Ermittlungsmaßnahmen und Beweisrecht | Digitalisierung im Strafverfahren
Ein inhaltlicher Schwerpunkt in der Forschung zum Strafprozessrecht, der vor allem in Form von Aufsätzen und Kommentierungen seinen Ausdruck findet, liegt auf den Ermittlungsmaßnahmen und dem Beweisrecht. Dabei stehen heimliche Ermittlungsmaßnahmen sowie technische Formen des Zugriffs auf Daten im Mittelpunkt. Neben den einschlägigen Rechtsgrundlagen wird auch zur Verarbeitung und Weiterverwendung erhobener Daten und zum Rechtsschutz in diesem Bereich und damit zur informationellen Selbstbestimmung im Strafverfahren geforscht. Ausgehend hiervon nimmt die Forschung an der Professur zudem auch die Folgen von Digitalisierung und Big Data für das Strafverfahren in den Blick – sei es im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen und Datenauswertung, in Form der elektronischen Akte oder bei neueren Formen sozialer Kontrolle.
Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung
Im
dritten Band des neuen Großkommentars, der 2018 erscheint, hat Tobias
Singelnstein die Bearbeitung des Achten Buches der StPO (§§ 474-499)
übernommen. Die Kommentierung untersucht die Normen zu Akteneinsicht,
Datenverarbeitung und Dateien zu Zwecken der Strafverfolgung umfassend
und stellt insbesondere intensive Bezüge zur polizeilichen Praxis der
Datenverarbeitung und Datennutzung her.
Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung
Neben
seinen Kommentierungen im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung und im Beck'schen Online-Kommentar zur Strafprozessordnung ist Tobias Singelnstein seit 2017 Autor im Systematischen
Kommentar zur Strafprozessordnung (SK StPO). Hier bearbeitet er zunächst
im ersten Band die Vorschriften zur elektronischen Akte und zur
Zustellung (§§ 32 ff., §§ 36 ff.).