Seminar: Macht, Missbrauch und Recht
SPB 3
und 6
Es ist kein Geheimnis, dass jede Gesellschaft von Machtbeziehungen
zwischen ihren Mitgliedern durchdrungen ist, die teilweise (rechtlich) formalisiert
und institutionalisiert sind, zum überwiegenden Teil aber auf informelle Weise
asymmetrische Verhältnisse zwischen Personen entstehen und sich reproduzieren
lassen. Häufig finden sich formalisierte und informelle Machtverhältnisse
nebeneinander oder sind miteinander verwoben – z.B. in Arbeitsverhältnissen.
Machtasymmetrien entstehen außerdem zumeist nicht nur durch eine explizite
Ermächtigung oder durch die Einwilligung der Machtunterworfenen, sondern
vielfach durch soziale Strukturen, die die einen in eine privilegierte Position
gegenüber anderen versetzen. Sobald ein Machtverhältnis entsteht, lässt es sich
missbrauchen, primär durch den:diejnige:n, der:die sich in der überlegenen
Position befindet, also Macht über jemanden hat, gleichviel, auf welchen Gründen
dies beruht. Was aber heißt in solchen Fällen eigentlich „Missbrauch“? Wie wäre
das von einem zulässigen, erlaubten Gebrauch von Macht zu unterscheiden? Inwiefern
missbraucht z.B. ein Filmproduzent seine Macht, wenn er das Angebot der Hauptrolle
in einem Filmprojekt an eine:n Schauspieler:in mit der Erwartung verknüpft,
dass seine sexuellen Wünsche von ihm:ihr erfüllt werden? Welche Rolle spielt
das Recht (das selbst Machtpositionen erzeugen kann, z.B. Ermächtigungen,
Kompetenzen, subjektive Rechte)? Kann es (und ggf. in welchem Umfang) Machtmissbrauch
verhindern (wie z.B. mit der Kriminalisierung des Ausnutzens bestimmter
Abhängigkeitsverhältnisse)?
Rechtstheoretisches Mittwochskolloquium
Das rechtstheoretische Mittwochskolloquium hat in Frankfurt
eine lange Tradition, die von Rudolf Wiethölter begründet wurde und die wir im kommenden
Sommersemester fortsetzen wollen. In seiner Geschichte ist das Kolloquium immer
ein Ort des theoretischen Experimentierens gewesen und das soll es auch in
Zukunft sein. Gerade deshalb besteht ein zentrales Anliegen darin, aktuelle
Rechtsentwicklungen mit unterschiedlichsten wissenschaftlichen Perspektiven zu
konfrontieren. Auf diese Weise soll die innerjuristische Debatte, aber auch der
interdisziplinäre Austausch zwischen der Rechtswissenschaft und anderen
Disziplinen befördert werden, etwa zwischen der Philosophie und der Soziologie,
der Theologie und Geschichte oder der Literaturwissenschaft und der
Kulturtheorie.
Zum festen Teilnehmerkreis des Kolloquiums gehören
Studierende, Doktorand*innen, Habilitand*innen und ausländische
Gastwissenschafler:innen aus unterschiedlichen Fachbereichen, die ein Forum für
anspruchsvolle Debatten innerhalb der Rechtswissenschaft suchen.
Das Kolloquium trägt im Sommersemester 2025 den
Titel
Kampf ums Recht
In dem Kolloquium wollen wir veröffentlichte und unveröffentlichte Texte/ Manuskripte lesen oder Auszüge aus Büchern diskutieren, die im weitesten Sinne mit dem Oberthema verbunden sind. Hierbei streben wir auch den direkten Austausch mit den Autor:innen an. Einen Überblick über das konkrete Semesterprogramm erhalten Sie hier.
Die Veranstaltung wird jeweils mittwochs, von 16 bis 18
Uhr, im Raum RuW 3.102 stattfinden.