Die Teilnehmerzahl ist aus
Kapazitätsgründen auf 14 beschränkt.