Studienortwechsel

Informationen zur Einschreibung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie zunächst folgende generell geltenden Regelungen:

  • Die bestandene Zwischenprüfung allein berechtigt Sie nicht zum Besuch der Fortgeschrittenenübungen und Erwerb der Fortgeschrittenenscheine. Nur der Erwerb eines "Anfängerscheins" im Straf-, Zivil- oder Öffentlichen Recht, welcher sich aus je einer Klausur und einer Hausarbeit aus einer Anfängerübung zusammensetzt, berechtigt zum Besuch der jeweiligen Fortgeschrittenenübungen  und damit zum Erwerb des jeweiligen Fortgeschrittenenscheins. 
    Studienortwechsler*innen müssen ggf. die Hausarbeiten aus den Anfängerübungen hier noch schreiben, bevor sie eine Fortgeschrittenenübung besuchen dürfen. Der Erwerb des Anfängerscheins und der Besuch der Fortgeschrittenenübung im selben Fach im selben Semester ist ausgeschlossen. Es müssen aber auch nicht alle drei "Anfängerscheine" erworben worden sein, um das Studium fortsetzen zu können; es reicht der Erwerb des "Anfängerscheins" in einem Fach, um die Fortgeschrittenen-übung in dem Fach besuchen zu dürfen.
  • Teilleistungen (Klausur oder Hausarbeit) für die Fortgeschrittenenscheine, welche an einer anderen deutschen Universität im Rahmen einer Fortgeschrittenenübung erworben wurden, werden nicht anerkannt. Sofern der Fortgeschrittenenschein nicht schon vor dem Wechsel nach Frankfurt erworben worden ist, müssen beide Teilleistungen bzw. im Zivilrecht: die drei Teilleistungen hier erworben werden.
  • Nicht anerkannt werden Hausarbeiten sowohl für den Anfänger- als auch für den Fortgeschrittenenschein, die im Rahmen von Veranstaltungen eines Semesters geschrieben wurden, in dem Sie nicht mehr oder noch nicht an der jeweiligen Universität eingeschrieben waren.
  • Wenn aus den Nachweisen über die Schlüsselqualifikationen und die Fremdsprachen nicht hervorgeht, dass es sich um die entsprechenden Nachweise gemäß der juristischen Ausbildungsordnung des Bundeslandes Ihrer alten Universität handelt, ist über das Zentrum für Schlüsselqualifikationen ein Antrag auf Anerkennung durch das Justizprüfungsamt zu stellen. Aus dem Nachweis über den erfolgreichen Besuch einer rechtswissenschaftlichen fremdsprachlichen Veranstaltung muss auch hervorgehen, dass eine Leistung erbracht worden ist.
  • Eine Einstufung in ein Fachsemester gemäß den erworbenen Leistungen erfolgt nicht. Sie führen Ihr Studium einfach mit dem nächsten Fachsemester fort.
  • Um in Hessen die Staatliche Pflichtfachprüfung ablegen zu können, muss man mindestens zwei Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität aktiv studiert haben.

A. Wechsel vor Erwerb der Zwischenprüfung

B. Wechsel mit Zwischenprüfung

C. Schwerpunktbereichsprüfung

D. Struktur des Studienganges

A. Studienortswechsel ohne bestandene Zwischenprüfung:

  • Ein Studienortswechsel ohne bestandene Zwischenprüfung ist nur bis zum fünften Fachsemester möglich. Studienortswechsler*innen, die nach dem vierten Fachsemester nach Frankfurt wechseln wollen, müssen vier der fünf für die hiesige Zwischenprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen nachweisen können, da sie im fünften Fachsemester nur die fünfte Prüfungsleistung erwerben dürfen. Über die Anforderungen der Zwischenprüfung können Sie sich in der Studien- und Prüfungsordnung informieren. (Achtung: Bei der Zählung der Fachsemester werden die Corona-Semester nicht berücksichtigt.)
  • Studienortswechslern mit Studienbeginn ab dem WS 2002/03, welche im Studiengang Rechtswissenschaft die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, wird auf der Grundlage von § 66 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes ein Wechsel an die Goethe-Universität Frankfurt/M. verweigert.
  • Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen, die zwischenprüfungsrelevant¹ sind und an einer anderen deutschen Universität erworben wurden, reichen Sie bitte beim Zwischenprüfungsamt des Fachbereichs ein, nachdem Sie hier eingeschrieben wurden. Bringen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag auf Anerkennung und die entsprechenden Leistungsnachweise im Original und in Kopie zum Verbleib im Prüfungsamt mit (eine Terminvereinbarung ist notwendig2). Die Klausuren und Hausarbeiten müssen Sie nicht vorlegen.
  • Sofern Sie noch nicht den entsprechenden Fortgeschrittenenschein erworben haben, reichen Sie bitte auch die Nachweise über Ihre vor dem Wechsel bestandenen Hausarbeiten aus Anfängerübungen im Prüfungsamt in Kopie (bei Vorlage des Originals) ein (eine Terminvereinbarung ist notwendig2). Sie werden dann auch in der Prüfungsdatenbank aufgenommen. Damit weisen Sie ggf. nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Fortsetzung Ihres Studiums erfüllen. Das Gleiche gilt für die Nachweise über den Erwerb der Schlüsselqualifikationen und des Fremdsprachenscheins.
  • Für vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Fortgeschrittenenscheine gibt es kein universitäres Anerkennungsverfahren, da diese nur bei der Meldung zur Ersten Prüfung dem Justizprüfungsamt vorgelegt werden müssen. Daher müssen Sie diese hier nicht vorlegen.

B. Studienortswechsel mit bestandener Zwischenprüfung:

  • Ein Studienortswechsel mit bestandener Zwischenprüfung ist grundsätzlich möglich.
  • Bitte reichen Sie nach Ihrer Immatrikulation im Zwischenprüfungsamt eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses ein, damit Ihre bestandene Zwischenprüfung in die Prüfungsdatenbank aufgenommen werden kann. Bitte das Originalzeugnis zum Abgleich mitbringen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig2
  • Die Zwischenprüfung muss nicht eigens anerkannt werden, insbesondere nicht im Hinblick auf die Leistungen, mit denen die Zwischenprüfung bestanden worden ist. Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, hat die Zwischenprüfung - egal mit welchen Leistungen - erworben.
  • Sofern Sie noch nicht den entsprechenden Fortgeschrittenenschein erworben haben, reichen Sie bitte auch die Nachweise über Ihre vor dem Wechsel bestandenen Hausarbeiten aus Anfängerübungen im Prüfungsamt in Kopie (bei Vorlage des Originals) ein (eine Terminvereinbarung ist notwendig2). Sie werden dann auch in der Prüfungsdatenbank aufgenommen. Damit weisen Sie ggf. nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine Fortsetzung Ihres Studiums erfüllen. Das Gleiche gilt für die Nachweise über den Erwerb der Schlüsselqualifikationen und des Fremdsprachenscheins.
  • Für vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Fortgeschrittenen- und Grundlagenscheine gibt es kein universitäres Anerkennungsverfahren, da diese nur bei der Meldung zur Ersten Prüfung dem Justizprüfungsamt vorgelegt werden müssen. Beachten Sie, dass die Fortgeschrittenenscheine gem. § 9 JAG aus Klausur und Hausarbeit bestehen müssen.
  • Einträge im QIS: Eingetragen werden nur die Leistungen, die für das weitere Studium an der Goethe-Universität relevant sind. Das sind in der Regel nur die Leistungen aus Anfängerübungen aus den Rechtsgebieten, in denen noch kein Fortgeschrittenenschein erworben worden ist, sowie die Zwischenprüfung und die Nachweise hinsichtlich der Schlüsselqualifikationen. Nicht eingetragen werden die Leistungen für den Grundlagenschein und die Leistungen aus Fortgeschrittenenübungen sowie die Leistungen aus Anfängerübungen aus den Rechtsgebieten, in denen bereits der Fortgeschrittenenschein erworben wurde.
    Studienortswechsler*innen mit bestandener Zwischenprüfung erhalten später zur die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung kein "Gesamtzeugnis", sondern einzelne Fortgeschrittenenscheine.

C. Schwerpunktbereichsprüfung:

  • Vor dem Wechsel nach Frankfurt erworbene Prüfungsleistungen für die Schwerpunktbereichsprüfung müssen zum Zwecke der Anerkennung im Schwerpunktbereichsprüfungsamt eingereicht werden. Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag und reichen eine Kopie (bei Vorlage des Originals) des Leistungsnachweises ein. Eine Terminvereinbarung ist notwendig2.
  • Auch wenn Sie an Ihrer alten Universität schon einem Schwerpunktbereich zugeordnet worden sind, müssen Sie hier einen Schwerpunktbereich gem. § 27 StudO wählen. Näheres zur Wahl eines Schwerpunktbereiches hier.

¹Dies betrifft nur die Leistungen des Grundlagenscheins und der Anfängerscheine und dies auch nur, sofern Sie an anderer deutscher Universität noch keine Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Für die Anerkennung der übrigen Leistungen und auch der Leistungen des Grundlagenscheins (nach erfolgreichem Ablegen der Zwischenprüfung) für die Anmeldung zur Ersten Prüfung ist allein das Justizprüfungsamt zuständig.

2Wie Sie einen Termin vereinbaren können, darüber wird auf der Seite der Prüfungsämter informiert.


Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Prüfungsamt
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60629 Frankfurt am Main
Telefon: 069/798-34254

pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de