Bewerbung für eine höheres Fachsemester

Bewerber*innen für ein höheres Fachsemester müssen bei ihrer Bewerbung angeben, für welches Fachsemester sie sich einschreiben möchten.

Für den Studiengang Rechtswissenschaft bedeutet dies, dass sich stets für das nächste Fachsemester einzuschreiben ist, also anzugeben ist: letztes Fachsemester + 1. Eine Einstufung entsprechend der bereits erworbenen Leistungen erfolgt nicht.

Bewerber*innen, die später einen Studienplatz angeboten bekommen, müssen ihrer Zusage eine Semesteranerkennung beifügen. Dieser ist zu beantragen:

Wechsel ins 2. - 4. Fachsemester: frühestens nach Erhalt des Angebotes des Studienplatzes.
Wechsel ins 5. oder ein höheres Fachsemester: ab Zeitpunkt der Bewerbung bis spätestens nach Erhalt des Angebotes des Studienplatzes.

Um diesen zu erhalten, schicken Sie bitte eine Email mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen an semesteranerkennung@jur.uni-frankfurt.de

Studierende, die ihr Studium an der Goethe-Universität nur unterbrochen haben, beachten bitte die Hinweise unten unter C.

Sie erhalten nach Zusendung dieser Unterlagen ein Schreiben, das Sie bitte Ihrer Zusage des Studienplatzes beifügen. Mit dem Schreiben ist keine inhaltliche Anerkennung Ihrer bereits erworbenen Leistungen verbunden. Darum schicken Sie uns bitte keine Leistungsübersichten zu, sofern dies nicht ausdrücklich verlangt ist. Wenn Sie eingeschrieben sind, können Sie uns mit Beginn des Semesters Ihre Leistungen vorlegen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

A. Wechsel ohne Zwischenprüfung

1. eine Studienbescheinigung des aktuellen Semesters,
2. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (diese muss selbstverständlich vom Prüfungsamt des Fachbereichs, an dem Sie aktuell studieren, ausgefüllt werden!),
3. bei einem Wechsel zum 5. Fachsemester: eine Leistungsübersicht.
4. erfolgt der Wechsel nach einer Unterbrechung des Studiums: eine Erklärung, dass Sie seit dem letzten Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an keiner anderen deutschen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung eingeschrieben gewesen sind.

Ein Wechsel zum 5. Fachsemester ist ohne Zwischenprüfung nur dann möglich, wenn vier der hier zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen fünf Prüfungsleistungen bereits erworben sind.

Ein Wechsel zum 6. oder ein höheres Fachsemester ist ohne Zwischenprüfung nicht möglich.



B. Wechsel mit Zwischenprüfung

1. eine Studienbescheinigung des aktuellen Semesters,
2. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (diese muss selbstverständlich vom Prüfungsamt des Fachbereichs, an dem Sie aktuell studieren, bzw. dem für Sie derzeit zuständigen Landesprüfungsamt ausgefüllt werden!)
3. das Zwischenprüfungszeugnis,
4. erfolgt der Wechsel nach einer Unterbrechung des Studiums: eine Erklärung, dass Sie seit dem letzten Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an keiner anderen deutschen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung eingeschrieben gewesen sind.


C. Studienunterbrecher*innen der Goethe-Universität

1. eine Studienbescheinigung des letzten Semesters im Studiengang Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität
2. ab dem 8. Fachsemester eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Justizprüfungsamtes,
3. eine Erklärung, dass Sie seit dem letzten Semester im Studiengang Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität an keiner anderen deutschen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung eingeschrieben gewesen sind.

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Fachbereich Rechtswissenschaft
Prüfungsamt
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main

Telefon: 069/798
-34212 (Zwischen-, Nebenfachprüfung), -34213 (Schwerpunktbereichsprüfung)

pruefungsamtfb01@jur.uni-frankfurt.de