Doktorandin zum Thema: "Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund der Beteiligung an Kampfhandlungen terroristischer Vereinigungen im Ausland, § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG" (Arbeitstitel). Betreut wird das Vorhaben von BVRin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein.
Durch das Änderungsgesetz vom 4. August 2019 wird der schon bestehende § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) um einen neuen Verlustgrund ergänzt. Nach diesem darf ein*e Deutsche*r mit mehrfacher Staatsangehörigkeit, der/die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt, ausgebürgert werden. Erstes Ziel des angestrebten Dissertationsprojekts ist die Untersuchung der Vereinbarkeit des neuen Verlustgrundes mit dem Völkerrecht. Als zweites Ziel widmet sich das Dissertationsvorhaben der Herausarbeitung der Regelungszwecke von Verlustgründen im deutschen Recht.Frankfurter Juristinnenkolloquium
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Frau Schneider hat von 2013-2018 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaft studiert. Nach dem Referendariat am Landgericht Münster und einer Tätigkeit als Rechtsanwältin in Frankfurt a.M. arbeitet sie seit September 2022 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht.
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