Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat im Dezember 2025 die DFG-Forschungsgruppe „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“ für zunächst vier Jahre bewilligt. Mit den neuesten Möglichkeiten der Datenwissenschaft (effiziente Big-Data-Analyse und maschinelles Lernen) ist es technisch möglich geworden, Konzepte der totalen sozialen Kontrolle und Überwachung zu verwirklichen. Angesichts dessen basiert das Projekt auf der forschungsleitenden Fragestellung, inwieweit ein solcher Kontrollzugriff die sozialintegrativen Funktionen einer (bislang) selektiven Sozialkontrolle erfüllen kann.
In drei Arbeitsbereichen werden die folgenden Untersuchungen durchgeführt: 1. Fortwährende Bestandsaufnahmen, ob und inwieweit eine umfassende soziale Kontrolle und Überwachung in den exemplarisch ausgewählten Bereichen Polizeiarbeit, Videoüberwachung sowie Nutzung kommerzieller, professioneller, privater und Social Media-Daten realisiert wird (Prof. Dr. Felix Bode, Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Köln; Prof. Dr.-Ing. Grimme, Christian, Universität Münster & Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Universität Frankfurt/M.). 2. Empirische Erkenntnisse zur (experimentell) variierten Akzeptanz von umfassender sozialer Kontrolle und Überwachung in der Bevölkerung sowie zu diesbezüglichen Perspektiven unter administrativen, polizeilichen und politischen Planungs- und Entscheidungspersonen (Prof. Dr. Klaus Boers & Prof. Dr., Dipl. Psych. Stefanie Kemme, Universität Münster). 3. Eine rechtstatsächliche Untersuchung, ob und inwieweit sich das deutsche Rechtssystem seit den 1970er Jahren als resilient gegenüber Änderungen des Straf-, Polizei- und Geheimdiensterechts gezeigt hat, die mit Eingriffen in Freiheitsrechte das Potential zu einer umfassenderen sozialen Kontrolle enthielten (Dr. Marcus Schaerff & Prof. Dr. Klaus Boers, Universität Münster und Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Universität Frankfurt/M.).