​Bachelor of Laws (LL.B.) / Bachelor der Rechtswissenschaft

Die Johann Wolfgang Goethe-Universität verleiht seit dem 1. Oktober 2025 auf Antrag durch ihren Fachbereich Rechtswissenschaft den Hochschulgrad eines „Bachelor of Laws (LL.B.) / Bachelor der Rechtswissenschaft“.

Der juristische Bachelor-Grad kann an Studierende und ehemalige Studierende verliehen werden, welche ab dem 1. Januar 2020 oder später die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatlichen Pflichtfachprüfung in Hessen erworben haben oder zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind sowie die juristische Schwerpunktbereichsprüfung an der Goethe-Universität erfolgreich absolviert haben.  

Der integrierte juristische Bachelor ist kein eigenständiger Bachelor-Studiengang. An der Goethe-Universität kann Rechtswissenschaft ausschließlich mit dem Abschluss Erste Prüfung studiert werden. Die Möglichkeit der Verleihung des Hochschulgrades richtet sich primär an die Studierenden, die gegen Ende des Studiums nicht mehr die Staatliche Pflichtfachprüfung ablegen wollen oder diese endgültig nicht bestanden haben.

Für die Verleihung des Hochschulgrades ist die Immatrikulation nicht erforderlich. Müssen jedoch noch Leistungen erworben werden, ist zu deren Erwerb die Immatrikulation erforderlich.

Studierende der Goethe-Universität, die die Staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden haben, können zum Ablegen der Schwerpunktbereichsprüfung trotzdem weiterhin eingeschrieben bleiben. Sie müssen dann die ihnen fehlenden Leistungen innerhalb der Frist gemäß § 5 Abs. 2 der Ordnung zur Verleihung des Grades eines „Bachelor of Laws (LL.B.)/Bachelor der Rechtswissenschaft“ erbringen. Ehemalige Studierende der Goethe-Universität, die die Staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht bestanden hatten und nach dem 1. Januar 2020 erstmals zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind, können sich zum Ablegen der Schwerpunktbereichsprüfung wieder im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung immatrikulieren.

Studierende der Goethe-Universität, die die Staatliche Pflichtfachprüfung nicht mehr ablegen möchten, ihr Studium aber mit dem Erwerb des Bachelorgrades abschließen wollen, müssen die  Zulassungsvoraussetzungen zur Staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Das bedeutet, dass sie sämtliche universitären Leistungen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung gemäß der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft erworben und die drei Praktika abgelegt haben müssen.

Den Nachweis, dass Studierende zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen hätten werden können, stellt das Hessische Landesprüfungsamt aus. Der Nachweis über den Erwerb der zur Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen universitären Leistungen zur Vorlage beim Justizprüfungsamt ist hier zu beantragen.

Antragsberechtigt sind gem. § 3 der Ordnung Studierende oder ehemalige Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe Universität
1. die das Schwerpunktbereichsstudium am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität erfolgreich abgeschlossen haben,
2. sofern sie gemäß § 25a Abs.1 Nr. 1 JAG erstmalig nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt (JPA) zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sind oder das JPA Hessen festgestellt hat, dass sie die Voraussetzungen hierfür erstmals ab dem 1. Januar 2020 erfüllt haben. Informationen zur Beantragung der entsprechenden Bescheinigung des Justizprüfungsamtes finden Sie hier.

Wer bereits erstmals vor dem 1. Januar 2020 zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden war, ist nicht antragsberechtigt

Nicht antragsberechtigt ist, wer bereits einen vergleichbaren Antrag bei einem anderen rechtswissenschaftlichen Fachbereich/einer rechtswissenschaftlichen Fakultät im Geltungsbereich des deutschen Richtergesetzes gestellt hat oder wer bereits in einem anderen Bundesland zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden war oder die Schwerpunktbereichsprüfung bereits an einer anderen Universität abgelegt hat.

Hinweis für Personen, die die Erste Prüfung erfolgreich abgelegt haben:
Der Bachelor-Grad ist gegenüber dem Abschluss der Ersten Prüfung ein minderer Grad. Als akademischer Grad ist hier der Grad Diplom-Jurist/Diplom-Juristin adäquat.

Für die Verleihung des Hochschulgrades „Bachelor of Laws (LL.B.)/ Bachelor der Rechtswissenschaft“ wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Diese Verwaltungsgebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Johann-Wolfgang-Goethe-Universität
IBAN: DE95 5005 0000 0001 006410
SWIFT-BIC: HELA DE FF
Geldinstitut: Helaba  Landesbank Hessen-Thüringen

Bitte unbedingt den Verwendungszweck: Sachkonto 5109 0000, Projekt 6101 0005 angeben!

Der Antrag ist an die Dekanin oder den Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität, Theodor-W.-Adorno-Platz 4, 60323 Frankfurt am Main zu richten. Er kann auch persönlich nach Terminvereinbarung bei Frau Cacavas-Bösch (Terminvereinbarung u. Anfragen per Email: bachelor[at]jur.uni-frankfurt.de), Tel: 798-34254 (Di u. Do) abgegeben werden. Bei einer persönlichen Abgabe können Sie die Unterlagen unter Vorlage des Originals auch als einfache, nicht beglaubigte Kopien einreichen.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie auf dem Formular den Hinweis bzgl. der dem Antrag beizufügenden Unterlagen.

Bitte kalkulieren Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags einige Wochen ein.

Hier geht es zur Ordnung zur Verleihung des Grades eines „Bachelor of Laws (LL.B.)/ Bachelor der Rechtswissenschaft“.