Über uns

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Die Frankfurter Juristenausbildung zeichnet sich im Rahmen der Vorgaben des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes dadurch aus, dass sie die Grundlagen des Rechts ebenso wie den Anspruch interdisziplinärer, nicht auf den Horizont der Rechtswissenschaft beschränkter Lehre in den dogmatischen Pflichtfächern zur Geltung kommen lässt.

In diesem Sinne bietet das Schwerpunktbereichsstudium die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen, die von den Herausforderungen politisch-rechtlicher, sozioökonomischer, technologischer und kultureller Wandlungsprozesse an das Recht bestimmt werden.

Diese bilden sich besonders deutlich ab im Bedeutungszuwachs des transnationalen Rechts (Europarecht) und der Menschenrechte, des Rechts der Informationsgesellschaft (Medien-, Telekommunikations-  und Datenschutzrecht), des Rechts der Wirtschaft (Gesellschafts-, Finanz-, Bank- und Versicherungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht) und den sich hieraus ergebenden neuen Anforderungen an ein modernes Straf- und Sanktionenrecht und nicht zuletzt in der spezifisch vertretenen europäischen Rechtsgeschichte und Juristischen Zeitgeschichte.

Die Studierenden haben entsprechend die Möglichkeit der Vertiefung in sechs Schwerpunktbereichen: (1) Internationalisierung und Europäisierung des Rechts; (2) Unternehmen und Finanzen (Law and Finance); (3) Grundlagen des Rechts; (4) Verfassung, Verwaltung, Regulierung); (5) Arbeit, Soziales, Lebenslagen; (6) Kriminalwissenschaften.