Auch im Wintersemester 2023/ 2024 veranstaltet Prof. Dr. Waas ein Seminar im SPB 5.
Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 17.10.2023 um 14 Uhr in RuW 1.101 statt.
Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und die weiteren Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme an der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an mann@jur.uni-frankfurt.de. In der E-Mail können Sie bereits Ihr Wunschthema angeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Liebe Studierende,
die Rückgabe und Besprechung der Klausuren Arbeitsrecht I aus dem Sommersemester 2023 findet
am Dienstag, 12.09.2023, ab 16:00 Uhr (Rückgabe) bzw. 16:15 Uhr (Besprechung) im Raum RuW 1.303 statt.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit. Eine Abholung der Klausuren von Mitstudierenden ist mit einer entsprechenden Vollmacht möglich.
Alternativ können die Klausuren ab Mittwoch, 13.09.2023, im Sekretariat des Lehrstuhls abgeholt werden.
Montag, Dienstag und Mittwoch von 10 Uhr bis 12:30 Uhr.
Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden und bis spätestens am 04.10.2023 am Lehrstuhl eingegangen sein.
Am 28. September 2023 geht der Campus Arbeitsrecht in die fünfte Runde und lädt erneut zur Diskussion ein. In gewohnter Umgebung auf dem Campusgelände der Frankfurter Universität treffen sich ausgewiesene Experten und Kongressteilnehmer, dieses Mal zum Thema „Digitale Transformation“. Die Arbeitswelt erlebt eine enorme Dynamik durch die neuen Technologien und die Beschäftigten sehen sich fortlaufend mit Veränderungen und Innovationen konfrontiert.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.campusarbeitsrecht.de/
Veranstalter: | Hugo Sinzheimer Institut der Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Goethe-Universität Frankfurt |
Ort: | Frankfurt am Main, Europäische Akademie der Arbeit (EADA) |
vom: | 19.10.2023, 14:30 Uhr |
bis: | 19.10.2023, 18:00 Uhr |
Im Rahmen der Sinzheimer-Vorlesung werden wir gemeinsam mit Prof. Dr. Ruth Dukes von der Glasgow University mit ihrem Vortrag „The Right to Strike“ einen Blick auf das Streikrecht in Großbritannien werfen.
Großbritannien hat in den vergangenen Monaten die größte Streikwelle seit den Achtzigerjahren erlebt. Nicht nur Beschäftigte beim Grenzschutz, sondern auch bei der Post und der Bahn sowie Pflegekräfte sind vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten für höhere Löhne in den Arbeitskampf gezogen. Als Antwort hierauf möchte Premierminister Rishi Sunak von der Tory-Partei das Streikrecht künftig weitreichend einschränken.
Prof. Dr. Ruth Dukes wird über das Streikrecht und über die zahlreichen Einschränkungen referieren, die seit der Thatcher-Ära eingeführt wurden und nunmehr im „Minimum Service Levels“ („Antistreikgesetz“) gipfeln.
Liebe Studierende,
die Noten der Klausuren Arbeitsrecht II aus dem Sommersemster 2023 wurden dem zuständigen Prüfungsamt mitgeteilt und sollten die kommenden Tage im QIS einsehbar sein.
ab dem 15.08.2023 können die Klausuren im Sekretariat abgeholt werden.
Bitte folgende Zeiten dafür beachten:
Montag, Dienstag und Mittwoch von 10 Uhr bis 12:30 Uhr.
Am 17.08.2023 findet um 12 Uhr eine Besprechung via Zoom statt.
(Zugangsdaten finden Sie im OLAT)
Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden und bis spätestens am 07.09.2023 per Post/Hauspost am Lehrstuhl eingegangen sein.
Die Enttäuschung war nach den beiden nervenaufreibenden pleadings zunächst groß: Wir konnten nur einen Claim für Team Germany entscheiden!
Wir wurden
sehr freundlich von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der
Arbeitsrechtspraxis von Allen & Overy LLP empfangen, namentlich Rechtsanwalt
Peter Wehner (Partner), Rechtsanwältin Dr. Johanna Gerstung, Rechtsanwältin
Merle Herrmann, Rechtsanwalt Uwe Schulz, Rechtsanwalt Dr. Hendric Stolzenberg, sowie
der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sophie Leber und Referendarin Sarah
Winter.
Begleitet
wurden wir an diesem Abend von unseren Coaches Sophie Weil, Paul Höbold und
Pascal Annerfelt.
Nach einem
gemeinsamen Foto auf der Terrasse von Allen & Overy LLP durften wir unsere
Pleadings halten. Im Anschluss hatten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
viele spannende und tiefgehende Fragen vorbereitet, um unser Wissen zum Fall,
aber auch zum Europarecht auf die Probe zu stellen.
Nachdem die
letzten Fragen gestellt wurden, haben uns die Anwältinnen und Anwälte ein sehr
ausführliches Feedback sowohl zu unseren schriftlichen Statements als auch zu
unseren Pleadings gegeben. Neben inhaltlichen Anmerkungen haben wir auch eine
Rückmeldung zu unserer Präsentationsweise und Tipps für das richtige Auftreten
vor Gericht bekommen.
Mit Blick
auf die Alte Oper haben wir, passend zum Fall, gemeinsam bei leckerem
italienischem Essen den Abend ausklingen lassen. Hierbei hatten wir die
Gelegenheit, uns bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über den
Arbeitsalltag bei Allen & Overy LLP in einer angenehmen Atmosphäre zu
informieren.
Wir sind
dankbar für die konstruktive Kritik und die wertvollen Tipps aus der
Anwalts-Perspektive. Wir haben den Abend sehr genossen.
Begleitet haben uns an
diesem Tag zwei unserer vier Coaches, Emiliano Maran und Pascal Annerfelt.
Die Rechtsanwältinnen Marijke van der Most und Dr. Anna Franziska Hauer begrüßten uns in den Räumlichkeiten der Kanzlei sehr herzlich.
Nach eine kurzen
Vorstellungsrunde aller Teilnehmer durften wir unsere Pleadings halten und im
Anschluss daran noch Fragen bezüglich unserer Ansprüche beantworten, gefolgt
von einem sehr ausführlichen und konkreten Feedback der beiden
Rechtsanwältinnen.
Sie gaben uns nicht nur
neuen Input für unsere Pleadings, sondern auch hilfreiche
Verbesserungsvorschläge für unser Auftreten vor Gericht und für unsere
Interaktion untereinander.
Auch inhaltlich hatten Sie sich bereits im Voraus vorbereitet, weshalb wir bezüglich unserer Statements konstruktive Kritik mit auf den Weg bekamen.
Nach den Pleadings und
der anschließenden Besprechung wurden wir noch zu einem gemeinsamen Mittagessen
eingeladen. Während des Mittagessens konnte man sich sehr gut untereinander in
einer lockeren Atmosphäre austauschen.
Uns wurde außerdem
einiges über den Alltag bei Pusch Wahlig Workplace Law berichtet.
Im Sommersemester 2023 Veranstaltet Prof. Dr. Waas ein Seminar im SPB 5.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.
Aktualisiert!
Um Ihre Klausur abzuholen, vereinbaren Sie bitter per E-Mail einen Termin.
Arbeitsrecht 1
Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Die Besprechung und Rückgabe der Klausur findet am Dienstag, 18.04.2023, um 10 Uhr (c.t.) in HZ 10 statt.
Arbeitsrecht 2
Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Die Besprechung und Rückgabe der Klausur findet am Dienstag, 14.03.2023, um 16 Uhr (c.t.) in Raum RuW 1.303 statt.
Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt am Tag der Rückgabe der Klausur.
Kollektives Arbeitsrecht
Alle Klausuren wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Prof. Dr. Waas geht den Konsequenzen für das Arbeitsrecht auf den Grund.
Sein Gutachten ist als Band 46 in der HSI-Schriftreihe erschienen und steht kostenlos zum Download bereit.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet exklusiv über das Gutachten.
Auch im kommenden Jahr wird der Lehrstuhl von Prof. Dr. Waas wieder das deutsche Team beim Hugo Sinzheimer Moot Court stellen. Der HS MCC ist ein Wettbewerb im europäischen und internationalen Arbeitsrecht, bei dem Sie die Gelegenheit bekommen, zusammen mit einem Team die Goethe Universität im Rahmen einer fiktiven Gerichtsverhandlung zu vertreten und nach Budapest/Ungarn zu reisen.
Alle weiteren Infos zu Organisation, Ablauf und Bewerbung finden Sie hier.
Prof. Dr. Waas bietet im Wintersemester die Veranstaltungen Arbeitsrecht 1, Arbeitsrecht 2 und Kollektives Arbeitsrecht an.
Alle Informationen zu den Veranstaltungen finden sie hier.
Bitte beachten Sie:
Da Prof. Dr. Waas am 19.10.2022 eine mündliche Examensprüfung abnehmen muss, beginnt die Veranstaltung Kollektives Arbeitsrecht erst am 26.10.2022.
In jedem Jahr präsentiert
ein*e international bekannte*r Wissenschaftler*in im Rahmen der
Sinzheimer-Vorlesung wichtige Forschungsergebnisse aus dem Arbeits- oder
Sozialrecht.
In diesem Jahr freuen wir uns auf Prof. Dr. Filip Dorssemont von
der Université catholique de Louvain, Belgien. Seine Vorlesung trägt den Titel
"Monuments to Labour: The Glorification of Labour as a Pillar of the
Nation-State".
Im Anschluss wird der Hugo Sinzheimer Preis 2022 für herausragende Dissertationen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verliehen.
Die Anmeldung ist über die Homepage des HSI möglich.
Studierende der Goethe-Universität sind ausdrücklich zur Veranstaltung eingeladen, welche wir mit Nachdruck empfehlen.
Prof. Dr. Waas veranstaltet im kommenden Wintersemester 2022/23 ein Seminar zum Thema "Internationale Arbeitsstandards". Alle dazugehörigen Infos finden Sie hier.
Update vom 30.08.2022: Die maximale Teilnehmendenzahl des Seminars ist bereits erreicht. Alle Anmeldungen, die jetzt noch eingehen, kommen auf eine Warteliste und werden berücksichtigt, sofern bereits angemeldete Studierende die Anmeldung zurückziehen oder nicht zum Vorbesprechungstermin erscheinen.
Prof. Dr. Waas beschäftigt sich in zwei Aufsätzen mit aktuellen Themen des Arbeitsrechts.
Zum einen mit "KI und Arbeitsrecht" (RdA 2022, 125).
Zum anderen mit der "Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten" (ZRP 2022, 105).
Der Hugo Sinzheimer Moot Court – ein Moot Court mit Schwerpunkt auf europäischem Arbeitsrecht und dessen Anwendung im nationalen Kontext des fallstellenden EU-Mitgliedsstaats.
Dieses Jahr hieß das fallstellende Land Dänemark. Wir mussten also dänisches Recht in Einkleidung europäischen Rechts anwenden.
Für das Team Germany rund um Alexandra Clemenza, Niklas Fleischhacker, Se-Kwang Park und Lara Tahiri begleitet von unseren Coaches Christina Hießl, Paul Höbold und Nadine Rettenmaier ging es Anfang Februar mit dem Eintreffen unseres Falles zunächst los mit dem Erstellen der sogenannten „Written Statements“.
Thematisch – passend zum Flexicurity System der Dänen – ging es um Ansprüche aus und Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen. Das Ganze trug allerdings die Headline des EU-weit bekannten Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Dementsprechend ging es in unseren drei „Claims“ um den Anspruch auf gleiche Bezahlung, Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und eine Kündigungsschutzklage aufgrund des Verhaltens eines Mitarbeiters.
Über die Aufgabenverteilung im Team wurde sich das Team sehr schnell einig und so ging es zunächst individuell und wenig später online sowie in persona in unserem „Moot Court-Raum“ an die Arbeit. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich beim Lehrstuhl von Prof. Waas für das schnelle zur Verfügung stellen dieses Raums bedanken.
Nach nervenaufreibenden und teilweise langen Nächten haben wir pünktlich zur Deadline Anfang Mai unsere Written Statements abgegeben und sind sehr erfreut darüber, dass sie zu den vier besten Schriftsätzen des diesjährigen Moot Courts zählten.
Nach der Written Statement-Phase ging es ohne viel Zeitverlust in die Vorbereitung der „Oral Pleadings“ über, welche von drei Probepleadings bei den Kanzleien Pusch Wahlig und Allen Overy sowie bei dem Lehrstuhl von Prof. Waas begleitet wurden. In diesen Generalproben konnten wir zahlreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge in unsere „Oral Pleadings“ einarbeiten.
Diese Phase stand vor allem für uns als Team unter dem Motto: „Was sind die wichtigsten Argumente aus unseren Written Statements und wie verkaufen wir diese den Richtern vor Ort als besonders überzeugend?“
Wie Dr. Hendric Stolzenberg und Michaela Massig von Allen Overy uns das auf den Weg gegeben haben: „Mit Formalitäten und Nettigkeiten gewinnt ihr bereits das halbe Pleading!“ und „Ihr seid Schauspieler und müsst eine Performance abliefern“, wussten wir, wie unser Auftritt in Lissabon gestaltet werden soll.
Und tatsächlich – ehe man sich versieht – ist es auch schon soweit: Am 19. Juni 2022 reiste das Team mit den Coaches nach Lissabon.
Der Moot Court in Lissabon startete mit einem Einführungsabend, in welchem jedes Team Spezialitäten aus ihrem Land zum kulturellen Austausch präsentieren sollte. Es war nicht nur höchst interessant was die anderen Länder präsentiert haben. Team Germany kann selbstbewusst sagen, dass wir den kulturellen Austausch sehr genossen haben. Man verstand sich so gut, dass viele auf die Idee von „cultural fusion“ kamen.
Der Einführungsabend endete mit der Auslosung der Gruppen und damit der Gegner von Team Germany: unsere Nachbarn aus Österreich und das Gastgeberland Portugal.
Tag 1 der Entscheidungsrunde startete dann mit unseren Vertretern der Claimants Niklas Fleischhacker und Lara Tahiri gegen die Defendant-Vertreter aus Österreich. Danach traten unsere Vertreter der Defendants Alexandra Clemenza und Se-Kwang Park gegen die Claimants aus Portugal an.
Nach einer zufriedenstellenden Performance endete Tag 1 mit einer guten Nachricht: Team Germany hat es ins Halbfinale geschafft, der Gegner: Polen – der Gewinner des letztjährigen Moot Courts.
So ging es mit den Schriftsätzen der polnischen Vertreter der Claimant-Seite und neuen Informationen zum Sachverhalt in der Hand zurück ins Hotel zur Vorbereitung auf das Halbfinale am nächsten Tag.
Tag 2 startete dann mit einer erstaunlichen Performance unserer Defendants Alexandra Clemenza und Se-Kwang Park, die auch die Richterinnen beeindruckt ließen: Team Germany schaffte es ins Finale, welches nach sehr kurzer Vorbereitungsphase bereits wenige Augenblicke später ausgetragen wurde.
Im Finale hieß es wieder Rollentausch und unsere Claimants, Niklas Fleischhacker und Lara Tahiri traten gegen das Team der Niederlande an. Und natürlich gab es auch hier wieder neue Informationen zum Sachverhalt, die nicht nur sehr schnell verarbeitet, sondern darüber hinaus auch äußerst souverän zu Gunsten unserer Mandanten vor etwa zehn Richtern präsentiert werden mussten.
Nach einer sehr überzeugenden Performance vor allen anderen Teams, die ihren Support für die beiden Finalisten-Teams zeigten, wurde es dann Zeit für die Entscheidung.
Während der langen Wartezeit kamen viele Teams aus anderen Ländern zu uns und berichteten uns ihre Eindrücke zu unserer Performance. Diese Resonanz fiel durchweg äußerst positiv aus, was uns sehr freute.
Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung leider und vor allem aufgrund des äußerst guten Written Statements zugunsten der Niederländer ausgefallen. An dieser Stelle möchten wir unseren würdigen Gegner nochmals zum Sieg beglückwünschen.
Trotz der Finalniederlage sind wir als Team Germany sehr zufrieden mit unserer Leistung und stolz, den 2. Platz belegt zu haben.
Insgesamt blicken wir auf diese Erfahrung fast schon nostalgisch zurück, es war eine unvergessliche und erfahrungsträchtige Zeit, die nie Langeweile bereitete!
Zuletzt wollen wir uns nochmals beim Lehrstuhl von Prof. Waas für die Organisation und Unterstützung während der ganzen Zeit bedanken. Unser Professor begleitete uns an beiden Tagen, an denen das Pleading stattfand, tatkräftig und unterstützte uns bei jeder Performance von der Zuschauerseite.
Ein großes Dankeschön geht auch an Dr. Anna Hauer und Marijke van der Most von Pusch Wahlig und Dr. Hendric Stolzenberg, Dr. Peter Wehner, Michaela Massig, Lena Gerretsen von Allen Overy für die hilfreichen Tipps und Unterstützung während der Probepleadings. Auch für die unglaubliche Gastfreundschaft möchten wir uns bei beiden Kanzleien nochmals bedanken.
Natürlich gilt unser Dank ganz besonders unseren Coaches Christina Hießl, Paul Höbold und Nadine Rettenmaier. Sie haben sich stets für unsere Anliegen Zeit genommen haben und uns permanent unterstützt. Insbesondere vor, während und unmittelbar nach den Pleadings standen sie immer an unserer Seite und gaben uns Kraft, das nächste Pleading zu rocken.
Eine
Erfahrung wie der Hugo Sinzheimer Moot Court ist und bleibt voller
einzigartiger Erlebnisse und bietet viele Einblicke und hervorragende Möglichkeiten,
sein Wissen im Arbeitsrecht zu vertiefen.
Auch in diesem Jahr nimmt wieder ein Team der Goethe-Universität an der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition teil, welche diesmal vom 19.-21. Juni in Lissabon (Portugal) stattfindet.
Das Team besteht aus den vier Studierenden Alexandra Clemenza, Niklas Fleischhacker, Se-Kwang Park und Lara Tahiri. Begleitet werden sie von den Mitarbeitenden des Lehrstuhls Dr. Christina Hießl, Nadine Rettenmaier und Paul Höbold.
In der Vorbereitungsphase hatte unser Team die Möglichkeit, mit Top-Rechtsanwält:innen der renommierten Arbeitsrechts-Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law sowie der internationalen Anwaltsgesellschaft Allen & Overy LLP den Auftritt für einen überzeugenden mündlichen Vortrag zu proben.
Für den nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und das tolle Feedback möchten wir uns bedanken bei:
Ein kurzer Bericht zu den Probe-Pleadings:
Nachdem wir drei Monate lang intensiv an unseren Schriftsätzen gearbeitet haben, stand nun die Vorbereitung der Oral-Pleadings an.
Dafür müssen die wichtigsten Argumente aus unseren zwei Mal ca. 35 Seiten langen Schriftsätzen ausgewählt und in einen 15-minütigen Vortrag umgewandelt werden. Wir hatten die Möglichkeit unsere Oral-Pleadings bei zwei renommierten Kanzleien zu halten, um wertvolles Feedback von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erhalten.
Das erste Probe-Pleading bei Pusch Wahlig Workplace Law
Das erste Probe-Pleading fand am 16.05.2022 bei Pusch Wahlig Workplace Law statt.
Begleitet wurden wir von zwei unserer drei Coaches, Nadine Rettenmaier und Paul Höbold (unser Head-Coach Dr. Christina Hießl befand sich zu dieser Zeit im Ausland) sowie Lara Mann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Lehrstuhls Professur Waas.
Hierfür trafen wir uns mit den Rechtsanwältinnen Marijke van der Most und Dr. Anna Franziska Hauer in den Räumlichkeiten der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law.
Das Probe-Pleading war eine tolle Erfahrung. Wir wurden bereits zu Beginn sehr gastfreundlich empfangen und versorgt. Nach den Vorträgen wurden uns unsere Stärken und Schwächen hinsichtlich des Inhalts, aber auch im Hinblick auf die Vortragsweise, aufgezeigt. Hierbei bekamen wir konkrete Verbesserungsvorschläge. Die Rechtsanwältinnen hatten sich inhaltlich sehr intensiv auf den Fall vorbereitet, sodass wir gezielte Anmerkungen erhielten.
Nach den Pleadings wurden wir zum Mittagessen eingeladen. Die Einladung zum Mittagessen war sehr freundlich, die Atmosphäre war entspannt und man konnte sich gut untereinander und vor allem mit den beiden Rechtsanwältinnen austauschen. Wir haben den Tag mit guten Eindrücken in Erinnerung und fühlten uns durchweg wohl.Das Probe-Pleading bei Allen & Overy LLP fand am 19.05.2022 statt und war ebenfalls sehr aufschlussreich.
Wir wurden freundlich und einzeln von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitsrechtspraxis von Allen & Overy LLP, namentlich von Herrn Rechtsanwalt Peter Wehner (Partner), Frau Rechtsanwältin Michaela Massig, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendric Stolzenberg sowie Frau Rechtsanwältin Anne Pelzer empfangen.
Begleitet wurden wir erneut von unseren Coaches Nadine Rettenmaier und Paul Höbold. Diesmal begleitete uns daneben auch Emiliano Maran, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Lehrstuhls.
Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Rechtsanwalt Wehner und einer Vorstellungsrunde aller Teilnehmer durften wir unsere Pleadings halten.
Das Arbeitsrechts-Team der Kanzlei hatte sich intensiv mit dem Fall beschäftigt und sogar – wie es auch für den Ernstfall des Moot Courts in Lissabon vorgesehen ist – Fragen an das Team vorbereitet. Diese wurden uns im Anschluss an das Pleading gestellt, auf die wir unmittelbar antworten mussten. So konnten wir die Situation in Lissabon, spontan auf fachliche Fragen antworten zu müssen, umso besser trainieren. Auch hier bekamen wir individuelle und hilfreiche Hinweise, die konkret umsetzbar waren.
Das anschließende Get-Together war sehr bedacht organisiert: Wir wurden - getreu unseres Moot-Courts, einem Rechtstreit basierend auf dänischem Recht jedoch in Portugal auszutragen - mit einem Catering, gemischt mit portugiesischen und dänischen Spezialitäten versorgt. Der Abend war ganz besonders und bleibt uns in bester Erinnerung.Wir möchten uns im Namen des gesamten Hugo-Sinzheimer Moot Court Competition 2022-Teams für die professionelle Unterstützung und die einzigartige Erfahrung bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzleien Pusch Wahlig Workplace Law und Allen & Overy LLP bedanken.
Die Noten des Take-Home-Exams zum Kolloquium "Kollektives Arbeitsrecht" sowie der Arbeiten zum Seminar "Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung" wurden dem Schwerpunktbereichsprüfungsamt übermittelt.
Für ein Votum zu Ihrer Arbeit schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.
Die Rückgabe der Abschlussklausur in Arbeitsrecht 1 findet am Mittwoch, 06.04.2022 um 16 Uhr in RuW 1.303 statt. Die Besprechung findet anschließend ab 16.15 Uhr im selben Raum statt.
Die Remonstrationsfrist endet am Sonntag, 24.04.2022, 24 Uhr. Remonstrationen können schriftlich oder per E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de eingereicht werden.
Die Klausuren können nach vorheriger Terminvereinbarung (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl abgeholt werden.Die Rückgabe der Abschlussklausur in Arbeitsrecht 2 findet am 16.03.2022 um 16 Uhr in RuW 2.101 statt. Die Besprechung findet anschließend ab 16.15 Uhr im selben Raum statt.
Die Remonstrationsfrist endet am Sonntag, 03.04.2022, 24 Uhr. Remonstrationen können schriftlich oder per E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de eingereicht werden.
Die Klausuren können nach vorheriger Terminvereinbarung (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass Herr Prof. Dr. Waas ab dem 1. April 2022 sein Forschungssemester wahrnimmt und daher im Sommersemester 2022 keine Lehrveranstaltungen anbieten wird.
Die Veranstaltungen Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II und Kollektives Arbeitsrecht übernimmt Frau Dr. Chandna-Hoppe.
Frau Dr. Hiessl bietet das Kolloquium European Labour Law an, Frau Prof. Dr. Schmidt das Seminar Entwurf für eine moderne Betriebsverfassung. Die Seminarankündigung inkl. Themenliste finden Sie hier.
Professor Waas bietet dieses Semester ein Schwerpunktseminar zum Thema "Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung: Grundlegende Fragen und neuere Entwicklungen" für den Schwerpunktbereich 5 an. Die Seminarankündigung sowie eine Themenliste finden Sie hier.
Die Vorbesprechung findet am 17. November 2021 um 14 Uhr in Präsenz in RuW 2.101 statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und weitere Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine Email an l.mann@jura.uni-frankfurt.de. Bitte geben Sie in der Reihenfolge Ihrer Präferenz bis zu drei Wunschthemen an. Das Seminar selbst wird am 09. und am 10. Februar 2022 in Präsenz stattfinden. Nähere Informationen finden Sie im QIS.
Ab sofort können die Abschlussklausuren Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II aus dem Sommersemester 2021 immer mittwochs von 9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr am Lehrstuhl abgeholt werden. Da der Zugang zum Lehrstuhl aufgrund der Coronapandemie noch immer für Publikumsverkehr geschlossen istt, bitten wir Sie um eine Voranmeldung per Mail.
Der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition (HSMCC) ist ein englischsprachiger Wettbewerb im Europäischen und Internationalen Arbeitsrecht. Es wird ein Verfahren simuliert, bei dem die Teams die Parteien eines fiktiven Falls vertreten. Dabei wird von jedem Team jeweils eine Klageschrift und Klageerwiderung verfasst. In den mündlichen Verhandlungen müssen die Teams ihre Partei überzeugend vor Gericht vertreten. An dem HSMCC nehmen jährlich ein dutzend Länder teil. Der Austragungsort wechselt jedes Jahr zwischen den teilnehmenden Ländern. 2022 wird der Moot Court in Lissabon, Portugal ausgetragen.
Das Law-Giving-Country ist in diesem Jahr Dänemark. Der HSMCC bietet die Möglichkeit außerhalb des Regelstudiums prägende Erfahrungen und anwaltliche Fertigkeiten zu erlangen. Überdies können im internationalen Austausch frühzeitig persönliche Netzwerke geknüpft und Kontakt zu Kanzleien aufgebaut werden.
Ablauf des Moot Courts:
Die Schriftsätze werden vom 1. Februar bis zum 1. Mai geschrieben. Direkt im Anschluss werden die mündlichen Verhandlungen vorbereitet, welche dann Mitte Juni stattfinden.
Leistungen & Freisemester:
Die Teilnahme am HSMCC wird als Seminarleistung gewertet. Außerdem kann das Sommersemester als sogenanntes Freisemester gewertet werden (die Entscheidung hierüber liegt letztlich beim Justizprüfungsamt), soweit keine weiteren Prüfungsleistungen mehr erbracht werden.
Anforderungen:
Die Professur Waas stellt jedes Jahr das deutsche Team für den Wettbewerb. Die Bewerber*innen müssen vor allem Motivation, gute Englischkenntnisse, Teamfähigkeit und zeitliche Kapazitäten mitbringen. Auch ist eine bestandene Zwischenprüfung erforderlich. Kenntnisse im deutschen Arbeitsrecht sind gerne gesehen, vorherige Kenntnisse im europäischen Arbeitsrecht werden hingegen nicht erwartet.
Kosten:
Die Kosten für Reise und Unterbringung werden vom Lehrstuhl getragen. Jedoch wird das aktive Bemühen um Sponsorengelder gewünscht.
Bewerbungsverfahren:
Bewerbungen werden bis zum 10. Dezember 2021 angenommen. Die Bewerbung sollte eine Notenübersicht, einen tabellarischen Lebenslauf und ein einseitiges englisches Motivationsschreiben beinhalten und an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de gerichtet werden. Nach Bewerbungsschluss wird eine erste Vorauswahl getroffen und zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Daraufhin werden die vier Mitglieder des deutschen Teams ausgewählt.
Eine kurze PowerPoint-Präsentation mit den wichtigsten Infos finden Sie hier.
Einen Überblick über die vom Lehrstuhl im Wintersemester 2021/22 angebotenen Lehrveranstaltungen finden sie hier.
Die Rückgabe der Klausuren aus den Veranstaltungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II erfolgt am Freitag, den 22.10.2021 von 12-14 Uhr in den Räumen RuW 2.101 (ArbR I, Nachnamen A-K sowie ArbR II, alle) und RuW 2.102 (ArbR I, Nachnamen L-Z).
Bitte beachten Sie etwaige Wartezeiten beim Zugang zum RuW sowie die allgemein geltenden Hygieneregeln (insbesondere das Tragen eines geeigneten MNS) und nutzen Sie möglichst den gesamten zur Verfügung stehenden Zeitraum (12-14 Uhr).
Nach Erhalt der Klausur bitten wir Sie, nicht im Bereich vor den Räumen stehen zu bleiben, sondern das Gebäude wieder zu verlassen.
Die Remonstrationsfrist für beide Klausuren beträgt zwei Wochen (Eingang der Remonstration am Lehrstuhl bis spätestens Freitag, 5.11.2021, 24 Uhr). Die Remonstration kann postalisch oder per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls erfolgen.
Die Klausuren wurden korrigiert. Die Noten wurden dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Arbeitsrecht 2:
Die Klausuren wurden korrigiert. Die Noten wurden dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Kolloquium Kollektives Arbeitsrecht: Die Take-Home-Examens wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Seminar Aktuelle Herausforderungen des Arbeitsrechts: Die Seminararbeiten wurden korrigiert und die Noten dem Prüfungsamt mitgeteilt.
Der Lehrstuhl für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht von Prof. Dr. Waas lädt herzlich zu einer
Online-Konferenz zum Thema „Armut trotz Arbeit in Deutschland“, mit
Vortragenden aus Wissenschaft, Politik und Praxis ein.
Die Veranstaltung ist Teil des länderübergreifenden Horizon 2020-Forschungsprojekts „Working, Yet Poor“ und wird am 19. Juli zwischen 10:00 und 15:45 stattfinden. Details entnehmen Sie bitte dem Programm.
Wir bitten um Anmeldung an Frau Anna Jansen (jansen@jura.uni-frankfurt.de) bis 14. Juli 2021.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Studierenden Lena Gerretsen, Laetitia Breitenbach, Sara Rajkovic und Paul Höbold haben dank einer tollen Teamleistung das Halbfinale der diesjährigen Hugo Sinzheimer Moot Court Competition erreicht und sind nur knapp gegen das spätere Siegerteam aus Polen ausgeschieden.
Das Team des Lehrstuhls gratuliert zu einer hervorragenden Leistung möchte sich an dieser Stelle vielmals bei den drei Coaches Dr. Christina Hiessl, Anna Jansen und Clara Windhab bedanken.
In der Vorbereitung hatte unser Team zweimal die Möglichkeit, mit Top-Anwält:innen renommierter Arbeitsrechts-Kanzleien zu üben. Für den nicht unerheblichen Arbeitsaufwand und das tolle Feedback möchten wir uns bedanken bei:
Zu den Probe-Pleadings gibt es einen Bericht.
Einen detaillierten Bericht zum Moot Court finden Sie hier.
Der Lehrstuhl freut sich, auf folgende Veranstaltungen des ELLN hinzuweisen, bei dem die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls maßgeblich beteiligt sind.
I. ILERA (20 - 24 Juni)
23.06: Sondersitzung: “A
Comparative Perspective on Multiparty Work Relationships. Insights from the
ELLN's 2021 Cross-European Analysis", Vorsitz:
Christina Hießl; Sprecher*innen: Elisa
Chieregato
und Emiliano Maran (mit einer
Präsentation zu dem Thema: “Multiparty work relationship across Europe: a
comparative overview") sowie die ELLN Mitglieder Iván Antonio Rodríguez Cardo,
Diego Álvarez Alonso, Hanneke Bennaars und Natalie Videbæk Munkholm
II. LLRN5 (27. - 29. Juni)
1) 28.06: Runder Tisch: “Prospects and Obstacles:
Applying the EU Charter of Fundamental Rights", Vorsitz: Erika Kovács; Diskutant*innen: Marta Glowacka, Sara Hungler, David Mangan,
Daiva Petrylaite, Felicia Rosioru und Christina Hießl
2) 29.06: Podiumsdiskussion: “Lessons from the Covid-19
pandemic", Vorsitz: Monika Schlachter; Sprecher*innen: Wenwen Ding, J.H. Verkerke, Gábor
Mélypataki, Marianna Russo, Paulina Matyjas-Łysakowska, Anna Maroń and Elisa
Chieregato (mit einer Präsentation zu dem Thema: “Essential yet unrecognized
and unprotected: care workers in the wake of the COVID-19 pandemic")
3) 29.06: Podiumsdiskussion: “Income support for
self-employed and non-standard workers after the COVID-19 crisis" Vorsitz:
Christina Hießl, Sprecher*innen: Aelim
Yun, Veena Dubal und Gerrard Boot, Diskutantinnen: Elena Gramano und Christina
Hießl
4) 29.06: Buchpräsentation: “Collective bargaining for self-employed
workers in Europe", Vorsitz: Prof. Dr. Bernd Waas, Sprecher*innen: Annamaria Westregård, Anthony Kerr,
Femke Laagland und Christina Hießl
Die Noten des Take-Home-Exams zum Kolloquium Kollektives Arbeitsrecht aus dem Wintersemester 2020/21 wurden dem Schwerpunktbereichsprüfungsamt mitgeteilt und werden voraussichtlich ab kommender Woche (KW 16) im QIS abrufbar sein. Wenn Sie eine kurze Begründung zur Bewertung wünschen, schicken Sie bitte eine formlose E-Mail an sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de
Im Sommersemester 2021 bietet Prof. Dr. Waas wieder ein Schwerpunkt-Seminar an. Alle weiteren Infos finden Sie hier.
Liebe Studierende,
die Noten der Klausuren Arbeitsrecht I & II aus dem vergangenen Wintersemester 2020/21 wurden den zuständigen Prüfungsämtern mitgeteilt und sollten die kommenden Tage im QIS einsehbar sein.
Die Rückgabe der Klausuren Arbeitsrecht I und II erfolgt ausschließlich postalisch. Bitte
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse) an
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.
Wir benötigen zwingend die Adresse, an welche die Klausur verschickt werden soll, sowie einen Scan ihres Studierendenausweises.
Falls Sie bereits mit der Klausur einen adressierten Briefumschlag abgegeben haben, schicken wir Ihnen Ihre Klausur automatisch zu!
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die postalische Rückversendung bedeutet für das Team des Lehrstuhls einen großen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Wir bitten Sie daher nur bei starkem Interesse an einer Einsichtnahme um eine Anfrage zur Rückversendung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Falls Sie Rückfragen zu Ihrer Klausur haben oder die Korrekturanmerkungen unklar sind, können Sie sich gerne an annerfelt(at)jur.uni-frankfurt.de wenden. Es ist auch eine telefonische Besprechung Ihrer Klausur möglich.
Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden bis spätestens 30. April 2021, 24 Uhr per Post oder E-Mail (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl eingegangen sein.
Im Sommersemester 2021 bietet der Lehrstuhl Waas folgende Veranstaltungen an:
Alle Veranstaltungen werden ausschließlich online stattfinden. Sämtliche Kommunikation wird über OLAT stattfinden. Für die Vorlesungen und Kolloquien ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Vorbesprechung des Seminars wird noch terminiert.
Frau Prof. Dr. Schmidt wird auch im kommenden Sommersemester 2021 wieder ein Seminar im SPB 5 anbieten. Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 23. Februar 2021, 12 Uhr c.t. per Zoom statt. Bitte melden Sie sich hierfür direkt bei Frau Prof. Dr. Schmidt an. Alle weiteren Infos finden Sie im QIS/LSF, im OLAT und in der Themenliste.
Liebe Studierende,
die Noten der Klausuren aus dem vergangenen Sommersemester wurden den zuständigen Prüfungsämtern mitgeteilt.
Die Rückgabe der Klausuren Arbeitsrecht I und II erfolgt ausschließlich postalisch. Bitte
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse) an
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.
Wir benötigen zwingend die Adresse, an
welche die Klausur verschickt werden soll, sowie einen Scan ihres
Studierendenausweises.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die postalische Rückversendung bedeutet für das Team des Lehrstuhls einen
großen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Wir bitten Sie daher
nur bei starkem Interesse an einer Einsichtnahme um eine Anfrage zur
Rückversendung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Das Votum zum Take-Home-Exam Kollektives Arbeitsrecht lassen wir Ihnen gerne per E-Mail zukommen. Bitte
schicken Sie hierfür eine E-Mail (unbedingt von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse!) an
sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de.
Remonstrationen müssen schriftlich begründet werden uns bis spätestens 31. November, 24 Uhr per Post oder E-Mail (sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de) am Lehrstuhl eingegangen sein.
Goethe Universität Frankfurt
Fachbereich 01
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Campus Westend, RuW
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main
Isabelle Grahl
RuW 2.121
Tel.: +49 69 798-34232
Fax: +49 69 798-34535
Email: sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de
Montag - Dienstag: 10:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 15:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.