Lehrveranstaltungen im Wintersemester 25/26 

Rechtstheoretisches Mittwochsseminar: Öffentlichkeit heute 

Jürgen Habermas' Strukturwandel der Öffentlichkeit hat wie kaum eine andere Analyse das Verständnis moderner Demokratien beeinflusst und getragen. Öffentlich war ein zentraler Teil demokratischer Theorie und Praxis. Doch war das Konzept einer demokratischen und liberalen Öffentlichkeit zu keiner Zeit statisch, sondern immer dynamisch und in Entwicklung begriffen. Was aber heißt das für die Gegenwart? Kann überhaupt noch von einer Öffentlichkeit oder muss nicht eher im Plural von Öffentlichkeiten gesprochen werden, den realen und fiktiven, den medialen, den Öffentlichkeiten der sozialen Netzwerke usw.? Sind diese Öffentlichkeiten noch Sphären politischer Aushandlungsprozesse oder eher Räume vielfältiger Radikalisierungen und Feindschaftserklärungen? Und welche Folgen haben Fragmentierung, Polarisierung und Entpolitisierung der Öffentlichkeiten für den Umgang mit sozialen Konflikten, für die Bearbeitung von politischen Visionen und für die Legitimität des Rechts und rechtsstaatlicher Verfahren?

Diesen und anderen Fragen möchte sich das Rechtstheoretische Mittwochsseminar im Wintersemester widmen. Wie im letzten Semester werden wir streitbare Texte diskutieren und Referent:innen zu einschlägigen Themen einladen, um die mit den Fragen angesprochenen Kontroversen besser verstehen zu können.


Seminar: Was sind Institutionen? Begriff, Legitimation und aktuelle Rechtsfragen

Der Begriff der Institution spielt eine zentrale Rolle in den Rechts- und Sozialwissenschaften, ist aber alles andere als klar. Was unterscheidet eine Institution von einer Organisation, einem Verein, einer Körperschaft, einer Gemeinschaft, einem Kollektiv? Ist der Staat eine Institution? Wie ist das Verhältnis zwischen Institutionen und ihren Individuen zu bestimmen? Welche Rolle spielt das Recht für Institutionen, ist es konstitutiv für oder nur ein Element von Institutionen (und vielleicht noch nicht mal ein notwendiges) oder setzt das Recht bereits bestehende Institutionen schon voraus? Ist das Recht selbst eine Institution (immerhin trägt ein Buch des römischen Corpus Iuris den Titel „Institutiones“)? Sind „Rechtsinstitute“ Institutionen? Das Seminar soll in einem ersten Teil dazu dienen, den Begriff der Institution näher zu bestimmen und sein Verhältnis zum Recht (sowie das Verhältnis des Rechts zum Begriff der Institution) zu klären. Im zweiten Teil soll auf das zentrale Problem moderner Gesellschaften eingegangen werden, auf das Institutionen reagieren: Denn für moderne Gesellschaften ist die Einsicht leitend, dass die Bedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens das Ergebnis menschlichen Handelns sind und dass diese Bedingungen durch menschliches Handeln verändert werden können. Ihre Veränderbarkeit ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Innovationen und Fortschritt, setzt das Zusammenleben aber auch dem Risiko der Instabilität aus und macht sie krisenanfällig.

Strafrecht III

In der Veranstaltung Strafrecht III werden die wesentlichen Deliktsgruppen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches vertieft behandelt. Aufbauend auf den Grundlagen des Allgemeinen Teils liegt der Schwerpunkt auf der systematischen Analyse und dogmatischen Einordnung einzelner Straftatbestände. Behandelt werden insbesondere die Delikte gegen das Eigentum und Vermögen (z. B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung), sowie die Urkundendelikte.

Ziel der Veranstaltung ist es, Studierenden ein vertieftes Verständnis für die dogmatischen Strukturen, Abgrenzungsprobleme und Prüfungsaufbauten der wichtigsten Straftatbestände des Besonderen Teils zu vermitteln.