Zivilrecht IIIa (Deliktsrecht) (V)

  • RÜCKGABE DER KLAUSUREN:

    Bestandene
    Klausuren können im Sekretariat des Lehrstuhls

    Raum RuW 2.130
    Mo bis Fr, 9-12 Uhr

    abgeholt werden.

    Nicht bestandene Klausuren können ab dem 21. April 2010 im Zwischenprüfungsamt

    Raum RuW 1.142
    Mo bis Do, 9-12 Uhr

    eingesehen werden.

    Remonstrationen sind bis zum 21. Mai 2010 schriftlich und begründet an das Zwischenprüfungsamt zu richten.

     
  • RÜCKGABE UND BESPRECHUNG der Klausur am 19.4.2010, 8.30 Uhr s.t., in HZ 3.
  • Vorlesungsbegleitende Kursmaterialien und weitere relevante Informationen werden auf der Lernplattform Web-CT eingestellt.

Die Anmeldung in WebCT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (mit HRZ Account. Siehe auch Informationen auf der Homepage des HRZ unter e-learning):
(a) https://webct.server.uni-frankfurt.de/webct/entryPageIns.dowebct
(b) "Kursliste"
(c) Fachbereich 01 - Rechtswissenschaft
(d) Institut für Rechtsvergleichung (grünen Pfeil klicken)
(e) Kurs auswählen und auf die kleine Graphik (grünes Kreuz) in der rechten Spalte klicken. FERTIG!

  • In der Veranstaltung kann ein Anfängerschein im Zivilrecht erworben werden.

Termin und Ort der Klausur: Freitag, den 5.2.2010, 13-16 Uhr s.t. in HZ 1

Bitte bringen Sie zu der Klausur Ihre GoetheCard oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Anmeldung beim Zwischenprüfungsamt spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfsmittel: Jegliche Hilfsmittel (Kommentare, Schemata, Karteikarten, Lehrbücher etc.) außer Gesetzestexten sindnicht erlaubt. In den Gesetzestexten sind Post-its und Markierungen (nur als Lesehilfe) zulässig. Jegliche Kommentierungen in den Gesetzestexten sindnicht zulässig.

  • Veranstaltungshinweis: Jeweils Freitags 8.30 bis 10.00 Uhr bietet der Lehrstuhl für Zivilrecht, Insolvenzrecht, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (Marion Hanten, Andrea München) ein Propädeutikum zu Zivilrecht III an; wesentlicher Bestandteil dieser Veranstaltung ist das Deliktsrecht. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Prof. von Wilmowsky

Dozent

Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard)

 

Angaben

Vorlesung mit Übung, 2 SWS
Wöchentlich 13.10.2009 bis 19.02.2010
Zeit und Ort: Di 8:30 - 10:00 s.t., Hörsaalzentrum - HZ 3

Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein)

 

Inhalt

Gegenstand der Veranstaltung sind die §§ 823 ff. BGB und prüfungsrelevante Tatbestände der Gefährdungshaftung einschließlich der Bezüge zum Schadensrecht.

 

Empfohlene Literatur

 
Hinweise zur empfohlenen Literatur und weiteren Materialien werden in der ersten Vorlesung gegeben.

 

AG: Tutorien zum Deliktsrecht

Zu dieser Veranstaltung werden Tutorien angeboten, Anmeldung hierzu auf den Seiten des e-centers. Eine Übersicht aller angebotenen Tutorien sowie ständig aktualisierte Informationen finden Sie hier.

Die Übungsfälle und Lösungsskizzen zu den Tutorien werden in WebCT eingestellt.

Kontakt

Postanschrift:

Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M.
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main

Geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung und

stellvertretender Geschäftsführender Direktor des
Interdisziplinären Zentrums für
Ostasienstudien

(Hauspostfach RuW 20)

Tel. +49 (0) 69 798 34242
Fax +49 (0) 69 798 34538
(Sekretariat Frau Jung,
Raum 2.130). 

Öffnungszeiten des Sekretariats: Dienstags und Donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr.

Besuchsadresse:
Campus Westend,
Gebäude RuW, Raum 2.129
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main

Sprechstunde Prof. Bälz:

Die Sprechstunde für Studierende wird bis auf Weiteres in Form von individuell vereinbarten Gesprächen über Zoom stattfinden. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt über lehrstuhl-baelz[at]jura.uni-frankfurt.de auf.