Fachstudienberatung

Was?

Die Studienberatung des Fachbereiches Rechtswissenschaft berät im Namen des Dekanats Studierende aller Fachsemester zu Fragen rund um das Jurastudium (Erste Juristische Prüfung, Schwerpunktstudium und Bachelor-Nebenfach), basierend auf den rechtlichen Grundlagen der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs, dem Juristenausbildungsgesetz des Landes Hessen und unserer Erfahrung.

In unserer Sprechstunde beraten wir Sie gerne z.B. beim Erstellen des Stundenplans, zu Fragen des Studienverlaufs, Teilzeitstudium, der zu erbringenden Leistungen innerhalb des Studiums sowie der Anrechnung von Leistungen, dem Studienort– oder Fachwechsel oder auch zu Anmeldungen und Anmeldefristen für Klausuren und Hausarbeiten.

Sollten Sie durch den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung durchgefallen sein (egal ob im Freiversuch, regulärem ersten Versuch oder im Wiederholungsversuch) können wir Ihnen einige Hinweise für Ihr weiteres Vorgehen und einen Ausblick geben.

Darüber hinaus ist die Studienberatung Anlaufstelle für alle weiteren studienbedingten Fragen .


Wann?

Zur Zeit findet die Studienberatung telefonisch unter: 069 / 798 - 34211 Mo  10:00 Uhr - 12:00 Uhr und Mi von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr statt.

Die Mitarbeiter*innen der Fachstudienberatung bieten Sprechzeiten vor Ort ausschließlich nach Terminvereinbarung an. Die Sprechzeiten sind Di, Mi und Do von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Campus Westend, RuW Gebäude Raum 1.141.

Bitte vereinbaren Sie vorab den Termin online

Sie können uns gerne auch ihre Fragen per Mail schicken: studienberatung@jura.uni-frankfurt.de


Wer?

Das Team

Das Team der Fachstudienberatung besteht zurzeit aus 4 Studienberater*innen. Bei den Studienberater*innen handelt es sich um Studierende des Fachbereichs aus höheren Semestern.

Herr Johannes Heisig, Frau Sara Kunzi, Frau Antonia Younis & Frau Shreya Kapoor

Tel.: 069 / 798 - 34211
E-Mail: studienberatung@jura.uni-frankfurt.de


FAQ

  • Meine Praktikumsstätte benötigt eine Bestätigung, dass es sich bei diesem um ein Pflichtpraktikum im Sinne des Juristenausbildunggesetzes handelt. Wo bekomme ich diese Bestätigung?
Eine Bescheinigung darüber wird in unserer Fachstudienberatung ausgestellt. Bitte schreiben Sie uns eine Mail an: studienberatung@jura.uni-frankfurt.de. Fügen Sie bitte Ihrer Mail die Gothe Card und ein Schreiben o.ä. Ihrer Praktikumsstelle bei, aus dem hervorgeht von wann bis wann Sie das Praktikum machen werden. Weiterhin benötigen wir die Angabe in welchem Fachsemester Sie zur Zeit sind.



  • Wo finde ich den Belegbogen (Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung) und wie fülle ich diesen aus?
Der Belegbogen dient zum Nachweis eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums und muss bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung für jedes Semester abgegeben werden. Den Vordruck finden Sie im Formularcenter. Ein ordnungsgemäßes Studium bedeutet in diesem Kontext, dass Sie alle im Juristenausbildungsgesetz vorgesehenen Veranstaltungen auch tatsächlich einmal gehört haben sollten.Am einfachsten ist es, wenn man pro Semester einen Belegbogen ausfüllt. Hier trägt man die Veranstaltungen ein, die man innerhalb des Semesters besucht hat. Es ist ausreichend, Vorlesung und Tutorium zu einer Veranstaltung zusammenzufassen (bspw. VL + Tutorium) und diese mit dem DozentInnen zu versehen. Es ist nicht nötig einzelne TutorInnen zu benennen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie selbstverständlich keine Leistung in einem Fach erbracht haben können, bevor Sie die jeweilige Veranstaltung besucht haben.

Eine Hilfestellung beim Ausfüllen des Belegbogens bietet unser Vorlesungsverzeichnis, innerhalb dessen Sie sich auch bereits vergangene Semester anschauen können (hierfür oben rechts auf der Seite auf das aktuelle Semester klicken). Die einschlägigen Semesterwochenstunden (SWS) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und in der Anlage zur aktuellen Studienordnung.

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Praktikum absolvieren? Welche Voraussetzungen gelten für das Ausland?
Gemäß § 1 JAO müssen Studierende der Rechtswissenschaft in der vorlesungsfreien Zeit an praktischen Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer teilnehmen. In Hessen ist dies ein einmonatiges Gruppenpraktikum bei Gericht und jeweils zwei mind. einmonatige Praktika bei einer Wahlstelle. Alle Informationen dazu finden Sie auch nochmal auf der Seite des JPA.

Praktika müssen grundsätzlich immer drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen mindestens 1 Monat dauern. Lediglich 4 Wochen sind NICHT ausreichend!
  2. Die Praktika müssen vollständig in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
  3. Die Praktika müssen einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis liefern.

Grundsätzlich gelten auch für Auslandspraktika dieselben Voraussetzungen. Sicherheitshalber sollten Sie dennoch jedes geplante Auslandspraktikum dem Justizprüfungsamt Hessen vortragen, um eine Anrechnungssicherheit gewinnen zu können. Achtung: Sollten Sie ein Auslandspraktikum innerhalb eines Auslandssemesters absolvieren, so beachten Sie, dass bei einem Auslandssemester die jeweiligen vorlesungsfreien Zeiten der dortigen Universität gelten.

Alle Praktika können auf dem Vordruck "Bescheinigung über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten" eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung des Vordrucks bei im Ausland erbrachten Praktika die Ausbildungsstätte deutlich hervorgehen muss. Oft ist es hier dann sinnvoller, wenn statt des Vordrucks der offizielle Briefbogen der Ausbildungsstätte verwendet wird.