Prof. Kießling veröffentlicht regelmäßig zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie, nimmt als Sachverständige Stellung zu Gesetzentwürfen und äußert sich in den Medien. Ein Portrait von ihr ist im Dezember 2020 in der NJW erschienen. Frau Prof. Kießling wurde im September 2025 als dauerhafte Sachverständige in die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ des Deutschen Bundestags berufen.