Die Prüfungsämter
Die Prüfungsämter des Fachbereichs sind zuständig für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung sowie für die Nebenfachprüfung.
Sie verwalten zentral auch die Studienleistungen der Hauptfachstudierenden.
Das Geschäftszimmer des BaföG-Beauftragten ist das Zwischenprüfungsamt.
Absolvent*innen der Ersten Prüfung oder des Ersten Staatsexamens können den Titel des/der Diplom-Juristen*in erwerben.