Remonstrationsbedingungen

Remonstrationsbedingungen 

Die folgenden Regelungen gelten nur für Prüfungsleistungen, die am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. Morell erbracht wurden.


Zu jeder Hausarbeit und Klausur aus dem Grundstudium wird eine Besprechung angeboten. Die Teilnahme an der Besprechung ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Remonstration und wird durch Eintragung in einer nach der Besprechung ausliegenden Liste nachgewiesen. 


Eine erfolgreiche Remonstration setzt voraus, dass der Kandidat einen Bewertungsfehler nachweist. Eine Bewertung wird nicht dadurch fehlerhaft, dass Sie „zu streng“ ist. Der Korrektor genießt einen weiten Beurteilungsspielraum. Notwendig ist der Beleg, dass die Bewertung von einer unzutreffenden Grundlage ausgegangen ist.


Wenn der Kandidat einen Bewertungsfehler nachweist, wird die fehlerhafte Bewertung in Gänze aufgehoben und neu vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass es dabei auch dazu kommen kann, dass die berichtigte Bewertung schlechter ausfällt als die fehlerhafte (reformatio in peius). Es zählt dann allein die berichtigte Bewertung.


Wir weisen zudem darauf hin, dass Klausuren und Hausarbeiten aus dem Grundstudium keinen Einfluss auf Ihre Examensnote haben. Sie können sie daher als bloße Lernstandsabfrage verstehen. 


Im Übrigen wird auf die Bedingungen der Prüfungsordnung verwiesen, insbesondere auf die ein Monats-Frist gem. § 34 I PO. Fristbeginn ist der Tag der Besprechung. Wenn keine Besprechung angeboten wird, der Tag an dem die Noten bekannt gegeben werden. Zur Fristwahrung ist es erforderlich, dass Sie die Remonstration vollständig inklusive der Klausur bzw. der Hausarbeit einreichen. 


Bei Prüfungsleistungen im Rahmen des Schwerpunktstudiums wird in der Regel keine Besprechung angeboten, sodass eine Teilnahme an dieser auch keine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt.