Bevor Sie die Ausstellung des sog. Gesamtzeugnisses (Gesamtleistungsnachweis) oder einzelner
Fortgeschrittenenscheine für die Anmeldung zur Staatlichen
Pflichtfachprüfung beantragen, prüfen Sie bitte, ob alle erforderlichen
Leistungen im QIS eingetragen sind.
A. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen sieben Teilleistungen sowie die beiden Leistungen für den Grundlagenschein vor, dann können Sie das Gesamtzeugnis beantragen.
B. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen Teilleistungen und/oder die beiden Leistungen für den Grundlagenschein nicht vor,
C. Sie haben Bestätigungen über Teilleistungen für den Fortgeschrittenenschein noch nicht zusammenschreiben lassen. Dann kommen Sie bitte mit Kopien und den Original-Bestätigungen ins Prüfungsamt, Raum 1.104. Die Bestätigungen werden dann zusammengeschrieben oder im QIS eingetragen.
Die Nachweise über den Besuch einer Veranstaltung zu Schlüsselqualifikationen und über den erfolgreichen Besuch einer Veranstaltung zur Vermittlung fremdsprachlicher Kenntnisse werden im Gesamtzeugnis aufgenommen, wenn sie beide im Wintersemester 2012/13 oder später erworben werden.
Nachweise über zuvor besuchte Veranstaltungen und erworbene Leistungen erhalten Sie im Zentrum für Schlüsselqualifikationen. Diese Nachweise sind nicht Bestandteil des sog. Gesamtzeugnisses und werden im QIS nicht aufgeführt.