​​Aktuelles

Klausuren und Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2023/24

Alle übrigen Klausuren können zu folgenden Terminen am Lehrstuhl abgeholt (ArbR 1 & 2) bzw. eingesehen (Koll. ArbR) werden:

  • Mittwoch, 24.04.2024, 9-12 Uhr (RuW 2.148)
  • Montag, 29.04.2024, 10-13 Uhr (RuW 2.146)
  • Dienstag, 30.04.2024, 15-18 Uhr (RuW 2.148)
  • Donnerstag, 02.05.2024, 12:30-14:30 (RuW 2.146)
  • Montag, 06.05.2024, 10-13 Uhr (RuW 2.146)
  • Dienstag, 07.05.2024, 15-18 Uhr (RuW 2.148)
  • Mittwoch, 08.05.2024, 11-14 Uhr (RuW 2.146)

Arbeitsrecht 1

Rückgabe und Besprechung der Klausur am 23. April 2024 um 14 Uhr (14:00 Rückgabe, 14:15 Besprechung) in HZ 3.

Arbeitsrecht 2

Die Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Sie können die Klausur zu folgenden Terminen bei Herrn Pascal Annerfelt (Raum RuW 2.148) abholen:

  • Donnerstag, 7. März 2024, 15 bis 18 Uhr
  • Montag, 11. März 2024, 10 bis 12 und 15 bis 17 Uhr
  • Freitag, 22. März, 10 bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 27. März, 10 bis 12 Uhr

Eine Remonstration ist bis einschließlich 28. März 2024 (Eingang der schriftlichen Begründung im Postfach des Lehrstuhls) möglich.

Seminar "International Labour Organization" im SoSe 2024

Die International Labour Organization (ILO) mit Sitz in Genf ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit dem Ziel der Förderung der sozialen Gerechtigkeit sowie der internationalen Menschen- und Arbeitnehmerrechte. In der ILO arbeiten Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen. Im Rahmen der ILO werden, insbesondere in Gestalt rechtsverbindlicher Übereinkommen, internationale Arbeitsstandards erarbeitet, deren Einhaltung durch die ILO-Mitgliedstaaten von Überwachungsgremien überprüft wird.

Das Seminar soll den Studierenden Gelegenheit gegeben, die Arbeit der ILO kennenzulernen und sich v. a. mit den Internationalen Arbeitsstandards und dem System ihrer Überwachung vertraut zu machen. Diesem Ziel dient insbesondere ein Besuch der ILO in Genf. Dankenswerterweise haben sich zahlreiche Experten der ILO zu Kurzvorträgen bereit erklärt.

Am Mittwoch, den 24.01.2024 (KW 4) findet um 13 Uhr (s.t.) eine Vorbesprechung in RuW 3.102 statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die weiteren Modalitäten der Exkursion besprochen. Soweit Sie Interesse haben, an der Vorbesprechung teilzunehmen, schicken Sie bitte eine E-Mail an mann@jur.uni-frankfurt.de. Geben Sie in der Anmeldung zur Vorbesprechung bitte ihr Fachsemester an und ob Sie bereits Schwerpunkveranstaltungen im Arbeitsrecht (Kolloquium oder Seminar) besucht haben.  

Die Exkursion nach Genf findet vom 15. April bis zum 17. April 2024 statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seminarankündigung.

Auch im kommenden Jahr wird der Lehrstuhl von Prof. Dr. Waas wieder das deutsche Team beim Hugo Sinzheimer Moot Court stellen. Dieser wird vom 20. bis 23. Juni 2024 in Wien stattfinden.

Der HSMCC ist ein Wettbewerb im europäischen und internationalen Arbeitsrecht, bei dem Sie die Gelegenheit bekommen, zusammen mit einem Team die Goethe Universität im Rahmen einer fiktiven Gerichtsverhandlung zu vertreten.

Alle weiteren Infos zu Organisation, Ablauf und Bewerbung finden Sie hier.
 

​Sekretariat vorübergehend nicht besetzt

Das Sekretariat des Lehrstuhls ist zur Zeit nicht besetzt und deshalb nicht für den Publikumsverkehr zugänglich. 

Bitte melden Sie sich mit ihrem Anliegen per E-Mail (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) und vereinbaren Sie ggf. einen Termin mit den Mitarbeitenden des Lehrstuhls.

Stand 28.09.2023

​Klausuren Kollektives Arbeitsrecht SoSe 23

Die Noten im kollektiven Arbeitsrecht aus dem SoSe 23 wurden dem Prüfungsamt mitgeteilt und sollten alsbald im QIS stehen. 

Eine Klausureinsicht ist bis spätestens 31.10.2023 möglich, zu folgenden Terminen bei Herrn Annerfelt (Raum RuW 2.148):

  • Donnerstag, 19.10.2023, 9:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag, 24.10.2023, 14:00 - 19:00 Uhr
  • Donnerstag, 26.10.2023, 15:00 - 18:00 Uhr
  • Dienstag, 31.10.2023, 14:00 - 18:00 Uhr

Seminar Ankündigung WS 2023/ 2024

Auch im Wintersemester 2023/ 2024 veranstaltet Prof. Dr. Waas ein Seminar im SPB 5.

Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 17.10.2023 um 14 Uhr in RuW 1.101 statt.

Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und die weiteren Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme an der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an mann@jur.uni-frankfurt.de. In der E-Mail können Sie bereits Ihr Wunschthema angeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

​Ergebnisse und Rückgabe (Arbeitsrecht I)

Liebe Studierende,

die Rückgabe und Besprechung der Klausuren Arbeitsrecht I aus dem Sommersemester 2023 findet

am Dienstag, 12.09.2023, ab 16:00 Uhr (Rückgabe) bzw. 16:15 Uhr (Besprechung) im Raum RuW 1.303 statt.

Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit. Eine Abholung der Klausuren von Mitstudierenden ist mit einer entsprechenden Vollmacht möglich.

Alternativ können die Klausuren abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.


Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden und bis spätestens am 04.10.2023 am Lehrstuhl eingegangen sein. 

Veranstaltung - ​5. Campus Arbeitsrecht

Am 28. September 2023 geht der Campus Arbeitsrecht in die fünfte Runde und lädt erneut zur Diskussion ein. In gewohnter Umgebung auf dem Campusgelände der Frankfurter Universität treffen sich ausgewiesene Experten und Kongressteilnehmer, dieses Mal zum Thema „Digitale Transformation“. Die Arbeitswelt erlebt eine enorme Dynamik durch die neuen Technologien und die Beschäftigten sehen sich fortlaufend mit Veränderungen und Innovationen konfrontiert.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.campusarbeitsrecht.de/

Veranstaltung - Sinzheimer-Vorlesung und Verleihung des Hugo Sinzheimer Preises 2023

Veranstalter: Hugo Sinzheimer Institut der Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Goethe-Universität Frankfurt
Ort: Frankfurt am Main, Europäische Akademie der Arbeit (EADA)
vom: 19.10.2023, 14:30 Uhr
bis: 19.10.2023, 18:00 Uhr

Im Rahmen der Sinzheimer-Vorlesung werden wir gemeinsam mit Prof. Dr. Ruth Dukes von der Glasgow University mit ihrem Vortrag „The Right to Strike“ einen Blick auf das Streikrecht in Großbritannien werfen.

Großbritannien hat in den vergangenen Monaten die größte Streikwelle seit den Achtzigerjahren erlebt. Nicht nur Beschäftigte beim Grenzschutz, sondern auch bei der Post und der Bahn sowie Pflegekräfte sind vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten für höhere Löhne in den Arbeitskampf gezogen. Als Antwort hierauf möchte Premierminister Rishi Sunak von der Tory-Partei das Streikrecht künftig weitreichend einschränken.

Prof. Dr. Ruth Dukes wird über das Streikrecht und über die zahlreichen Einschränkungen referieren, die seit der Thatcher-Ära eingeführt wurden und nunmehr im „Minimum Service Levels“ („Antistreikgesetz“) gipfeln. 


Zur Anmeldung: https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/aktuelle-veranstaltungen-18181-sinzheimer-vorlesung-und-verleihung-des-hugo-sinzheimer-preises-2023-51154.htm

​Ergebnisse und Rückgabe (Arbeitsrecht II)

Liebe Studierende, 


die Noten der Klausuren Arbeitsrecht II aus dem Sommersemster 2023 wurden dem zuständigen Prüfungsamt mitgeteilt und sollten die kommenden Tage im QIS einsehbar sein. 


  • Rückgabe / Einsicht

ab dem 15.08.2023 können die Klausuren im Sekretariat abgeholt werden. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.


  • Besprechung

Am 17.08.2023 findet um 12 Uhr eine Besprechung via Zoom statt.

(Zugangsdaten finden Sie im OLAT)


  • Remonstration

Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden und bis spätestens am 07.09.2023 per Post/Hauspost am Lehrstuhl eingegangen sein. 

Hugo Sinzheimer Moot Court Competition 2023 in Budapest


Am 14. Juni 2023 traf sich das „Team Germany“, wie wir in den nächsten Tagen genannt werden würden, bestehend aus den Coaches Pascal Annerfelt, Paul Höbold, Emiliano Maran und Sophie Weil sowie den Studierenden Robyn Albrecht, Jan Osterloh, Johanna Pausewang und Magdalena Schröer am Frankfurter Hauptbahnhof. Nach einem Zwischenstopp am Stuttgarter Hauptbahnhof und einer kurzen Nacht im Schlafwagen, erreichten wir nach ca. 16 Stunden Fahrt müde, aber glücklich, am 15. Juni 2023 endlich Budapest.


Für lange Pausen oder eine ausschweifende Erkundungstour durch die wunderschöne Stadt war kaum Zeit, denn der Kennenlernabend (“cultural evening") wartete bereits in der Károli Gáspár University of the reformed Church auf uns. Alle 13 teilnehmenden Teams stellten typische Getränke und Speisen oder auch Süßigkeiten ihres Landes vor. Umgeben von Apfelwein, Macarons, Old Amsterdam und vielem mehr, konnten sich alle Judges, Coaches und Studenten schon ein wenig kennenlernen und über den bevorstehenden Wettkampf austauschen.



Nach einer kurzen Begrüßung und ein paar Hinweisen zum Ablauf der nächsten Tage durch die Organisatoren und das Case Committee folgte bereits das erste Highlight des Wettkampfes: die Auslosung der Teams, die am darauffolgenden Tag in den Viertelfinalen gegeneinander antreten würden. Gebannt starrten wir auf den Bildschirm, der uns nun verkündete, dass die deutschen Vertreter der claimants, bestehend aus Robyn Albrecht und Magdalena Schröer, am nächsten Tag gegen das Team Österreich und die deutschen defendant-Vertreter, bestehend aus Jan Osterloh und Johanna Pausewang, gegen das Team Belgien antreten werden.



Um für diese sogenannten pleadings am nächsten Morgen bereit zu sein, mussten wir uns an diesem Abend noch an die written Statements der jeweiligen Gegenseite der anderen Teams setzen und diese nach Schwachstellen, neuen Argumenten und Problemen durchsuchen.


Tag 1 startete nach einer kurzen Nacht mit unseren Vertretern der claimants gegen die defendant-Vertreter der Österreicher. Nach der kleinen Mittagspause folgte das zweite pleading unserer defendant-Vertreter gegen die claimant-Vertreter aus Belgien.
Die Enttäuschung war nach den beiden nervenaufreibenden pleadings zunächst groß: Wir konnten nur einen Claim für Team Germany entscheiden!


Die Enttäuschung war nach den beiden nervenaufreibenden pleadings zunächst groß: Wir konnten nur einen Claim für Team Germany entscheiden!



Trotzdem gaben wir die Hoffnung nicht auf und vertrauten auf unsere souveräne Performance und unsere ausführlichen Antworten auf die Fragen der Judges. Kurz darauf folgt auch die große Erleichterung: Team Germany würde am nächsten Tag gegen Polen im Halbfinale antreten!



Nach einem schnellen, aber sehr schönen Abendessen im Zentrum Budapests, ging es für uns mit den Schriftsätzen des polnischen Teams und einer neuen Information zum Sachverhalt zurück ins Hotel, um uns auf das bevorstehende Halbfinale vorzubereiten.
Am Morgen von Tag 2 fühlten wir uns, wenn auch ein bisschen aufgeregt, bereit, unser Können und Wissen im Halbfinale unter Beweis zu stellen. Das Halbfinale startete mit einer selbstbewussten und eindrucksvollen Performance unserer claimants, Robyn Albrecht und Magdalena Schröer, die die Judges mit ihrer Argumentation und ihren Antworten auf Fragen - trotz der wirklichen guten Performance der Polen – überzeugen konnten.



Nach ein wenig Bedenkzeit folgte dann die Verkündung: Deutschland ist im Finale!
Doch lange Zeit für Jubel und Freude blieb nicht, da wir nur wenig Zeit hatten, um erneut die Schriftsätze unseres Finalgegners Ungarn zu lesen und uns mit einer neuen Sachverhaltsveränderung auseinanderzusetzen.



Die Aufregung war groß, denn unsere defendant-Vertreter, Jan Osterloh und Johanna Pausewang, würden vor allen anderen Teams des Wettkampfs und etwa zehn judges im Ballsaal der Universität ihre Plädoyers halten. Und dass ausgerechnet gegen das Heimteam Ungarn! Doch die Beiden legten durch ihr souveränes Auftreten und ihre präzisen und ausführlichen Antworten auf die Fragen der Judges eine beeindruckende Performance hin.



Nach langem Warten bis zur Verkündung des Urteils und des Siegers des Wettkampfes, hieß es dann zu guter Letzt: The Winner of the 2023 Hugo Sinzheimer Moot Court Competition is Germany!



Und das sogar gleich zweimal: neben des Siegs der Moot Court Competition insgesamt konnten wir auch mit unseren eingereichten Schriftsätzen überzeugen und wurden mit dem Preis des „best written statements“ ausgezeichnet. Lediglich die Ehrung für das Beste “oral pleading" konnten wir nicht mit nach Hause bringen, trotzdem wurde Johanna für ihre Performance mit einer „honourable mention“ geehrt. Für den Sieg hat es gereicht, nur für das „Tripple“ leider nicht. Mit dem Ergebnis können wir uns insgesamt definitiv sehen lassen und sind sehr zufrieden. Endlich hat der Pokal es in die Hugo- Sinzheimer- Stadt Frankfurt geschafft!An dieser Stelle wollen wir uns nochmals beim Lehrstuhl von Prof. Waas für die Organisation und Unterstützung während der letzten Monate bedanken. Prof. Waas unterstütze uns an beiden „Verhandlungstagen“ und verfolgte alle unsere pleadings von der Zuschauerseite aus.



Ein großes Dankeschön gilt auch den RAinnen Marijke van der Most und Dr. Anna Hauer von Pusch Wahlig Workplace Law und RA Peter Wehner, RAin Dr. Johanna Gerstung, RAin Merle Herrmann, RA Uwe Schulz, RA Dr. Hendric Stolzenberg, sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sophie Leber und Referendarin Sarah Winter von Allen & Overy für die wertvollen Tipps und ihre Unterstützung während der Probepleadings.


Ganz besonderer Dank möchten wir an unsere Coaches Pascal Annerfelt, Paul Höbold, Emiliano Maran und Sophie Weil richten. Sie haben sich für jede unserer noch so kleinen Fragen Zeit genommen und uns immer den Rücken gestärkt. Gerade während der zwei Tage der pleadings motivierten sie uns diese zum Besten zu geben und standen uns in jedem pleading immer unterstützend zur Seite.



Der Hugo Sinzheimer Moot Court war insgesamt eine unglaublich aufregende, ereignisreiche und unvergessliche Zeit und Erfahrung, die wir alle positiv und (hoffentlich) noch jahrelang in Erinnerung behalten werden. 😉


Wir wünschen allen zukünftigen Teams viel Erfolg und ganz viel Spaß bei diesem tollen Wettbewerb!

Erfahrungsbericht Oral Pleadings 2023

Das erste Probe-Pleading bei Allen & Overy LLP

Unser erstes Probe-Pleading fand am 24.05.2023 bei Allen & Overy LLP statt.


Wir wurden sehr freundlich von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitsrechtspraxis von Allen & Overy LLP empfangen, namentlich Rechtsanwalt Peter Wehner (Partner), Rechtsanwältin Dr. Johanna Gerstung, Rechtsanwältin Merle Herrmann, Rechtsanwalt Uwe Schulz, Rechtsanwalt Dr. Hendric Stolzenberg, sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sophie Leber und Referendarin Sarah Winter.


Begleitet wurden wir an diesem Abend von unseren Coaches Sophie Weil, Paul Höbold und Pascal Annerfelt.


Nach einem gemeinsamen Foto auf der Terrasse von Allen & Overy LLP durften wir unsere Pleadings halten. Im Anschluss hatten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte viele spannende und tiefgehende Fragen vorbereitet, um unser Wissen zum Fall, aber auch zum Europarecht auf die Probe zu stellen.


Nachdem die letzten Fragen gestellt wurden, haben uns die Anwältinnen und Anwälte ein sehr ausführliches Feedback sowohl zu unseren schriftlichen Statements als auch zu unseren Pleadings gegeben. Neben inhaltlichen Anmerkungen haben wir auch eine Rückmeldung zu unserer Präsentationsweise und Tipps für das richtige Auftreten vor Gericht bekommen.


Mit Blick auf die Alte Oper haben wir, passend zum Fall, gemeinsam bei leckerem italienischem Essen den Abend ausklingen lassen. Hierbei hatten wir die Gelegenheit, uns bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über den Arbeitsalltag bei Allen & Overy LLP in einer angenehmen Atmosphäre zu informieren.


Wir sind dankbar für die konstruktive Kritik und die wertvollen Tipps aus der Anwalts-Perspektive. Wir haben den Abend sehr genossen.


Das zweite Probe-Pleading bei Pusch Wahlig Workplace Law

Am 01.06.2023 durften wir dann bei Pusch Wahlig Workplace Law unsere Pleadings zum Besten geben.


Begleitet haben uns an diesem Tag zwei unserer vier Coaches, Emiliano Maran und Pascal Annerfelt.


Die Rechtsanwältinnen Marijke van der Most und Dr. Anna Franziska Hauer begrüßten uns in den Räumlichkeiten der Kanzlei sehr herzlich.

Nach eine kurzen Vorstellungsrunde aller Teilnehmer durften wir unsere Pleadings halten und im Anschluss daran noch Fragen bezüglich unserer Ansprüche beantworten, gefolgt von einem sehr ausführlichen und konkreten Feedback der beiden Rechtsanwältinnen.


Sie gaben uns nicht nur neuen Input für unsere Pleadings, sondern auch hilfreiche Verbesserungsvorschläge für unser Auftreten vor Gericht und für unsere Interaktion untereinander.


Auch inhaltlich hatten Sie sich bereits im Voraus vorbereitet, weshalb wir bezüglich unserer Statements konstruktive Kritik mit auf den Weg bekamen.

Nach den Pleadings und der anschließenden Besprechung wurden wir noch zu einem gemeinsamen Mittagessen eingeladen. Während des Mittagessens konnte man sich sehr gut untereinander in einer lockeren Atmosphäre austauschen.


Uns wurde außerdem einiges über den Alltag bei Pusch Wahlig Workplace Law berichtet.

Brennpunkte des Arbeitsrechts

Im Sommersemester 2023 Veranstaltet Prof. Dr. Waas ein Seminar im SPB 5.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

Aktualisiert!

Um Ihre Klausur abzuholen, vereinbaren Sie bitter per E-Mail einen Termin.

Arbeitsrecht 1

Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Die Besprechung und Rückgabe der Klausur findet am Dienstag, 18.04.2023, um 10 Uhr (c.t.) in HZ 10 statt.

Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt am Tag der Rückgabe der Klausur.

Arbeitsrecht 2

Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Die Besprechung und Rückgabe der Klausur findet am Dienstag, 14.03.2023, um 16 Uhr (c.t.) in Raum RuW 1.303 statt.

Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt am Tag der Rückgabe der Klausur.

Kollektives Arbeitsrecht

Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.


Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Prof. Dr. Waas geht den Konsequenzen für das Arbeitsrecht auf den Grund.

Sein Gutachten ist als Band 46 in der HSI-Schriftreihe erschienen und steht kostenlos zum Download bereit.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet exklusiv über das Gutachten.

Auch im kommenden Jahr wird der Lehrstuhl von Prof. Dr. Waas wieder das deutsche Team beim Hugo Sinzheimer Moot Court stellen. Der HS MCC ist ein Wettbewerb im europäischen und internationalen Arbeitsrecht, bei dem Sie die Gelegenheit bekommen, zusammen mit einem Team die Goethe Universität im Rahmen einer fiktiven Gerichtsverhandlung zu vertreten und nach Budapest/Ungarn zu reisen.

Alle weiteren Infos zu Organisation, Ablauf und Bewerbung finden Sie hier.
 

Prof. Dr. Waas bietet im Wintersemester die Veranstaltungen Arbeitsrecht 1, Arbeitsrecht 2 und Kollektives Arbeitsrecht an. 

Alle Informationen zu den Veranstaltungen finden sie hier.

Bitte beachten Sie:

Da Prof. Dr. Waas am 19.10.2022 eine mündliche Examensprüfung abnehmen muss, beginnt die Veranstaltung Kollektives Arbeitsrecht erst am 26.10.2022.

In jedem Jahr präsentiert ein*e international bekannte*r Wissenschaftler*in im Rahmen der Sinzheimer-Vorlesung wichtige Forschungsergebnisse aus dem Arbeits- oder Sozialrecht.

In diesem Jahr freuen wir uns auf Prof. Dr. Filip Dorssemont von der Université catholique de Louvain, Belgien. Seine Vorlesung trägt den Titel "Monuments to Labour: The Glorification of Labour as a Pillar of the Nation-State".

Im Anschluss wird der Hugo Sinzheimer Preis 2022 für herausragende Dissertationen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verliehen.

Die Anmeldung ist über die Homepage des HSI möglich.

Studierende der Goethe-Universität sind ausdrücklich zur Veranstaltung eingeladen, welche wir mit Nachdruck empfehlen.

Prof. Dr. Waas veranstaltet im kommenden Wintersemester 2022/23 ein Seminar zum Thema "Internationale Arbeitsstandards". Alle dazugehörigen Infos finden Sie hier.

Update vom 30.08.2022: Die maximale Teilnehmendenzahl des Seminars ist bereits erreicht. Alle Anmeldungen, die jetzt noch eingehen, kommen auf eine Warteliste und werden berücksichtigt, sofern bereits angemeldete Studierende die Anmeldung zurückziehen oder nicht zum Vorbesprechungstermin erscheinen.

Prof. Dr. Waas beschäftigt sich in zwei Aufsätzen mit aktuellen Themen des Arbeitsrechts. 

Zum einen mit "KI und Arbeitsrecht" (RdA 2022, 125).

Zum anderen mit der "Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten" (ZRP 2022, 105).


Der Hugo Sinzheimer Moot Court – ein Moot Court mit Schwerpunkt auf europäischem Arbeitsrecht und dessen Anwendung im nationalen Kontext des fallstellenden EU-Mitgliedsstaats.

Dieses Jahr hieß das fallstellende Land Dänemark. Wir mussten also dänisches Recht in Einkleidung europäischen Rechts anwenden.

Für das Team Germany rund um Alexandra Clemenza, Niklas Fleischhacker, Se-Kwang Park und Lara Tahiri begleitet von unseren Coaches Christina Hießl, Paul Höbold und Nadine Rettenmaier ging es Anfang Februar mit dem Eintreffen unseres Falles zunächst los mit dem Erstellen der sogenannten „Written Statements“.

Thematisch – passend zum Flexicurity System der Dänen – ging es um Ansprüche aus und Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen. Das Ganze trug allerdings die Headline des EU-weit bekannten Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Dementsprechend ging es in unseren drei „Claims“ um den Anspruch auf gleiche Bezahlung, Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und eine Kündigungsschutzklage aufgrund des Verhaltens eines Mitarbeiters.

Über die Aufgabenverteilung im Team wurde sich das Team sehr schnell einig und so ging es zunächst individuell und wenig später online sowie in persona in unserem „Moot Court-Raum“ an die Arbeit. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich beim Lehrstuhl von Prof. Waas für das schnelle zur Verfügung stellen dieses Raums bedanken.

Nach nervenaufreibenden und teilweise langen Nächten haben wir pünktlich zur Deadline Anfang Mai unsere Written Statements abgegeben und sind sehr erfreut darüber, dass sie zu den vier besten Schriftsätzen des diesjährigen Moot Courts zählten.

Nach der Written Statement-Phase ging es ohne viel Zeitverlust in die Vorbereitung der „Oral Pleadings“ über, welche von drei Probepleadings bei den Kanzleien Pusch Wahlig und Allen Overy sowie bei dem Lehrstuhl von Prof. Waas begleitet wurden. In diesen Generalproben konnten wir zahlreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge in unsere „Oral Pleadings“ einarbeiten.

Diese Phase stand vor allem für uns als Team unter dem Motto: „Was sind die wichtigsten Argumente aus unseren Written Statements und wie verkaufen wir diese den Richtern vor Ort als besonders überzeugend?“

Wie Dr. Hendric Stolzenberg und Michaela Massig von Allen Overy uns das auf den Weg gegeben haben: „Mit Formalitäten und Nettigkeiten gewinnt ihr bereits das halbe Pleading!“ und „Ihr seid Schauspieler und müsst eine Performance abliefern“, wussten wir, wie unser Auftritt in Lissabon gestaltet werden soll.

Und tatsächlich – ehe man sich versieht – ist es auch schon soweit: Am 19. Juni 2022 reiste das Team mit den Coaches nach Lissabon.

Der Moot Court in Lissabon startete mit einem Einführungsabend, in welchem jedes Team Spezialitäten aus ihrem Land zum kulturellen Austausch präsentieren sollte. Es war nicht nur höchst interessant was die anderen Länder präsentiert haben. Team Germany kann selbstbewusst sagen, dass wir den kulturellen Austausch sehr genossen haben. Man verstand sich so gut, dass viele auf die Idee von „cultural fusion“ kamen.

Der Einführungsabend endete mit der Auslosung der Gruppen und damit der Gegner von Team Germany: unsere Nachbarn aus Österreich und das Gastgeberland Portugal.

Tag 1 der Entscheidungsrunde startete dann mit unseren Vertretern der Claimants Niklas Fleischhacker und Lara Tahiri gegen die Defendant-Vertreter aus Österreich. Danach traten unsere Vertreter der Defendants Alexandra Clemenza und Se-Kwang Park gegen die Claimants aus Portugal an.

Nach einer zufriedenstellenden Performance endete Tag 1 mit einer guten Nachricht: Team Germany hat es ins Halbfinale geschafft, der Gegner: Polen – der Gewinner des letztjährigen Moot Courts.

So ging es mit den Schriftsätzen der polnischen Vertreter der Claimant-Seite und neuen Informationen zum Sachverhalt in der Hand zurück ins Hotel zur Vorbereitung auf das Halbfinale am nächsten Tag.

Tag 2 startete dann mit einer erstaunlichen Performance unserer Defendants Alexandra Clemenza und Se-Kwang Park, die auch die Richterinnen beeindruckt ließen: Team Germany schaffte es ins Finale, welches nach sehr kurzer Vorbereitungsphase bereits wenige Augenblicke später ausgetragen wurde.

Im Finale hieß es wieder Rollentausch und unsere Claimants, Niklas Fleischhacker und Lara Tahiri traten gegen das Team der Niederlande an. Und natürlich gab es auch hier wieder neue Informationen zum Sachverhalt, die nicht nur sehr schnell verarbeitet, sondern darüber hinaus auch äußerst souverän zu Gunsten unserer Mandanten vor etwa zehn Richtern präsentiert werden mussten.

Nach einer sehr überzeugenden Performance vor allen anderen Teams, die ihren Support für die beiden Finalisten-Teams zeigten, wurde es dann Zeit für die Entscheidung.

Während der langen Wartezeit kamen viele Teams aus anderen Ländern zu uns und berichteten uns ihre Eindrücke zu unserer Performance. Diese Resonanz fiel durchweg äußerst positiv aus, was uns sehr freute.

Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung leider und vor allem aufgrund des äußerst guten Written Statements zugunsten der Niederländer ausgefallen. An dieser Stelle möchten wir unseren würdigen Gegner nochmals zum Sieg beglückwünschen.

Trotz der Finalniederlage sind wir als Team Germany sehr zufrieden mit unserer Leistung und stolz, den 2. Platz belegt zu haben.

Insgesamt blicken wir auf diese Erfahrung fast schon nostalgisch zurück, es war eine unvergessliche und erfahrungsträchtige Zeit, die nie Langeweile bereitete!        

Zuletzt wollen wir uns nochmals beim Lehrstuhl von Prof. Waas für die Organisation und Unterstützung während der ganzen Zeit bedanken. Unser Professor begleitete uns an beiden Tagen, an denen das Pleading stattfand, tatkräftig und unterstützte uns bei jeder Performance von der Zuschauerseite.

Ein großes Dankeschön geht auch an Dr. Anna Hauer und Marijke van der Most von Pusch Wahlig und Dr. Hendric Stolzenberg, Dr. Peter Wehner, Michaela Massig, Lena Gerretsen von Allen Overy für die hilfreichen Tipps und Unterstützung während der Probepleadings. Auch für die unglaubliche Gastfreundschaft möchten wir uns bei beiden Kanzleien nochmals bedanken.

Natürlich gilt unser Dank ganz besonders unseren Coaches Christina Hießl, Paul Höbold und Nadine Rettenmaier. Sie haben sich stets für unsere Anliegen Zeit genommen haben und uns permanent unterstützt. Insbesondere vor, während und unmittelbar nach den Pleadings standen sie immer an unserer Seite und gaben uns Kraft, das nächste Pleading zu rocken.

Eine Erfahrung wie der Hugo Sinzheimer Moot Court ist und bleibt voller einzigartiger Erlebnisse und bietet viele Einblicke und hervorragende Möglichkeiten, sein Wissen im Arbeitsrecht zu vertiefen.

Auch in diesem Jahr nimmt wieder ein Team der Goethe-Universität an der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition teil, welche diesmal vom 19.-21. Juni in Lissabon (Portugal) stattfindet.

Das Team besteht aus den vier Studierenden Alexandra Clemenza, Niklas Fleischhacker, Se-Kwang Park und Lara Tahiri. Begleitet werden sie von den Mitarbeitenden des Lehrstuhls Dr. Christina Hießl, Nadine Rettenmaier und Paul Höbold.

In der Vorbereitungsphase hatte unser Team die Möglichkeit, mit Top-Rechtsanwält:innen der renommierten Arbeitsrechts-Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law sowie der internationalen Anwaltsgesellschaft Allen & Overy LLP den Auftritt für einen überzeugenden mündlichen Vortrag zu proben.

Für den nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und das tolle Feedback möchten wir uns bedanken bei:

  • Frau Rechtsanwältin Marijke van der Most (Counsel) und Frau Rechtsanwältin Dr. Anna Franziska Hauer (Managing Associate) von Pusch Wahlig Workplace Law.
  • Herrn Rechtsanwalt Peter Wehner (Partner), Frau Rechtsanwältin Michaela Massig (Senior Associate), Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendric Stolzenberg und Frau Rechtsanwältin Anne Pelzer (beide Associate) von Allen & Overy.

Ein kurzer Bericht zu den Probe-Pleadings:

Nachdem wir drei Monate lang intensiv an unseren Schriftsätzen gearbeitet haben, stand nun die Vorbereitung der Oral-Pleadings an.

Dafür müssen die wichtigsten Argumente aus unseren zwei Mal ca. 35 Seiten langen Schriftsätzen ausgewählt und in einen 15-minütigen Vortrag umgewandelt werden. Wir hatten die Möglichkeit unsere Oral-Pleadings bei zwei renommierten Kanzleien zu halten, um wertvolles Feedback von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erhalten.

Das erste Probe-Pleading bei Pusch Wahlig Workplace Law

Das erste Probe-Pleading fand am 16.05.2022 bei Pusch Wahlig Workplace Law statt.

Begleitet wurden wir von zwei unserer drei Coaches, Nadine Rettenmaier und Paul Höbold (unser Head-Coach Dr. Christina Hießl befand sich zu dieser Zeit im Ausland) sowie Lara Mann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Lehrstuhls Professur Waas.

Hierfür trafen wir uns mit den Rechtsanwältinnen Marijke van der Most und Dr. Anna Franziska Hauer in den Räumlichkeiten der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law.

Das Probe-Pleading war eine tolle Erfahrung. Wir wurden bereits zu Beginn sehr gastfreundlich empfangen und versorgt. Nach den Vorträgen wurden uns unsere Stärken und Schwächen hinsichtlich des Inhalts, aber auch im Hinblick auf die Vortragsweise, aufgezeigt. Hierbei bekamen wir konkrete Verbesserungsvorschläge. Die Rechtsanwältinnen hatten sich inhaltlich sehr intensiv auf den Fall vorbereitet, sodass wir gezielte Anmerkungen erhielten.

Nach den Pleadings wurden wir zum Mittagessen eingeladen. Die Einladung zum Mittagessen war sehr freundlich, die Atmosphäre war entspannt und man konnte sich gut untereinander und vor allem mit den beiden Rechtsanwältinnen austauschen. Wir haben den Tag mit guten Eindrücken in Erinnerung und fühlten uns durchweg wohl.










Das zweite Probe-Pleading bei
Allen & Overy LLP

Das Probe-Pleading bei Allen & Overy LLP fand am 19.05.2022 statt und war ebenfalls sehr aufschlussreich.

Wir wurden freundlich und einzeln von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitsrechtspraxis von Allen & Overy LLP, namentlich von Herrn Rechtsanwalt Peter Wehner (Partner), Frau Rechtsanwältin Michaela Massig, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendric Stolzenberg sowie Frau Rechtsanwältin Anne Pelzer empfangen.  

Begleitet wurden wir erneut von unseren Coaches Nadine Rettenmaier und Paul Höbold. Diesmal begleitete uns daneben auch Emiliano Maran, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrstuhls.

Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Rechtsanwalt Wehner und einer Vorstellungsrunde aller Teilnehmer durften wir unsere Pleadings halten.

Das Arbeitsrechts-Team der Kanzlei hatte sich intensiv mit dem Fall beschäftigt und sogar – wie es auch für den Ernstfall des Moot Courts in Lissabon vorgesehen ist – Fragen an das Team vorbereitet. Diese wurden uns im Anschluss an das Pleading gestellt, auf die wir unmittelbar antworten mussten. So konnten wir die Situation in Lissabon, spontan auf fachliche Fragen antworten zu müssen, umso besser trainieren. Auch hier bekamen wir individuelle und hilfreiche Hinweise, die konkret umsetzbar waren.

Das anschließende Get-Together war sehr bedacht organisiert: Wir wurden - getreu unseres Moot-Courts, einem Rechtstreit basierend auf dänischem Recht jedoch in Portugal auszutragen - mit einem Catering, gemischt mit portugiesischen und dänischen Spezialitäten versorgt. Der Abend war ganz besonders und bleibt uns in bester Erinnerung.












Wir möchten uns im Namen des gesamten Hugo-Sinzheimer Moot Court Competition 2022-Teams für die professionelle Unterstützung und die einzigartige Erfahrung bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzleien Pusch Wahlig Workplace Law und Allen & Overy LLP bedanken.

Die Noten des Take-Home-Exams zum Kolloquium "Kollektives Arbeitsrecht" sowie der Arbeiten zum Seminar "Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung" wurden dem Schwerpunktbereichsprüfungsamt übermittelt. 

Für ein Votum zu Ihrer Arbeit schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.

Die Rückgabe der Abschlussklausur in Arbeitsrecht 1 findet am Mittwoch, 06.04.2022 um 16 Uhr in RuW 1.303 statt. Die Besprechung findet anschließend ab 16.15 Uhr im selben Raum statt. 

Die Remonstrationsfrist endet am Sonntag, 24.04.2022, 24 Uhr. Remonstrationen können schriftlich oder per E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de eingereicht werden.

Die Klausuren können nach vorheriger Terminvereinbarung (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl abgeholt werden.

Die Rückgabe der Abschlussklausur in Arbeitsrecht 2 findet am 16.03.2022 um 16 Uhr in RuW 2.101 statt. Die Besprechung findet anschließend ab 16.15 Uhr im selben Raum statt. 

Die Remonstrationsfrist endet am Sonntag, 03.04.2022, 24 Uhr. Remonstrationen können schriftlich oder per E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de eingereicht werden.

Die Klausuren können nach vorheriger Terminvereinbarung (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass Herr Prof. Dr. Waas ab dem 1. April 2022 sein Forschungssemester wahrnimmt und daher im Sommersemester 2022 keine Lehrveranstaltungen anbieten wird. 

Die Veranstaltungen Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II und Kollektives Arbeitsrecht übernimmt Frau Dr. Chandna-Hoppe.

Frau Dr. Hiessl bietet das Kolloquium European Labour Law an, Frau Prof. Dr. Schmidt das Seminar Entwurf für eine moderne Betriebsverfassung. Die Seminarankündigung inkl. Themenliste finden Sie hier.

Ab dem 01. April 2022 sind an der Professur Waas 3 Stellen als studentische Hilfskraft mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten zu besetzen. Die Stellenausschreibungen finden Sie hier, hier und hier.

Aktualisierung vom 05.04.2022: Die Stellen sind mittlerweile besetzt.

Am 25.11 findet die diesjährige Hugo Sinzheimer Vorlesung zum Thema: ''KI in der Arbeitswelt - welche Regelungen plant die EU?'' und die Verleihung des Hugo Sinzheimer Preises in der europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main statt. Hier finden Sie das Programm der Veranstaltung. Bei Interesse können Sie sich bis zum 10.11 hier zur Veranstaltung anmelden.

Professor Waas bietet dieses Semester ein Schwerpunktseminar zum Thema "Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung: Grundlegende Fragen und neuere Entwicklungen" für den Schwerpunktbereich 5 an. Die Seminarankündigung sowie eine Themenliste finden Sie hier.

Die Vorbesprechung findet am 17. November 2021 um 14 Uhr in Präsenz in RuW 2.101 statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und weitere Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine Email an l.mann@jura.uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie in der Reihenfolge Ihrer Präferenz bis zu drei Wunschthemen an. Das Seminar selbst wird am 09. und am 10. Februar 2022 in Präsenz stattfinden. Nähere Informationen finden Sie im QIS.

Ab sofort können die Abschlussklausuren Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II aus dem Sommersemester 2021 immer mittwochs von  9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr am Lehrstuhl abgeholt werden. Da der Zugang zum Lehrstuhl aufgrund der Coronapandemie noch immer für Publikumsverkehr geschlossen istt, bitten wir Sie um eine Voranmeldung per Mail.

Der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition (HSMCC) ist ein englischsprachiger Wettbewerb im Europäischen und Internationalen Arbeitsrecht. Es wird ein Verfahren simuliert, bei dem die Teams die Parteien eines fiktiven Falls vertreten. Dabei wird von jedem Team jeweils eine Klageschrift und Klageerwiderung verfasst. In den mündlichen Verhandlungen müssen die Teams ihre Partei überzeugend vor Gericht vertreten. An dem HSMCC nehmen jährlich ein dutzend Länder teil. Der Austragungsort wechselt jedes Jahr zwischen den teilnehmenden Ländern. 2022 wird der Moot Court in Lissabon, Portugal ausgetragen.

Das Law-Giving-Country ist in diesem Jahr Dänemark. Der HSMCC bietet die Möglichkeit außerhalb des Regelstudiums prägende Erfahrungen und anwaltliche Fertigkeiten zu erlangen. Überdies können im internationalen Austausch frühzeitig persönliche Netzwerke geknüpft und Kontakt zu Kanzleien aufgebaut werden.

Ablauf des Moot Courts:

Die Schriftsätze werden vom 1. Februar bis zum 1. Mai geschrieben. Direkt im Anschluss werden die mündlichen Verhandlungen vorbereitet, welche dann Mitte Juni stattfinden.

Leistungen & Freisemester:

Die Teilnahme am HSMCC wird als Seminarleistung gewertet. Außerdem kann das Sommersemester als sogenanntes Freisemester gewertet werden (die Entscheidung hierüber liegt letztlich beim Justizprüfungsamt), soweit keine weiteren Prüfungsleistungen mehr erbracht werden.

Anforderungen:

Die Professur Waas stellt jedes Jahr das deutsche Team für den Wettbewerb. Die Bewerber*innen müssen vor allem Motivation, gute Englischkenntnisse, Teamfähigkeit und zeitliche Kapazitäten mitbringen. Auch ist eine bestandene Zwischenprüfung erforderlich. Kenntnisse im deutschen Arbeitsrecht sind gerne gesehen, vorherige Kenntnisse im europäischen Arbeitsrecht werden hingegen nicht erwartet.

Kosten:

Die Kosten für Reise und Unterbringung werden vom Lehrstuhl getragen. Jedoch wird das aktive Bemühen um Sponsorengelder gewünscht.

Bewerbungsverfahren:

Bewerbungen werden bis zum 10. Dezember 2021 angenommen. Die Bewerbung sollte eine Notenübersicht, einen tabellarischen Lebenslauf und ein einseitiges englisches Motivationsschreiben beinhalten und an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de gerichtet werden. Nach Bewerbungsschluss wird eine erste Vorauswahl getroffen und zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Daraufhin werden die vier Mitglieder des deutschen Teams ausgewählt.

Eine kurze PowerPoint-Präsentation mit den wichtigsten Infos finden Sie hier.

Einen Überblick über die vom Lehrstuhl im Wintersemester 2021/22 angebotenen Lehrveranstaltungen finden sie hier.

Die Rückgabe der Klausuren aus den Veranstaltungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II erfolgt am Freitag, den 22.10.2021 von 12-14 Uhr in den Räumen RuW 2.101 (ArbR I, Nachnamen A-K sowie ArbR II, alle) und RuW 2.102 (ArbR I, Nachnamen L-Z).

Bitte beachten Sie etwaige Wartezeiten beim Zugang zum RuW sowie die allgemein geltenden Hygieneregeln (insbesondere das Tragen eines geeigneten MNS) und nutzen Sie möglichst den gesamten zur Verfügung stehenden Zeitraum (12-14 Uhr). 

Nach Erhalt der Klausur bitten wir Sie, nicht im Bereich vor den Räumen stehen zu bleiben, sondern das Gebäude wieder zu verlassen.

Die Remonstrationsfrist für beide Klausuren beträgt zwei Wochen (Eingang der Remonstration am Lehrstuhl bis spätestens Freitag, 5.11.2021, 24 Uhr). Die Remonstration kann postalisch oder per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls erfolgen.

Arbeitsrecht 1:

Die Klausuren wurden korrigiert. Die Noten wurden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Arbeitsrecht 2:
Die Klausuren wurden korrigiert. Die Noten wurden dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Kolloquium Kollektives Arbeitsrecht: Die Take-Home-Examens wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Seminar Aktuelle Herausforderungen des Arbeitsrechts: Die Seminararbeiten wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.

Frau Prof. Dr. Schmidt wird auch im kommenden Wintersemester 2021/22 wieder ein Seminar im SPB 5 anbieten. Alle vorliegenden Infos und die Kontaktdaten für Nachfragen finden Sie hier.

Der Lehrstuhl für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht von Prof. Dr. Waas lädt herzlich zu einer Online-Konferenz zum Thema „Armut trotz Arbeit in Deutschland“, mit Vortragenden aus Wissenschaft, Politik und Praxis ein.

Die Veranstaltung ist Teil des länderübergreifenden Horizon 2020-Forschungsprojekts „Working, Yet Poor“ und wird am 19. Juli zwischen 10:00 und 15:45 stattfinden. Details entnehmen Sie bitte dem Programm.

Wir bitten um Anmeldung an Frau Anna Jansen (jansen@jura.uni-frankfurt.de) bis 14. Juli 2021.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Studierenden Lena Gerretsen, Laetitia Breitenbach, Sara Rajkovic und Paul Höbold haben dank einer tollen Teamleistung das Halbfinale der diesjährigen Hugo Sinzheimer Moot Court Competition erreicht und sind nur knapp gegen das spätere Siegerteam aus Polen ausgeschieden.

Das Team des Lehrstuhls gratuliert zu einer hervorragenden Leistung möchte sich an dieser Stelle vielmals bei den drei Coaches Dr. Christina Hiessl, Anna Jansen und Clara Windhab bedanken.

In der Vorbereitung hatte unser Team zweimal die Möglichkeit, mit Top-Anwält:innen renommierter Arbeitsrechts-Kanzleien zu üben. Für den nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und das tolle Feedback möchten wir uns bedanken bei:

  • Dr. Vera Luickhard, Dr. Hendric Stolzenberg und Dr. Felicia von Grundherr von ALLEN & OVERY

Zu den Probe-Pleadings gibt es einen Bericht.

Einen detaillierten Bericht zum Moot Court finden Sie hier.


Der Lehrstuhl freut sich, auf folgende Veranstaltungen des ELLN hinzuweisen, bei dem die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls maßgeblich beteiligt sind.

I. ILERA (20 - 24 Juni)


23.06: Sondersitzung: “A Comparative Perspective on Multiparty Work Relationships. Insights from the ELLN's 2021 Cross-European Analysis", Vorsitz: Christina Hießl; Sprecher*innen: Elisa Chieregato und Emiliano Maran (mit einer Präsentation zu dem Thema: “Multiparty work relationship across Europe: a comparative overview") sowie die ELLN Mitglieder Iván Antonio Rodríguez Cardo, Diego Álvarez Alonso, Hanneke Bennaars und Natalie Videbæk Munkholm

Registration link

II. LLRN5 (27. - 29. Juni)


1) 28.06: Runder Tisch: “Prospects and Obstacles: Applying the EU Charter of Fundamental Rights", Vorsitz: Erika Kovács; Diskutant*innen: Marta Glowacka, Sara Hungler, David Mangan, Daiva Petrylaite, Felicia Rosioru und Christina Hießl


2) 29.06: Podiumsdiskussion: “Lessons from the Covid-19 pandemic", Vorsitz: Monika Schlachter; Sprecher*innen: Wenwen Ding, J.H. Verkerke, Gábor Mélypataki, Marianna Russo, Paulina Matyjas-Łysakowska, Anna Maroń and Elisa Chieregato (mit einer Präsentation zu dem Thema: “Essential yet unrecognized and unprotected: care workers in the wake of the COVID-19 pandemic")


3) 29.06: Podiumsdiskussion: “Income support for self-employed and non-standard workers after the COVID-19 crisis" Vorsitz: Christina Hießl, Sprecher*innen: Aelim Yun, Veena Dubal und Gerrard Boot, Diskutantinnen: Elena Gramano und Christina Hießl


4) 29.06: Buchpräsentation: “Collective bargaining for self-employed workers in Europe", Vorsitz: Prof. Dr. Bernd Waas, Sprecher*innen: Annamaria Westregård, Anthony Kerr, Femke Laagland und Christina Hießl

Registration link

Die Noten des Take-Home-Exams zum Kolloquium Kollektives Arbeitsrecht aus dem Wintersemester 2020/21 wurden dem Schwerpunktbereichsprüfungsamt mitgeteilt und werden voraussichtlich ab kommender Woche (KW 16) im QIS abrufbar sein. Wenn Sie eine kurze Begründung zur Bewertung wünschen, schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de

Im Sommersemester 2021 bietet Prof. Dr. Waas wieder ein Schwerpunkt-Seminar an. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Liebe Studierende,

die Noten der Klausuren Arbeitsrecht I & II aus dem vergangenen Wintersemester 2020/21 wurden den zuständigen Prüfungsämtern mitgeteilt und sollten die kommenden Tage im QIS einsehbar sein.

  • Rückgabe/Einsicht:

Die Rückgabe der Klausuren Arbeitsrecht I und II erfolgt ausschließlich postalisch. Bitte 
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse) an 
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.

Wir benötigen zwingend die Adresse, an welche die Klausur verschickt werden soll, sowie einen Scan ihres Studierendenausweises.

Falls Sie bereits mit der Klausur einen adressierten Briefumschlag abgegeben haben, schicken wir Ihnen Ihre Klausur automatisch zu!

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die postalische Rückversendung bedeutet für das Team des Lehrstuhls einen großen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Wir bitten Sie daher nur bei starkem Interesse an einer Einsichtnahme um eine Anfrage zur Rückversendung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Rückfragen

Falls Sie Rückfragen zu Ihrer Klausur haben oder die Korrekturanmerkungen unklar sind, können Sie sich gerne an annerfelt(at)jur.uni-frankfurt.de wenden. Es ist auch eine telefonische Besprechung Ihrer Klausur möglich. 

  • Remonstration:

Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden bis spätestens 30. April 2021, 24 Uhr per Post oder E-Mail (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl eingegangen sein.

Im Sommersemester 2021 bietet der Lehrstuhl Waas folgende Veranstaltungen an:

  • Arbeitsrecht I (Vorlesung + Tutorium | OLAT)
  • Arbeitsrecht II (Vorlesung + Tutorium | OLAT)
  • Kollektives Arbeitsrecht (Kolloquium in den SPB 4&5 | OLAT)
  • Arbeitsrechtliches Seminar (Weitere Infos folgen)
  • European Labour Law (Kolloquium in den SPB 1&5 | OLAT)

Alle Veranstaltungen werden ausschließlich online stattfinden. Sämtliche Kommunikation wird über OLAT stattfinden. Für die Vorlesungen und Kolloquien ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Vorbesprechung des Seminars wird noch terminiert.

Frau Prof. Dr. Schmidt wird auch im kommenden Sommersemester 2021 wieder ein Seminar im SPB 5 anbieten. Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 23. Februar 2021, 12 Uhr c.t. per Zoom statt. Bitte melden Sie sich hierfür direkt bei Frau Prof. Dr. Schmidt an. Alle weiteren Infos finden Sie im QIS/LSF, im OLAT und in der Themenliste.

Betrifft: Arbeitsrecht I / Arbeitsrecht II / Kollektives Arbeitsrecht

Liebe Studierende,

die Noten der Klausuren aus dem vergangenen Sommersemester wurden den zuständigen Prüfungsämtern mitgeteilt.

  • Rückgabe/Einsicht:

Die Rückgabe der Klausuren Arbeitsrecht I und II erfolgt ausschließlich postalisch. Bitte 
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse) an 
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.

Wir benötigen zwingend die Adresse, an 
welche die Klausur verschickt werden soll, sowie einen Scan ihres 
Studierendenausweises.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die postalische Rückversendung bedeutet für das Team des Lehrstuhls einen 
großen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Wir bitten Sie daher 
nur bei starkem Interesse an einer Einsichtnahme um eine Anfrage zur 
Rückversendung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Das Votum zum Take-Home-Exam Kollektives Arbeitsrecht lassen wir Ihnen gerne per E-Mail zukommen. Bitte 
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse!) an 
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.

  • Remonstration:

Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden uns bis spätestens 31. November, 24 Uhr per Post oder E-Mail (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl eingegangen sein.

Auch dieses Jahr hat wieder ein Team der Goethe-Universität an der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition (HSMCC) teilgenommen. Bedingt durch die Corona-Krise wurden die Pleadings zum ersten Mal virtuell abgehalten. Berichte der Teammitglieder über ihre Erfahrungen finden Sie hier.
Aufgrund der aktuellen Corona Krise befindet sich das gesamte Team des 
Lehrstuhls im Home Office. Sollte es sich um ein dringendes Anliegen 
handeln, können Sie uns weiterhin per E-Mail erreichen. Wir danken 
Ihnen vielmals für Ihr Verständnis und informieren an dieser Stelle 
umgehend, sobald der Betrieb am Lehrstuhl wieder normal läuft.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise der Universität.

European Labour Law Network

Kontakt

Lehrstuhl Prof. Dr. Bernd Waas

Goethe Universität Frankfurt
Fachbereich 01
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Campus Westend, RuW
Theodor-W.-Adorno-Platz 4 
60629 Frankfurt am Main

Sekretariat

RuW 2.121
Tel.: +49 69 798-34232
Fax: +49 69 798-34535
Email: sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten Sekretariat: 

Das Sekretariat ist momentan für den Publikumsverkehr nicht geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

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