Ich möchte mich zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden:

Bevor Sie die Ausstellung des sog. Gesamtzeugnisses (Gesamtschein) oder einzelner Fortgeschrittenenscheine für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen, prüfen Sie bitte, ob alle erforderlichen Leistungen im QIS eingetragen sind.

A. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen sieben Teilleistungen sowie die beiden Leistungen für den Grundlagenschein vor, dann können Sie das sog. Gesamtzeugnis beantragen.

B. Finden Sie die für die drei Fortgeschrittenenscheine notwendigen Teilleistungen und/oder die beiden Leistungen für den Grundlagenschein nicht vor,

  1. dann haben Sie Ihr Studium nicht an der Goethe-Universität begonnen und sind erst nach der Zwischenprüfung oder mit mindestens einem an Ihrer alten Universität erworbenen Fortgeschrittenenschein an die Goethe-Universität gewechselt. Dann erhalten Sie in der Regel kein sog. Gesamtzeugnis, sondern nur Nachweise über die an der Goethe-Universität erworbenen Fortgeschrittenenscheine.
  2. dann sind in der QIS-Datenbank nicht alle erworbenen Leistungen eingetragen worden. Dann verfahren Sie bitte so, wie hier beschrieben.

Die Nachweise über den Besuch einer Veranstaltung zu Schlüsselqualifikationen und über den erfolgreichen Besuch einer Veranstaltung zur Vermittlung fremdsprachlicher Kenntnisse werden im Gesamtzeugnis aufgenommen, wenn sie beide im Wintersemester 2012/13 oder später erworben werden.
Nachweise über davor besuchte Veranstaltungen und erworbene Leistungen erhalten Sie im Zentrum für Schlüsselqualifikationen. Diese Nachweise sind nicht Bestandteil des sog. Gesamtzeugnisses und werden im QIS nicht aufgeführt.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das sog. Gesamtzeugnis (Gesamtschein) zur Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ist 3 Wochen im Voraus zu beantragen und wird nach Fertigstellung per Post an Sie versendet. Eine kürzere Bearbeitungsdauer und eine Fertigstellung zu einem bestimmten Termin können wir leider nicht garantieren.

Der Gesamtschein kann auch per Mail an StuLei[at]jura.uni-frankfurt.de beantragt werden.


Die Ergebnisse der Ersten Prüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung UND Schwerpunktbereichsprüfung) bescheinigt das     Justizprüfungsamt.