Das Bundessozialgericht plant, 2025/2026 den ersten Moot-Court-Wettbewerb zum Sozialrecht auszurichten. Unsere Professur möchte dort ein Team aus Studierenden anmelden und ruft Studierende mit Interesse am Sozialrecht auf, sich zu bewerben!
Was ist ein Moot Court?
Ein Moot Court ist ein studentischer Wettbewerb, bei dem ein Gerichtsverfahren auf der Grundlage eines fiktiven Falls simuliert wird. Die Studierenden müssen sich so vorbereiten, dass sie sowohl die Klägerseite als auch die Beklagtenseite verstehen und vertreten können. Deswegen werden von jedem Team jeweils beide Schriftsätze erarbeitet. In den mündlichen Verhandlungen vor Gericht müssen die Teams überzeugend vor Gericht auftreten.
Wie läuft der Moot Court Sozialrecht ab?
Im Mai 2025 wird das Bundessozialgericht den Fall bekanntgeben. In der „Schriftsatzphase“ im SoSe werden Argumentationsmuster für die Klägerseite und Beklagtenseite erarbeitet und die Schriftsätze erstellt. Hierzu treffen sich die Teams regelmäßig, um sich selbstständig die rechtliche Lösung zu erarbeiten. Hierbei werden sie von unserer Professur begleitet. Die Schriftsätze werden Ende September an die Jury aus Richterinnen und Richtern übermittelt. Auf dieser Grundlage wählt das BSG bis Mitte Dezember die maximal 10 besten Teams der Klägerseite und der Beklagtenseite aus. In der „Verhandlungsphase“ bereiten sich die ausgewählten Teams auf die mündliche Verhandlung vor, bei der die Studierenden gemeinsam ihr Mandat vertreten. Den Abschluss bildet die simulierte Gerichtsverhandlung im Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozialgerichts in Kassel. Sie findet am 14. Januar 2026 statt. Die Verfahrensgrundsätze des BSG finden Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
Der Moot Court steht allen Studierenden offen, die sich für das Sozialrecht interessieren. Vorkenntnisse im Sozialrecht sind erwünscht, sie können notfalls aber auch parallel durch die Teilnahme am Kolloquium Staatliche Sozialleistungen erworben werden. Unerheblich ist, in welchem Studienabschnitt Sie sich gerade befinden, solange Sie die Zwischenprüfung bestanden haben. Die Bewerber*innen müssen vor allem Motivation, Teamfähigkeit und zeitliche Kapazitäten mitbringen.
Wie können Sie teilnehmen?
Bis 24.3.2025 können Sie sich bei uns an der Professur über sekretariat.kiessling@jura.uni-frankfurt.de bewerben. Ihre Bewerbung sollte enthalten: einseitiges Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Notenübersicht. Nach Bewerbungsschluss wird eine erste Vorauswahl getroffen und im April zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Daraufhin werden die Mitglieder des Teams ausgewählt.
Wie wird die Teilnahme für das Studium gewertet?
Der Moot Court bietet die Möglichkeit, außerhalb des Regelstudiums prägende Erfahrungen und anwaltliche Fertigkeiten zu erlangen. Die Teilnahme wird als Seminarleistung im Schwerpunktbereich 4 und 5 gewertet und kann als Schlüsselqualifikation angerechnet werden. Das BSG stellt außerdem im Anschluss an den Moot-Court einen Nachweis über die Teilnahme aus und vergibt Buchpreise.
Sie haben noch Fragen?
Am 17.2. findet um 14.30 Uhr eine Vorbesprechung (online) statt. Den Zoom-Link erhalten Sie über sekretariat.kiessling@jura.uni-frankfurt.de. Sie können sich auch jederzeit gerne per Email an uns wenden.