1. Zivilrecht IIIa (Deliktsrecht) (V)

1. Zivilrecht IIIa (Deliktsrecht) (V)

Dozent

Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard)

Angaben

Vorlesung mit Übung, 2 SWS, Leistungsnachweis: Klausur (Anfängerschein)
Wöchentlich 15.10.2014 bis 11.02.2014
Zeit und Ort: Mittwochs 8:30 - 10:00 s.t. (!), Hörsaalzentrum - HZ 1

Probeklausur: 15.12.14, 17:00 - 20:00 s.t. HZ 1

Klausur: 13.02.15, 10:00 - 13:00 HZ 1 bis HZ 3

Inhalt

Gegenstand der Veranstaltung sind die §§ 823 ff. BGB und prüfungsrelevante
Tatbestände der Gefährdungshaftung einschließlich der Bezüge zum Schadensrecht.

Vorlesungsbegleitende Kursmaterialien und weitere relevante Informationen werden auf der Lernplattform OLAT zu Beginn des Semesters eingestellt.

Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 01 - Rechtwissenschaft"
(d) "Studium der Pflichtfächer (1.bis 5. Semester)"
(e) "3. Semester", danach Kurs "WS14.15: Zivilrecht IIIa (Deliktsrecht)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")

2. Einführung in das moderne japanische Recht (V/Koll)

2. Einführung in das moderne japanische Recht (V/Koll)

(JR1, entspricht J11-W.1 der alten Ordnung)

  • Semesterbegleitende Kursmaterialien (Texte sowie ppt.-Folien) und weitere relevante Informationen werden auf der Lernplattform OLAT zu Beginn des Semesters eingestellt.

Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 01 - Rechtwissenschaft"
(d) "Vertiefung der Pflichtfächer und Studium der Schwerpunktbereiche (6. bis 8. Semester)"
(e) "Studium der Schwerpunktbereiche"
(f) "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts", danach Kurs "WS14.15: Einführung in das moderne japanische Recht" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")

 

  • Klausurtermin: 10.02.15, 14.00 s.t. - 16.00 Uhr  im RuW-Gebäude R. 1.301.
  • Wiederholung:  10.03.15, 14.00 s.t. - 16.00 Uhr im Seminarpavillon SP 2.02a.
  • 2. Wiederholung: 10.04.15, 10.00 s.t. - 12.00 Uhr im RuW-Gebäude R. 2.135.


 

Dozent

Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard)

 

Angaben / Organisatorisches

Wöchentlich 15.10.2014 - 11.02.2015

Zeit und Ort: Di. 14.00 - 16.00 Uhr c.t. im RuW R. 3.101

 

 Für Studierende des FB 01 Rechtswissenschaft: Kolloquium im Rahmen des Schwerpunktbereiches 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts).

Für Studierende des FB 09 Japanologie: Vorlesung (Die Veranstaltung stellt im Studiengang BA-Japanologie das Modul JR1 - entspricht J11-W.1 der alten Ordnung - Einführung in den Schwerpunktbereich Japanisches Recht dar).

 

Leistungsnachweis

Japanologen: Klausur (90 min.).

Juristen: Klausur (120 min.)

 

Inhalt

Die Vorlesung führt ein in das moderne japanische Recht in seinem sozio-kulturellen Kontext. Nach einem kurzen historischen Abriss wird zunächst der institutionelle Rahmen vorgestellt (u.a. Gesetzgebungsverfahren, Gerichtsaufbau, juristische Ausbildung und Berufe). Anschließend wird ein Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete gegeben. Im Vordergrund steht dabei die übergreifende Frage, was das japanische Recht auszeichnet und wie seine Besonderheiten zu erklären sind. Zugleich werden die gängigen Hilfsmittel vorgestellt.

 

Empfohlene Literatur

In der Veranstaltung. Ein erheblicher Teil der Literatur ist in englischer Sprache. Japanische Sprachkenntnisse sind nicht Voraussetzung.

 

3. Schutz des Schwächeren im Japanischen Privatrecht (BS)

Vertiefung: Japanisches Recht (JR3, entspricht J15 der alten Ordnung)

Dozent: Prof. Dr. Moritz Bälz, LL.M. (Harvard)

Das Blockseminar findet am 30.01.2015 und 31.01.2015 im Seminarpavillon Westend im Raum SP 202.a statt. Die Themenvergabe für das Blockseminar hat bereits stattgefunden!

Die Themenliste und weitere relevante Kursmaterialien finden Sie auf OLAT.

Die Anmeldung in OLAT erfolgt durch Selbstregistrierung im Kurs (Anmeldung mit HRZ Account und Passwort). Zur Vorgehensweise siehe auch die Hinweise auf der Homepage des HRZ unter e-learning:
(a) https://olat.server.uni-frankfurt.de
(b) Tab "Lernressourcen" auswählen, dann "Katalog"
(c) "Lehrveranstaltungen des Fachbereichs 09 - Sprach- und Kulturwissenschaften"
(d) "Japanologie"
(e) "Bachelor"
(f) Kurs "WS14.15: Schutz des Schwächeren im Japanischen Privatrecht (BS)" auswählen und sich auf der Startseite des Kurses mit dem Registrier-Tool eintragen. Beim nächsten Start von OLAT erscheint der gewählte Kurs in "Meine Kurse" (im Tab "Lernressourcen")

4. Einführung in das Steuerrecht I

4. Einführung in das Steuerrecht I

Dozent: Dr. Tobias Teufel, Freshfields Bruckhaus Deringer LL.P., Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Zeit: 15.10.2014  bis 28.01.2015, Mi 08:00 - 10:00 
Ort: RuW 1.303, Campus Westend

Inhalt

Die Veranstaltung soll Studenten in fortgeschrittenen Semestern einen Überblick
über die Grundbegriffe des Steuerrechts geben. Der Schwerpunkt wird auf den
Einkunftsarten des EStG liegen, sowie auf einigen wesentlichen Regelungen
der Abgabenordnung. Vorkenntnisse im Steuerrecht sind nicht erforderlich. Der
Lehrbeauftragte, Partner einer internationalen Rechtsanwaltssozietät, wird auch immer
wieder konkrete Fälle aus der Praxis vortragen um auf diese Weise die Bedeutung des
Steuerrechts im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zu zeigen.
Die Veranstaltung wird flankiert durch das Seminar "Unternehmenssteuerrecht".

Leistungsnachweis

Klausur

Präsentation Einführung in das Allgemeine Steuerrecht hier.


5. Unternehmenssteuerrecht (Blockseminar)

5. Unternehmenssteuerrecht (Blockseminar)

Die Vorbesprechung zum Blockseminar findet am 14.10.2014, 18 Uhr, Raum RuW R.1.101 statt!

Bei Interesse eines der u.g. Themen wenden Sie sich zwecks Eintragung bitte an Frau Jung / Sekretariat Prof. Bälz im Raum 2.130 RuW, Mo-Fr 9.30-13.00 Uhr!

Dozent

Dr. Martin Schiessl, Freshfields Bruckhaus Deringer LL.P., Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Das Blockseminar wird am 06.02.15 von 14.00 Uhr – 20 Uhr und ggf. am 07.02.15 ab 09.00 Uhr in den Räumen von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Bockenheimer Anlage stattfinden!

Die Literaturempfehlungen sollen lediglich den Einstieg in das gewählte Thema erleichtern und auf weitere Fundstellen hinweisen. Sie behandeln das Seminarthema nicht notwendig umfassend und abschlieβend. Sofern in den Aufsätzen und in den Schreiben der Finanzverwaltung bestimmte Auffassungen vertreten werden, müssen diese den Seminararbeiten nicht zwingend zugrunde gelegt werden und sollten keinesfalls unkritisch übernommen werden.

 

1.         Wirkungsweise und kritische Würdigung der Zinsschrankenregelung in § 8a KStG und § 4h EStG, unter besonderer Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Problematik

Literaturempfehlung: Prinz, DB 2014, 1102: Zinsschranke vor dem Scheitern?; Wiese, GmbHR 2014, 546: Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 18.12.2013 (I B 85/13) – zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

2. Steuerliche Fallstricke bei der Unternehmensrestrukturierung? Die einkommensteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen.

Literaturempfehlung: Lenger/Gohlke, NZI 2014, 9 ff.: Sanierungsgewinn reloaded? – Anmerkungen zum FG Sachsen, Urteil v. 24.4.2013 – 1 K 759/12

3.         Das materielle Korrespondenzprinzip gem. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG - Wirkungsweise und Kritik

Literaturempfehlung: Desens, Kritische Bestandsaufnahme zu den geplanten Änderungen in § 8b KStG, DStR-Beihefter zu Heft 4/2013, S. 13.

4.         Die Besteuerung deutscher und ausländischer Streubesitzdividenden (§ 8b Abs. 4 KStG) beim Erwerb und Aufstockung einer Beteiligung

Literaturempfehlung: OFD Frankfurt, DStR 2014, 426: Verfügung betr. Regelung des § 8b Abs. 4 KStG - Unterjähriger Hinzuerwerb von Anteilen; Bolik/Zöller, DStR 2014, 782 ff.: Unterjähriger Hinzuerwerb von Beteiligungen im Rahmen des § 8b Abs. 4 KStG

5.         Besteuerung deutscher Streubesitzdividenden am Beispiel der Besteuerung ausländischer Banken und Pensionsfonds – ist das geltende Recht (§ 32 Abs. 5 KStG) europarechtskonform?  

Literaturempfehlung: Benz/Jetter, DStR 2013, 489 ff.: Die Neuregelung zur Steuerpflicht von Streubesitzdividenden; Geurts/Faller, DStR 2012, 2357 ff.: Kapitalertragsteuererstattung bald auch für Ausländer?! – Gesetzliche Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011, C-284/09

6.         Die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des Anteilseigners

Literaturempfehlung: BMF-Schreiben v. 27.11.2013, BStBl. I 2013, 1615: Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile; Mayer/Wagner, DStR 2014, 571 ff.: BMF-Schreiben zu eigenen Anteilen – Absage an vermeintliches Korrespondenzprinzip

7.         Wie sind Drohverlustrückstellungen, die anlässlich eines Betriebsübergangs (asset deals) übergehen, steuerlich beim Veräußerer und beim Erwerber zu behandeln? Kritische Würdigung der Regelung in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG

Literaturempfehlung: Benz/Placke, DStR 2013, 2653 ff.: Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz zur angeschafften Drohverlustrückstellung in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG

8.         Hybrides Kernkapital von Banken – kritische Würdigung des BMF-Schreibens vom 10.4.2014

Literaturempfehlung: Rennings, RdF 2014, Heft 3: Steuerliche Behandlung von Finanzinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals nach Art. 51 ff. CRR

9.         Die steuerbilanzielle Behandlung organschaftlicher Mehr- oder Minderabführungen

Literaturempfehlung: Faller, DStR 2013, 1977 ff.: Organschaftliche Mehr- oder Minderabführungen bei einkommenserheblichen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 15.7.2013

10.       Findet die Ausnahme vom Verlustuntergang bei Anteilseignerwechsel gem. § 8c Abs. 1 S. 6 KStG auch dann Anwendung, wenn die Organträgerin Verluste hat, die steuerpflichtigen stillen Reserven aber auf Ebene der Organgesellschaft sind?

Literaturempfehlung: Entwurf eines BMF-Schreibens vom 15.4.2014, zu § 8c KStG (unter www.bundesfinanzministerium.de); Ritzer/Stangl, DStR 2014, 977: Highlights aus dem Entwurf des neuen BMF-Schreibens zu § 8c KStG; Schneider/Sommer, Der Entwurf des neuen BMF-Schreibens zu § 8c KStG

 

11.       Welche Folgen hat die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens bei der Organgesellschaft für die ertragsteuerliche Organschaft?

Literaturempfehlung: Kahlert, DStR 2014, 73 ff.: Beendigung der ertragsteuerlichen Organschaft mit dem vorläufigen Insolvenzverfahren

12.       Hinzurechnungsbesteuerung bei Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften – zum Verhältnis von § 3 Nr. 41 lit. a EStG und § 8b Abs. 4 KStG nF

Literaturempfehlung: Watrin/Eberhardt, DStR 2013, 2601 ff.: Ausschüttungen im System der Hinzurechnungsbesteuerung nach der Neufassung von § 8b Abs. 4 KStG

13.       Findet die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten gem. § 8 Nr. 1 GewStG bei einer (typisch) stillen Gesellschaft auch dann Anwendung, wenn die stille Gesellschaft Verluste erzielt?

Literaturempfehlung: FG Köln, Urteil vom 15.12.2013 – 13 K 2110/11, EFG 2014, 468 ff.

14.       Welcher Gewerbesteuer-Hebesatz findet Anwendung auf Offshore-Windparks auf dem Festlandssockel der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Abs. 7 Nr. 1 GewStG)?

Literaturempfehlung: Waldhoff/Engler, FR 2012, 254 ff.: Die Küste im deutschen Ertragsteuerrecht – am Beispiel der Besteuerung von Offshore-Energieerzeugung

15.       Das Zusammenspiel von § 1 Abs. 3a GrEStG und den personenbezogene Steuerbefreiungsnormen des GrEStG

Literaturempfehlung: Dorn/Gahlke, DStR 2013, 2365 ff.: (Anteilige) Steuerbefreiung für den Erwerb wirtschaftlicher Beteiligungen iSd § 1 Abs. 3a GrEStG?! Anwendung der personenbezogenen Steuerbefreiungsnormen auf steuerbare Vorgänge iSd § 1 Abs. 3a GrEStG