SoSe 2022

Veranstaltungen im Sommersemester 2022

Im Sommersemester 2022 wird Prof. Dr. Dr. Morell folgende Lehrveranstaltungen anbieten: 

  • Empirische Justizforschung und Reform des Zivilprozesses (Seminar)  
  • Zivilrecht II (Vorlesung)
  • Einführung in das Kartellrecht (Kolloquium)

Empirische Justizforschung und Reform des Zivilprozesses (Seminar)


Zwischen dem Rechthaben und dem Rechtbekommen steht das Gericht. Von Gerichten wird erwartet, Recht schnell und zutreffend in Urteile zu gießen. Aber welche Ansprüche sind realistisch? Wie organisiert und regelt man „gute“ Justiz, die dem Recht zur praktischen, vom Gesetzgeber intendierten Wirksamkeit verhilft? Gute Gerichte sollten mindestens den Sachverhalt zutreffend erfassen, das Recht vorurteilsfrei anwenden und die notwendige Mühe aufwenden, um eine gut vertretbare Lösung des Falls aufzufinden.

Verhaltenswissenschaftliche Forschung dokumentiert allerdings dutzende „Verzerrungen“, sogenannte „biases“, die Menschen bei der Wahrnehmung der Realität und der Entscheidungsfindung vorhersehbar in die Irre führen. Sind Richter gegen solche Verzerrungen immun? Das Problem von Diskriminierung wird heute oft nicht mehr in erster Linie in böswilliger Machtausübung gesehen, sondern in der breiten Wirksamkeit unbewusster Vorurteile zum Nachteil einer bestimmten Gruppe. Können Richter unbewusst wirkenden Stereotype bewusst kontrollieren? Richter werden erfolgsunabhängig bezahlt, entscheiden in Angelegenheiten mit denen sie nichts zu tun haben und werden in ihrer Laufbahn meist allenfalls einmal befördert. Wie motivieren sie sich, zeitnah und richtig zu entscheiden? Wie sorgt die Justiz dafür die „richtigen“ Kandidaten zu gewinnen?

Das Feld „judicial behavior“ liegt an der Schnittstelle von Psychologie, Soziologie, Ökonomie und Rechtswissenschaften und umfasst empirische Forschung über Richterverhalten. Im Seminar werden die Teilnehmer einige, zum Teil klassische Beiträge zu diesem Feld vorstellen, kritisch diskutieren und ihre Relevanz für die deutsche Justizorganisation ausloten. 

Vorkenntnisse in den empirischen Methoden der Sozialwissenschaften werden nicht vorausgesetzt. Die behandelte Literatur liegt zum großen Teil in englischer Sprache vor. Daher wird die Bereitschaft, englischsprachige Literatur zu rezipieren, vorausgesetzt. 


Seminarthemen: werden hier auf der Homepage veröffentlicht

Termin Vorbesprechung: 21. März 2022 online

Anmeldung zur Vorbesprechung: per Mail an sekretariat-morell@jura.uni-frankfurt.de

Termine: 07. Juli 2022 – 08. Juli 2022 (detaillierte Informationen im QIS)

Zivilrecht II (Vorlesung)


Die Vorlesung Zivilrecht II, die an die Vorlesung Zivilrecht I anschließt, behandelt das allgemeine Schuldrecht und ausgewählte Probleme des besonderen Schuldrechts, insbesondere des Kauf- und des Werkvertragsrechts. Das Schuldrecht behandelt Schulden – und spiegelbildlich Ansprüche. Die Vorlesung wird daher Fragen wie die Folgenden behandeln. Wie erlangt man Ansprüche und wie verliert man sie? Wie bestimmt man ihren Inhalt? Was geschieht, wenn nicht, zu spät oder schlecht geleistet wird, was wenn dem Schuldner etwas „dazwischen kommt“? Und kann man die vertragliche Rechte und Pflichten wieder loswerden, wenn man sie nicht mehr will? Die Themen wie auch die zivilrechtliche Falllösungstechnik werden anhand von Beispielsfällen illustriert und eingeübt. 



Sachverhalt für die Hausarbeit

Den Sachverhalt finden Sie unter dem unten angegebenen Link: 

Sachverhalt Hausarbeit Zivilrecht II SoSe 2022

Einführung in das Kartellrecht (Kolloquium)


Das Kartellrecht ist ein Feld auf Expansionskurs. Der Gesetzgeber erweitert zurzeit immer wieder die Eingriffsbefugnisse von Kartellbehörden, Kartellstrafen erreichen immer neue Höhen, Kartellgeschädigte nutzen zunehmend die Möglichkeit zum Teil sehr hohen Schadensersatz zu verlangen und spiegelbildlich machen große Kanzleien seit einigen Jahren immer größere Umsätze im Kartellrecht. Das Kartellrecht stellt nicht nur Absprachen mit denen Unternehmen den Wettbewerb aushebeln wollen unter Strafe, sondern es verbietet auch den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, stellt neuerdings Unternehmen mit überragender Marktmacht unter besondere Beobachtung und unterbindet bestimmte Unternehmenszusammenschlüsse – alles zum Schutz des Wettbewerbs. Die Vorlesung wird in dieses spannende, vielgestaltige und stark europarechtlich geprägte Rechtsgebiet einführen, das neben einigen Spezialregeln vor allem durch Generalklauseln und Urteile ausgeformt wird.