Diplom-Jurist*in

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Die Johann Wolfgang Goethe-Universität verleiht auf Antrag durch ihren Fachbereich Rechtswissenschaft den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“.



Antragsberechtigt sind gem. § 2 der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität, welche

1. erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung oder die Erste Prüfung (staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung)  nach dem hessischen Juristenausbildungsgesetzt (JAG) in der jeweils gültigen Fassung abgelegt
UND
2.  die beiden letzten Semester vor der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung oder vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität studiert haben.

Ausgeschlossen ist die Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“, sofern der oder die Berechtigte bereits einen anderen vergleichbaren Hochschulgrad auf der Basis der ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten Prüfung (s. Punkt 1.) erworben oder beantragt hat.

Für die Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.

Diese Verwaltungsgebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Universität Frankfurt/M.
IBAN: DE95 5005 0000 0001 006410
SWIFT-BIC:
HELA DE FF
Geldinstitut: Helaba  Landesbank Hessen-Thüringen

Bitte unbedingt den Verwendungszweck: Sachkonto 5109 0000, Projekt 6101 0005 angeben!

Der Antrag ist an die Dekanin oder den Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main zu richten. Er kann auch persönlich bei Frau Woods, Zi. 1.142 im RuW-Gebäude, 069-798 34212 (telefonischer Voranmeldung), abgegeben werden. In diesem Fall können Sie die Unterlagen unter Vorlage des Originals auch als einfache, nicht beglaubigte Kopien einreichen.

Das Antragsformular können Sie HIER herunterladen. Bitte beachten Sie den Hinweis bzgl. dem Antrag beizufügenden Unterlagen.