Das Seminar diente der Einführung in das Konzept der
„Rechtstraditionen“ (legal traditions), das insbesondere in der
Rechtsvergleichung und in der Rechtsgeschichte in sehr
unterschiedlicher Weise genutzt wird. Was versteht man unter
Rechtstraditionen? Welche Rechtstraditionen gibt es? Wie
unterscheiden sie sich? Wofür nutzt man die Vorstellung von
Rechtstraditionen? - Neben den konzeptionellen Überlegungen sollen
einzelne Rechtstraditionen vorgestellt werden.
Die Veranstaltung war für die Schwerpunktbereiche Grundlagen des Rechts (03) und Internationalisierung und Europäisierung des Rechts (01) und Studierende der Politischen Theorie (Master) geöffnet.
Literaturempfehlungen zur Vorbesprechung:
Duve, T. (2018). Legal traditions: A dialogue between comparative
law and comparative legal history. Comparative Legal History, 6(1),
15–33. https://doi.org/10.1080/2049677X.2018.1469271