​Strafprozessrecht


Ermittlungsmaßnahmen und Beweisrecht  |  Digitalisierung im Strafverfahren

Ein inhaltlicher Schwerpunkt in der Forschung zum Strafprozessrecht, der vor allem in Form von Aufsätzen und Kommentierungen seinen Ausdruck findet, liegt auf den Ermittlungsmaßnahmen und dem Beweisrecht. Dabei stehen heimliche Ermittlungsmaßnahmen sowie technische Formen des Zugriffs auf Daten im Mittelpunkt. Neben den einschlägigen Rechtsgrundlagen wird auch zur Verarbeitung und Weiterverwendung erhobener Daten und zum Rechtsschutz in diesem Bereich und damit zur informationellen Selbstbestimmung im Strafverfahren geforscht. Ausgehend hiervon nimmt die Forschung an der Professur zudem auch die Folgen von Digitalisierung und Big Data für das Strafverfahren in den Blick – sei es im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen und Datenauswertung, in Form der elektronischen Akte oder bei neueren Formen sozialer Kontrolle.

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung

Im dritten Band des neuen Großkommentars, der 2018 erscheint, hat Tobias Singelnstein die Bearbeitung des Achten Buches der StPO (§§ 474-499) übernommen. Die Kommentierung untersucht die Normen zu Akteneinsicht, Datenverarbeitung und Dateien zu Zwecken der Strafverfolgung umfassend und stellt insbesondere intensive Bezüge zur polizeilichen Praxis der Datenverarbeitung und Datennutzung her.

Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung

Neben seinen Kommentierungen im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung und im Beck'schen Online-Kommentar zur Strafprozessordnung ist Tobias Singelnstein seit 2017 Autor im Systematischen Kommentar zur Strafprozessordnung (SK StPO). Hier bearbeitet er zunächst im ersten Band die Vorschriften zur elektronischen Akte und zur Zustellung (§§ 32 ff., §§ 36 ff.).

Professur für Kriminologie und Strafrecht
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie

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