Wintersemester 23/24

Kolloquium zu SPBen 3,6: „Widerstand"

(2 SWS)


(24.10. bis 23.01. dienstags, 14 bis 16 Uhr c.t., Raum PEG 1.G 165)


Jede normative Ordnung ist grundsätzlich prekär. Das Prekäre zeigt sich insbesondere in den Formen rechtlichen und politischen Widerstands, der damit auf die Kontingenz, die Vergänglichkeit und die Veränderbarkeit jeder Ordnung hinweist. Das Kolloquium hat sich zum Ziel gesetzt, den Widerstand, der normativen Ordnungen entgegengesetzt wurde, und bis heute wird, aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und zu diskutieren.

Zunächst lohnt es, typische Konstellationen in den Blick zu nehmen. Zu denken ist etwa an den Widerstreit zwischen göttlichem, religiösem und weltlichem Recht, an die Unzufriedenheit über vermeintlich falsche oder ausbleibende politische Entscheidungen, an das Vorenthalten von Rechten für bestimmte Teile der Gesellschaft oder an den Wunsch nach radikaler Veränderung der sozialen Verhältnisse. Jeder Widerstand ruht auf eigenen normativen Begründungsmustern. Einige dieser Begründungen sollen in diesem Kolloquium aufgearbeitet, nachvollzogen und kritisch geprüft werden.

Daneben sind Ziel und Mittel des Widerstandes nicht zuletzt für das Recht von Relevanz, soweit seine Integrationsfähigkeit berührt ist. Ist beispielsweise die Erinnerung der Regierenden an ihre Pflichten Ziel des Widerstandes, kann eine ordnungsinterne Abhilfe erfolgen. Gelingt es somit den Widerstand (rechtlich) einzuhegen, nicht zuletzt durch eine Veränderung, bzw. Anpassung normativer oder rechtlicher Prämissen oder durch das Zugeständnis von Rechten?

Ist durch solche Reformen eine Einhegung des Widerstandes nicht möglich, stellt sich die Frage nach dem Ob und dem Wie einer neuen Ordnung. Die Konsequenz lautet dann: Revolution statt Reform. Ab wann muss eine bestehende Ordnung also aus ihrer Eigenlogik heraus darauf zielen, den Widerstand vollständig zu brechen? Kann andererseits die revolutionäre Beseitigung einer bestehenden Ordnung überhaupt rechtens sein? Welche Mittel sind hier möglich und wie wird der Einsatz ggf. gewaltsamer Mittel rechtfertigt?


Organisatorisches:

Der Veranstaltungsplan und die einschlägige Literatur werden zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Den Link zum OLAT-Kurs finden Sie hier.


Leistungsnachweis:

Klausur: Details werden noch bekanntgegeben


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Seminar zum SPBen 1,3: "Post-/ dekoloniale Rechtstheorie?"

(2 SWS)


(Blockseminar, Vorbesprechung: Mi 25.10. 13 Uhr , Raum 1.802 (Casino); Seminar: Di 06.02., Mi 07.02. jeweils 08 bis 18 Uhr; Raum RuW 2.102; Vortrag: Mi 06.02. 18 bis 22 Uhr, Raum HZ 9)


Der Umgang mit dem kolonialen Erbe des globalen Nordens rückt vermehrt ins Zentrum öffentlicher, aber auch wissenschaftlicher Debatten. Zu denken ist etwa an Fragen der Restitution von Kulturgütern, an die intensive Diskussion um koloniales Unrecht und Völkermorde oder an die Kontroversen um neokoloniale Tendenzen in der Entwicklungshilfe. Das Recht spielt in dieser Debatte eine wichtige Rolle, aus verschiedenen Gründen: Zum einen – historisch betrachtet – war es ein Instrument zur Durchsetzung kolonialer Interessen. Zum anderen wird es gegenwärtig in vielfältigen Konstellationen als Medium der Konfliktlösung herangezogen, was namentlich im Völkerrecht oder im Menschenrechtsdiskurs zu beobachten ist. Gleichzeitig ist die Rolle des Rechts im post- und dekolonialen Kontext umstritten. So wird seitens ehemals betroffener Ethnien und Nationen sowie von Theoretiker*innen des globalen Südens geltend gemacht, dass auch das nachkoloniale Recht – wie auch die Menschenrechte – Teil der Kolonialgeschichte bleibe und zudem wesentlich durch eine weiße und hegemoniale Kultur des globalen Nordens geprägt sei. Das Recht erscheint so aber als Teil der Lösung und als Teil des Problems post-/dekolonialer Aufklärung. Das Seminar möchte die skizzierte Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und hierbei auch die Frage nach der Berechtigung und den Grenzen post-/dekolonialer Rechtstheorie stellen. Als Grundlage des Seminars und der Referate sollen einschlägige Texte aus der post-/dekolonialen Theorie, der Rechtswissenschaft und angrenzender Disziplinen dienen. Ziel des Seminars ist es, Begrifflichkeiten, Strukturen und Phänomene aufzuklären und darüber hinaus in die konkreten Fragen, Probleme und Lösungsansätze post-/dekolonialen Denkens einzuführen


Organisatorisches:

Die Seminarthemen werden in der Vorbesprechung des Seminars zu Beginn des Wintersemesters vergeben.


Leistungsnachweis:

Seminararbeit

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Unirep Strafrecht mit 2 Probeklausuren (4 SWS)

(18.10. bis 07.02. mittwochs, 10:15 bis 11:45; 12:00 bis 12:45 Uhr, Raum HZ 11)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Unirep-Programms.