Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2023/24

Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 17.10.2023, 16:00 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Mittwoch, 25.10.2023

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.


Abschlussklausur: Februar 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 18.10.2023, 16:00 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Montag, 23.10.2023

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.


Abschlussklausur: Februar 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie hier.

Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 18.10.2023, 10:00 Uhr, RuW 1.303

Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.


Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 17.10.2023 um 14 Uhr in RuW 1.101 statt.

Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und die weiteren Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme an der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an mann@jur.uni-frankfurt.de. In der E-Mail können Sie bereits Ihr Wunschthema angeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Link zum OLAT-Kurs für die Veranstaltung Arbeitsrecht I finden Sie hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Dienstag, 17.10.2023, 16:00 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Mittwoch, 25.10.2023

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht I beginnt mit den Grundlagen des Arbeitsrechts, dem Arbeitsverhältnis, der Begrenzung der Abschlussfreiheit und einigen Begrenzungen der Inhaltsfreiheit.


Abschlussklausur: Februar 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den Link zum OLAT-Kurs zur Veranstaltung Arbeitsrecht II finden Sie hier.

Beginn der Vorlesung (QIS): Mittwoch, 18.10.2023, 16:00 Uhr, HZ 11

Weitere Hinweise über den weiteren Verlauf der Veranstaltung erhalten Sie in der ersten Vorlesung.

Beginn der Tutorien: Montag, 23.10.2023

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. 

Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.


Abschlussklausur: Februar 2024

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Den OLAT-Kurs zur Veranstaltung "Kollektives Arbeitsrecht" finden Sie hier.

Beginn des Kolloquiums (QIS): Mittwoch, 18.10.2023, 10:00 Uhr, RuW 1.303

Gegenstand der Veranstaltung ist der in den Pflichtveranstaltungen Arbeitsrecht I und II weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame Bereich des kollektiven Arbeitsrechts: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen.


Abschlussklausur: Termin wird in der Veranstaltung festgelegt.

Allgemeiner Hinweis zu Klausuren: 

Für alle vom Lehrstuhl Prof. Waas gestellten Klausuren (Pflichtfach- und Schwerpunktbereich) gelten folgende Regelungen: 

  1. Post-its in Gesetzestexten sind erlaubt, soweit sie nur auf den Anfang eines Gesetzes (§ 1 oder Inhaltsübersicht) verweisen; 
  2. Einfarbige Markierungen und Unterstreichungen, die nur zu Lesehilfe dienen, sind zulässig;
  3. Jegliche Beschriftungen (Buchstaben, Zahlen) sind nicht zulässig.

Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 17.10.2023 um 14 Uhr in RuW 1.101 statt.

Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen vergeben und die weiteren Modalitäten besprochen. Soweit Sie Interesse an der Teilnahme an der Vorbesprechung haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an mann@jur.uni-frankfurt.de. In der E-Mail können Sie bereits Ihr Wunschthema angeben. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Kontakt

Lehrstuhl Prof. Dr. Bernd Waas

Goethe Universität Frankfurt
Fachbereich 01
Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Campus Westend, RuW
Theodor-W.-Adorno-Platz 4 
60629 Frankfurt am Main

Sekretariat

RuW 2.121
Tel.: +49 69 798-34232
Fax: +49 69 798-34535
Email: sekretariat-waas@jura.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten Sekretariat: 

Das Sekretariat ist momentan für den Publikumsverkehr nicht geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail.

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