Sommersemester 2023

Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2023


Vorlesung "Strafrecht III“ (3 SWS)

(11.04. bis 04.07. dienstags, 18 bis 20 Uhr & 12.04. bis 05.07. mittwochs, 12 bis 15 Uhr, Raum jeweils HZ 3)

Die Veranstaltung Strafrecht III wird sich den zentralen Delikten des Besonderen Teils widmen. Neben einer kurzen Wiederholung der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, werden etwa die Materien der Eigentums- und Vermögensdelikte, der Ehrdelikte, der Delikte gegen die Freiheit, der Urkundendelikte, aber auch der Verkehrs- und Brandstiftungsdelikte behandelt. Die Vorlesung soll die Studierenden mit den Normen, den dogmatischen Besonderheiten und der deliktsspezifischen Falllösung vertraut machen.


Leistungsnachweis: (Fortgeschrittenenschein)

Klausur: 14.07.2023, HZ 1/2/5 ab 15 Uhr

Hausarbeit: Ausgabe des Sachverhalts am 17.07.2023 - hier.


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Kolloquium zu SPBen 3,6: „Strafschmerz. Theorie und Kritik einer umstrittenen Praxis"

(2 SWS)


(11.04. bis 27.06. dienstags, 14 bis 16 Uhr c.t., Raum RuW 1.301)


Der strafrechtliche Schuldspruch hat, neben der verfahrensrechtlichen Missbilligung der Tat, häufig einen Strafschmerz oder – wie es auch heißt – ein Übel zur Folge, denken wir an die verschiedenen Formen der Geld- und Freiheitstrafe oder an die Ersatzfreiheitsstrafe. Dieser Strafschmerz wird in der gängigen Praxis regelmäßig vorausgesetzt. Zu fragen ist aber, was Schmerz im strafrechtlichen Sinn bedeutet, warum es ihn überhaupt geben soll und wenn ja, was er eigentlich in individueller, sozialer und ethischer Hinsicht bewirken kann. Ist der Strafschmerz ein archaisches Instrument der Rache, wie Nietzsche meinte oder auch in einer freien Gesellschaft wie der unsrigen notwendig? Diesen und weiteren Fragen will sich das Kolloquium anhand von ausgewählten philosophischen, psychologischen, politischen und strafrechtstheoretischen Texten widmen.


Organisatorisches:

Der Veranstaltungsplan und die einschlägige Literatur werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.


Leistungsnachweis:

Klausur: 18.07.2023, RuW 1.303 ab 14 Uhr


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Seminar zum SPB 3: „Die ästhetische Dimension des Rechts"

(2 SWS)


(Blockseminar, Vorbesprechung: Di 25.04. 16 bis 17 Uhr , Raum RuW 1.101; Seminar: Do 13.07. 09 bis 18 Uhr, Raum RuW 3.101)


Recht wird in der Regel als strikt normatives Konzept verstanden. Recht und seinen Normen schreiben etwas vor. Sie markieren ein Sollen, Ver- oder Gebote, und ein in sich stimmiges Normensystem, wie Hans Kelsen meinte. Der Blick auf die ästhetische Dimension des Rechts will dagegen auf die nicht normative Seite des Rechts aufmerksam machen. Ästhetik bezeichnet nicht nur die Lehre von Schönen, wie sie heute vor allem mit den bildenden Künsten verknüpft wird. Sie umfasst in einem weiteren Sinne auch die sinnliche und erfahrungsbezogene Seite des menschlichen Lebens, des Rechtswissens und Rechtshandelns. Die ästhetische Dimension des Rechts kann uns helfen zu verstehen, wie das Recht trotz oder gerade wegen seines normativen Anspruchs wirkt, wie es individuell oder gesellschaftlich erfahren wird, welche Konflikte und Widersprüche hierbei hervortreten, denken wir nur an den Strafschmerz. Das Seminar will sich anhand verschiedener Perspektiven und Autor*innen diese ästhetische Dimension des Rechts erschließen.


Organisatorisches:

Die Seminarthemen werden in der Vorbesprechung des Seminars zu Beginn des Sommersemesters vergeben.


Leistungsnachweis:

Seminararbeit

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