​Punitivität im Vergleich – Punitivités comparées. Ein deutsch-französisches Forschungsprojekt

In der Kriminalpolitik werden zur Begründung neuer Initiativen häufig das Sicherheitsbedürfnis und die Einstellungen der Bevölkerung zu Kriminalität und Strafe angeführt. Zugleich kann als gesichert gelten, dass Strafbedürfnis und Strafwürdigkeitsvorstellungen in der Gesellschaft wie auch zwischen verschiedenen Ländern recht divergent sind. Gleichwohl ist bislang kaum genauer untersucht, in welchem Maße solche Unterschiede bestehen und wie sie ausgestaltet sind. Bisherige Untersuchungen konzentrieren sich vielmehr auf eine Makroperspektive, die die Unterschiede zwischen dem angloamerikanischen Raum und anderen Gruppen von Ländern herausarbeitet.

Vor diesem Hintergrund wurden in dem Projekt – das von März 2016 bis Sommer 2018 vom Lehrstuhl für Kriminologie der RUB gemeinsam mit Kirstin Drenkhahn (Freie Universität Berlin), Fabien Jobard (CRNS / Centre Marc Bloch) sowie Laurent Bègue und Oulmann Zerhouni (Université Grenoble-Alpes, Laboratoire InterUniversitaire de Psychologie) durchgeführt wurde – Einstellungen zur Strafwürdigkeit in der Gesellschaft sowie bei professionellen Rechtsanwendern in Deutschland und Frankreich im Vergleich untersucht. Damit wurde zum ersten Mal in einer detaillierteren Perspektive der Frage nachgegangen, wie sich diese Vorstellungen in und zwischen zwei Ländern auf dem europäischen Kontinent unterscheiden.

Für die Untersuchung wurde zum einen in beiden Ländern eine repräsentative Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Dabei wurde anhand von Vignetten – also fiktiven strafrechtlichen Fällen – aus dem Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität erfragt, welche Sanktionierung bzw. Verfahrensbeendigung jeweils als angemessen angesehen wird. Zum anderen wurden in beiden Ländern StrafrichterInnen und StaatsanwältInnen mittels eines Online-Fragebogens ebenfalls anhand dieser Vignetten befragt. Bei beiden Gruppen wurde die Befragung ergänzt durch Fragen zu sozio-demographischen Merkmalen und zu Einstellungen zur Kriminalpolitik.

Im Rahmen der Auswertung wurden im Besonderen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Ländern, wie auch zwischen professionellen Rechtsanwendern und Gesamtbevölkerung analysiert. Dabei ging es vor allem darum, zunächst einmal grundlegende Aussagen über Einstellungen zu Strafe und über das Strafbedürfnis in Deutschland und Frankreich im Vergleich zu treffen. Deutschland und Frankreich bieten sich dabei als Untersuchungsfelder an. Die Länder weisen zwar grundlegende Gemeinsamkeiten auf, unterscheiden sich aber auch hinsichtlich einiger der in der Forschung diskutierten Einflussfaktoren bezüglich Punitivität, wie z. B. bei der Bedeutung der Boulevardpresse, der Staatsorganisation und dem Wahlsystem.

Professur für Kriminologie und Strafrecht
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie

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