Lehrveranstaltungen im Wintersemester 24/25

Vorlesung "Strafrecht I“ (3 SWS)

(15.10.2024 bis 11.02.2025 dienstags, 13 bis 16 Uhr, Raum HZ 1)

Die Vorlesung Strafrecht I befasst sich Inhaltlich mit den zentralen Herangehensweisen und Problemen des sogenannten Allgemeinen Teils des Strafrechts. Darüber hinaus wird die Falllösungstechnik vermittelt, die nicht zuletzt auch in Begleitangeboten (Tutorien, Übungsklausuren etc.) eingeübt werden kann. Zur notwendigen Kontextualisierung des dogmatischen Stoffs werden rechtstatsächliche, strafrechtstheoretische und kriminalpolitische Vertiefungen vorgenommen.


Zur Anmeldung des Kurses sowie zu den Unterlagen kommen Sie hier

Den Sachverhalt der Hausarbeit finden sie hier

Leistungsnachweis: Hausarbeit und Klausur (Anfängerschein im Strafrecht)

Seminar "Wann ist ein "Ja" ein Ja? Einwilligung und Autonomie"

(16.10.2024 bis 29.01.2025 mittwochs, 10 bis 12 Uhr, Raum RuW 4.101)

Manchmal glauben wir, etwas freiwillig zu tun, und zweifeln später, ob es wirklich so war. Dennoch würden die meisten von uns die Behauptung eines Dritten, unsere freie Entscheidung sei in Wahrheit unfrei gewesen, zurückweisen, solange wir nicht selbst daran zweifeln. Erst recht würden wir es uns verbitten, wenn jemand auf die Idee käme, die Freiheit unserer Entscheidungen zu überprüfen und zu beurteilen oder gar zu kontrollieren – zumindest, solange wir uns nicht im Kontext psychologisch-psychiatrischer Diagnosen und Therapien bewegen, in die wir uns wiederum freiwillig begeben haben. Nicht erst seit den öffentlichen Skandalisierungen von Machtmissbräuchen in sozialen Beziehungen und Hierarchien oder in Organisationen und Institutionen hat eine öffentliche Debatte an Fahrt aufgenommen, in der es unter anderem um die Frage geht, ob und inwiefern eine Einwilligung des Betroffenen (oder des Opfers) eine den Missbrauchsvorwurf rechtlich und moralisch neutralisierende Wirkung hat. Auch die jüngste Reform des Sexualstrafrechts stellt in § 177a StGB „den erkennbaren Willen“ des Opfers ins Zentrum des objektiven Tatbestandes sexueller Nötigung u. Vergewaltigung, von dem es maßgeblich abhängen soll, ob und ab wann der Tatbestand erfüllt ist. In einem ganz anderen Bereich, bei der Kontroverse über eine rechtliche Erlaubnis des assistierten Suizids, hat das Bundesverfassungsgericht die Autonomie des Sterbewilligen kürzlich noch einmal gestärkt. In dem Maße jedoch, wie die freiwillige und autonome Zustimmung immer wichtiger wird, gibt es viele Stimmen, die ihre maßgenbliche Bedeutung auch wieder in Frage stellen oder zumindest problematisieren. Ist angesichts diffuser Handlungssituationen, unschlüssigen Verhaltens oder belastender Umstände ein explizites oder unausgesprochenes „Ja“ noch ein Ja? Kann der Wunsch eines Erwachsenen, aus dem Leben zu scheiden, überhaupt autonom gebildet werden oder ist von vornherein von einem pathologischen, psychisch unfreien Zustand auszugehen? Reichen die rechtlichen Kategorien, die eine wirksame Einwilligung im wesentlichen dann verneinen, wenn sie durch Täuschung oder Drohung herbeigeführt worden ist, angesichts vieler verschiedener Arten mehr oder weniger massiver Willensbeeinflussung aus? Würde aber umgekehrt nicht eine stärkere rechtliche Kontrolle einer Einwilligung zu einem freiheitseinschränkenden Paternalismus führen? Das Seminar will diesen Fragen anhand ausgewählter Literatur und Rechtsprechung nachgehen, darunter auch das kürzlich erschienene Buch der Philosophin Manon Garcia „Das Gespräch der Geschlechter. Eine Philosophie der Zustimmung“ (Berlin 2024).

Weitere Informationen finden Sie hier

Leistungsnachweis: Seminararbeit