Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2025

Seminar: Macht, Missbrauch und Recht

SPB 3 und 6

Es ist kein Geheimnis, dass jede Gesellschaft von Machtbeziehungen zwischen ihren Mitgliedern durchdrungen ist, die teilweise (rechtlich) formalisiert und institutionalisiert sind, zum überwiegenden Teil aber auf informelle Weise asymmetrische Verhältnisse zwischen Personen entstehen und sich reproduzieren lassen. Häufig finden sich formalisierte und informelle Machtverhältnisse nebeneinander oder sind miteinander verwoben – z.B. in Arbeitsverhältnissen. Machtasymmetrien entstehen außerdem zumeist nicht nur durch eine explizite Ermächtigung oder durch die Einwilligung der Machtunterworfenen, sondern vielfach durch soziale Strukturen, die die einen in eine privilegierte Position gegenüber anderen versetzen. Sobald ein Machtverhältnis entsteht, lässt es sich missbrauchen, primär durch den:diejnige:n, der:die sich in der überlegenen Position befindet, also Macht über jemanden hat, gleichviel, auf welchen Gründen dies beruht. Was aber heißt in solchen Fällen eigentlich „Missbrauch“? Wie wäre das von einem zulässigen, erlaubten Gebrauch von Macht zu unterscheiden? Inwiefern missbraucht z.B. ein Filmproduzent seine Macht, wenn er das Angebot der Hauptrolle in einem Filmprojekt an eine:n Schauspieler:in mit der Erwartung verknüpft, dass seine sexuellen Wünsche von ihm:ihr erfüllt werden? Welche Rolle spielt das Recht (das selbst Machtpositionen erzeugen kann, z.B. Ermächtigungen, Kompetenzen, subjektive Rechte)? Kann es (und ggf. in welchem Umfang) Machtmissbrauch verhindern (wie z.B. mit der Kriminalisierung des Ausnutzens bestimmter Abhängigkeitsverhältnisse)?


Rechtstheoretisches Mittwochskolloquium

Das rechtstheoretische Mittwochskolloquium hat in Frankfurt eine lange Tradition, die von Rudolf Wiethölter begründet wurde und die wir im kommenden Sommersemester fortsetzen wollen. In seiner Geschichte ist das Kolloquium immer ein Ort des theoretischen Experimentierens gewesen und das soll es auch in Zukunft sein. Gerade deshalb besteht ein zentrales Anliegen darin, aktuelle Rechtsentwicklungen mit unterschiedlichsten wissenschaftlichen Perspektiven zu konfrontieren. Auf diese Weise soll die innerjuristische Debatte, aber auch der interdisziplinäre Austausch zwischen der Rechtswissenschaft und anderen Disziplinen befördert werden, etwa zwischen der Philosophie und der Soziologie, der Theologie und Geschichte oder der Literaturwissenschaft und der Kulturtheorie.

Zum festen Teilnehmerkreis des Kolloquiums gehören Studierende, Doktorand*innen, Habilitand*innen und ausländische Gastwissenschafler:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, die ein Forum für anspruchsvolle Debatten innerhalb der Rechtswissenschaft suchen.

Das Kolloquium trägt im Sommersemester 2025 den Titel

Kampf ums Recht

In dem Kolloquium wollen wir veröffentlichte und unveröffentlichte Texte/ Manuskripte lesen oder Auszüge aus Büchern diskutieren, die im weitesten Sinne mit dem Oberthema verbunden sind. Hierbei streben wir auch den direkten Austausch mit den Autor:innen an. Einen Überblick über das konkrete Semesterprogramm erhalten Sie hier.

Die Veranstaltung wird jeweils mittwochs, von 16 bis 18 Uhr, im Raum RuW 3.102 stattfinden.


Unirep Strafrecht