​Forschung

Lehre und Forschung an der Professur befassen sich sowohl mit kriminologischen Fragestellungen als auch mit solchen aus dem Strafrecht und dem Strafprozessrecht. Dabei wird auf eine kritische und reflexive Herangehensweise Wert gelegt, die Empirie und Dogmatik miteinander verbindet und Brücken zu den Grundlagenfächern schlägt, insbesondere zur Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Theoretische Themen erhalten ebenso Raum wie Fragen des „law in action“, also der Praxis der Rechtsanwendung, und Zusammenhänge mit gesellschaftlichen Entwicklungen.

Lehre und Forschung leben gerade in der Kriminologie von einem interdisziplinären Verständnis und Vorgehen. Neben den Sozialwissenschaften und der Psychologie ist für die Professur angesichts der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auch die Informatik von besonderem Interesse. Innerhalb der Rechtswissenschaft kommen neben dem Straf- und Strafprozessrecht vor allem dem Verfassungsrecht, dem Polizeirecht und dem Datenschutzrecht hervorgehobene Bedeutung zu.

In der Kriminologie liegt ein inhaltlicher Schwerpunkt zum einen auf der Befassung mit bestimmten besonderen Delinquenzbereichen, wie rechtswidriger Polizeigewalt und rechtsradikal sowie rassistisch motivierter Delinquenz. Zum anderen befasst sich die Professur mit Abweichung und Kriminalität als gesellschaftlichen Phänomenen, ihren sozialen Funktionen und den gesellschaftlichen Weisen der Herstellung und des Umgangs mit diesen Phänomenen, zu denen neben dem Strafrecht auch zahlreiche andere Formen sozialer Kontrolle zu zählen sind. Dieses Feld beinhaltet einerseits Themen aus dem Bereich Polizei und Justiz und im Besonderen aus der Strafverfolgung einschließlich der Rechtstatsachenforschung zum Strafverfahren. Andererseits wird der gesellschaftliche Umgang mit Abweichung aber auch in einem grundlegenderen Sinne untersucht, indem sonstige Formen sozialer Kontrolle, die soziale Konstruktion von Abweichung, Kriminalitätseinstellungen und die gesellschaftlichen Erwartungen und Bedürfnisse im Umgang mit Abweichung in den Blick genommen werden. Dazu gehört auch die Erforschung der Viktimisierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen sowie des staatlichen Umgangs damit. Die Professur setzt sich demnach in ihrer Forschung mit der zunehmenden Bedeutung individueller und bürgerlicher Sicherheit in den westlichen Gesellschaften in ihren zahlreichen Facetten auseinander. Die Forschung zu diesen Fragen ist in der Regel empirischer Natur und findet zumeist im Rahmen von Drittmittelprojekten statt.

Im materiellen Strafrecht werden zum einen grundlegende Fragestellungen behandelt, die insbesondere die gesellschaftliche Funktion des Strafrechts und die entsprechenden fachlichen Gewissheiten thematisieren. Zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf Delikten von Amtsträger*innen und Tatbeständen zum Schutz der Rechtspflege. In beiden Bereichen bestehen enge Bezüge zu den kriminologischen Schwerpunkten. Darüber hinaus wird der strafrechtliche Schutz von Daten und informationstechnischen Systemen, von informationeller Selbstbestimmung bzw. des höchstpersönlichen Lebensbereichs behandelt, insbesondere mit Bezug zur Digitalisierung.

Im Strafprozessrecht liegen Schwerpunkte vor allem auf dem Beweisrecht der StPO, auf strafprozessualen Ermittlungs- und Zwangsmaßnahmen sowie auf informationeller Selbstbestimmung und Datenverarbeitung im Strafverfahren. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Erhebung und Auswertung digital gespeicherter Daten gelegt, auf technikbasierte und insbesondere heimliche Ermittlungsmaßnahmen sowie auf die Weiterverwendung strafprozessual erhobener Daten, etwa in Form von Dateien. Perspektivisch sollen zudem Fragen aus dem Ermittlungsverfahren und Fehlerquellen im Strafprozess besonders behandelt werden, wobei sich jeweils starke Bezüge zur empirischen kriminologischen Forschung herstellen lassen.

Inhaber der Professur ist seit dem 1. April 2022 Prof. Dr. Tobias Singelnstein, der von der Ruhr-Universität Bochum an die Goethe-Universität gewechselt ist und hier die Nachfolge von Prof. Dr. Cornelius Prittwitz angetreten hat.



Professur für Kriminologie und Strafrecht
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie

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