Leistungsnachweise und Zeugnisse

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Das Büro für Leistungsnachweise verwaltet Studienleistungen, die Sie durch die Anfängerhausarbeiten im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht, die Klausuren und Hausarbeiten für Fortgeschrittene im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht sowie die fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung und die Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen erwerben.

Hier kann die Erstellung des Gesamtleistungsnachweises für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung (nicht das Gesamtzeugnis über die Erste Prüfung) oder eines amtlichen Nachweises über den Studienstand beantragt werden. Der Gesamtleistungsnachweis besteht aus den Scheinen, die für die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung benötigt werden. Der Gesamtleistungsnachweis kann nur online beantragt werden. 

Bitte beachten Sie, dass den Gesamtleistungsnachweis nur Studierende erhalten können, die den Grundlagenschein und die Fortgeschrittenenscheine an der Goethe-Universität erworben haben. In den anderen Fällen werden i.d.R. Einzelnachweise über den Erwerb der Fortgeschrittenenscheine erstellt. Dies betrifft u.a. Studierende, die nach der Zwischenprüfung an die Goethe-Universität gewechselt sind.


 !!! BITTE DRINGEND BEACHTEN !!!

Beantragen Sie bitte den Gesamtleistungsnachweis zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ("Gesamtzeugnis") mindestens 3 Wochen im Voraus. Der Gesamtleistungsnachweis wird ausschließlich per Post an Sie versendet. Dies gilt auch für alle anderen Leistungsübersichten und Scheine.

⇒  Hier Link zur ANTRAGSTELLUNG ⇐ 

Bitte geben Sie in E-Mails immer Ihre Matrikelnummer an und verwenden Sie aussagekräftige Betreffzeilen. Sollten Sie die Leistungsnachweise für den aktuellen Meldetermin benötigen, so geben Sie dies bitte an.

Wir sind für Rückfragen erreichbar:  Tel.: 798-34200, Di u. Do 9-14 Uhr 

Sprechzeiten vor Ort: Di 10-12 Uhr
ausschließlich nach vorheriger Terminanfrage per Mail an cacavas@jur.uni-frankfurt.de oder online

Den Nachtrag fehlender Leistungen im QIS oder eine amtliche Leistungsübersicht, z.B. wegen eines Studienortwechsels oder der Beantragung eines Stipendiums beantragen Sie bitte per Mail z.B. mit nachfolgendem Formular: hier als PDF-Dokument und hier als interaktives PDF-Dokument
Das Gesamtzeugnis über die Ergebnisse der Ersten Prüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung) beantragen Sie beim Justizprüfungsamt.


TIPPS für die Beantragung des Gesamtleistungsnachweises für das JPA

  • Überprüfen Sie in QIS, ob Ihre Leistungen vollständig sind („scheinfrei“)
  • Beantragen Sie den Gesamtleistungsnachweis online über den Link zur Antragstellung (s.o.) oder über StuLei@jura.uni-frankfurt.de
  • Informieren Sie sich auf der Webseite des JPA Hessen über die Modalitäten der Examensanmeldung, z.B. Termine, Nachreichungsfrist etc.: https://justizpruefungsamt.hessen.de/
  • Klären Sie Fragen zu Studienbuch, Belegbögen etc. mit der Fachstudienberatung Jura: studienberatung@jura.uni-frankfurt.de    Tel.: 79834211, Mo-Do 9-12 Uhr

Nützliche Links:

JPA Frankfurt Postanschrift

Häufig gestellte Fragen zur Pflichtfachprüfung beim JPA Hessen

Vordrucke und Merkblätter für die Pflichtfachprüfung/JPA Hessen

Hauptfachstudierende

Nachweise über einzelne Studien- und Prüfungsleistungen werden nicht erstellt. Ihren aktuellen Leistungsstand können Sie im QIS einsehen (bei Problemen folgen Sie bitte den untenstehenden Links).

Für die Meldung zur Staatlichen Pflichfachprüfung erhalten Sie am Ende Ihres Studiums eine Gesamtleistungsübersicht. Diese führt die Leistungen auf, deren Erwerb Sie für die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung gem. § 9 Abs. 1 2b), 2c), 2d) und 2e) im Justizprüfungsamt nachweisen müssen. Das sind: der Grundlagenschein, die Fortgeschrittenenscheine und die beiden Schlüsselqualifikationsbescheinigungen (sofern der Nachweis nicht direkt durch das Zentrum für Schlüsselqualifikationen erfolgt ist).

Bitte beachten Sie:
1. Studierende die einen oder beide Schlüsselqualifikationsnachweis(e) vor dem Wintersemester 2012/13 erworben haben, erhalten noch zwei einzelne Nachweise. Nur wenn nach dem Sommersemester 2012 eine Veranstaltung der Schlüsselqualifikation besucht und der Fremdsprachennachweis erworben worden sind, werden diese Leistungen auf der Gesamtleistungsübersicht aufgeführt.
2. Die an anderer Universität erworbenen Grundlagen- und Fortgeschrittenenscheine von Studierenden, die nach Erwerb der Zwischenprüfung nach Frankfurt gewechselt sind, werden i.d.R. nicht im QIS eingetragen, da bereits ein schriftlicher Nachweis vorliegt. Sie erhalten keine Gesamtleistungsübersicht, sondern es werden über hier erworbene Grundlagen- und Fortgeschrittenenscheine einzelne Leistungsnachweise erstellt.

Nachweise, die die Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung betreffen, erhalten Sie im jeweiligen Prüfungsamt.

Hier verwaltet werden Ihre Leistungen
1. die Sie durch die Hausarbeiten der Anfängerübungen im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht erwerben,
2. die Sie durch die Klausuren und Hausarbeiten der Fortgeschrittenenübungen im Straf-, Zivil- und Öffentlichen Recht erwerben sowie
3. aus einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung und der Besuch einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen (ab Erwerb im WS 2012/13).

Da die Nachweise über die Studienleistungen auch die Leistungen aus der Zwischenprüfung enthalten, erhalten Sie Ihre Nachweise über den Studienstand, wenn Sie die Zwischenprüfung noch nicht bestanden haben, nur im Zwischenprüfungsamt.

Für die meisten Zwecke ist der Ausdruck, den Sie selbst über das QIS machen können, ausreichend. Das gilt insbesondere für die Nachweise, die Sie für den Erhalt der höheren Hiwi-Vergütung, für die BAföG-Prognosen oder zu Bewerbungszwecke benötigen. Sollten Sie aber eine amtliche Bescheinigung benötigen (z.B. im Falle eines Studienortwechsels oder für Stipendiengeber), können Sie diese hier erhalten.

Nähere Informationen zum Umgang mit den im QIS eingetragenen Leistungen erhalten Sie, wenn Sie den untenstehenden Links folgen.

Nebenfachstudierende

Studierende mit eingetragenem Nebenfach "Rechtswissenschaft" erhalten keine Nachweise über Ihre Prüfungsleistungen. Sie können Ihren Prüfungsstand im QIS einsehen.
Sollten Sie keinen Zugang zum QIS haben, da das Prüfungsamt Ihres Hauptfaches nicht damit arbeitet, oder eine amtliche Bescheinigung benötigen, erhalten Sie hier Einzelnachweise über Ihre Prüfungsleistungen bzw. eine Bescheinigung über Ihren Prüfungsstand.

Studierende, die Rechtswissenschaft im Nebenfach studieren, aber nicht unter die Nebenfachordnung fallen, erhalten hier Ihre Einzelnachweise.

Umgang mit QIS

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Prüfungsamt
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main
Telefon: 069/798-34254

pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de
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Bitte beachten!
⇒ Bearbeitungsdauer des Gesamtscheins ca. 3 Wochen

zur Antragstellung
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Fragen zum Studium?

Fachstudienberatung Jura
Tel.: 798 34211 
Mo - Do 9-12 Uhr
studienberatung@jura.uni-frankfurt.de