Liebe Studierende,
die Frist zur Remonstration gegen die Bewertung Ihrer Klausur Strafrecht III aus dem Sommersemester 2023 beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe der Noten - also bis zum 09.11.2023 (Poststempel).
Bitte beachten Sie, dass Ihre Remonstration nur zur sachlichen Verbescheidung angenommen wird, wenn Sie an der Klausurbesprechung teilgenommen haben.
Weitere Hinweise zur Remonstration finden Sie hier.
Am Mittwoch den 01.11.2023 und 08.11.2023 besteht jeweils von 14:30 bis 16 Uhr die Möglichkeit, die übrigen Klausuren in den Räumlichkeiten des Lehrstuhls abzuholen.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit.
Der Durschnitt der Klausurbewertungen liegt insgesamt bei 4,12 Notenpunkten.
Prof. Dr. Benno Zabel
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Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
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