Das Prüfungsamt für die Schwerpunktbereichsprüfung befindet sich auf dem Campus Westend, RuW Raum 1.143 und wird von Frau Susanne Langner betreut.
Das Schwerpunktbereichsprüfungsamt ist dienstags und donnerstags 9 - 12 Uhr geöffnet (nur nach Terminvereinbarung per Email oder online). Telefonisch sind wir montags - donnerstags 9 - 12 Uhr zu erreichen.
Für was ist ein persönlicher Termin erforderlich und für was nicht:
1. Wahl des Schwerpunktbereiches (per Post oder Briefkasten im 1. OG),
2. Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (per Post oder Briefkasten 1. OG),
3. Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (nach Terminvereinbarung),
4. Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit (per Post oder nach Terminvereinbarung).
5. Das Schwerpunktbereichszeugnis wird per Post versandt.
Fragen zur Schwerpunktbereichsprüfung richten Sie bitte zunächst per Email an uns. Bei allgemeinen Fragen zum Schwerpunktbereichsstudium wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Die Anmeldung zu studienbegleitenden
Schwerpunktbereichsprüfungen erfolgt direkt bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter. Auf
welche Weise diese erfolgt, legt der*die Veranstalter*in fest.
Eine
Anmeldung zu studienbegleitenden Schwerpunktbereichsprüfungen im Prüfungsamt
bzw. über QIS ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung wird nicht im QIS zu sehen
sein. Die Prüfung wird erst beim Eintrag des Prüfungsergebnisses im QIS
erscheinen. Dies betrifft nur die Anmeldungen zu studienbegleitenden Prüfungen im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung!
Informationsveranstaltung zum Schwerpunktbereichsstudium
1. Teil: Prüfungsrechtliches und Tipps zum Schwerpunktbereichsstudium, Freitag, 01.12.23, 10.00 Uhr.
2. Teil: Vorstellung der Schwerpunktbereiche, Montag, 04.12.23, 10.00 Uhr.
Hier erhalten Sie Informationen zum Aufbau des Schwerpunktbereichs-studiums und der Schwerpunktbereichs-prüfung.
Anmeldung zu den Schwerpunktbereichen
Die nächste Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich ist möglich in der Zeit vom:
04.12. - 14.12.2023
Bitte reichen Sie die Anmeldungen zusammen mit einer Kopie des Zwischenprüfungs-zeugnisses ein (auf dem Postweg oder Einwurf in den Briefkasten im 1. OG).