Zum Erwerb der Zwischenprüfung sind jeweils eine Klausur in den Fächern Öffentliches Recht, Zivil- und Strafrecht zu bestehen plus eine Hausarbeit und eine Klausur in den Grundlagen des Rechts. Diese Leistungen sind grundsätzlich in den ersten vier Fachsemestern zu erwerben, der Erwerb einer Leistung kann im fünften Fachsemester nachgeholt werden.
Der
Grundlagenschein wird durch eine Klausur und eine Hausarbeit in den
rechtsgeschichtlichen oder -philosophischen Vorlesungen des ersten und
zweiten Semesters erworben. Beide Leistungen sind Bestandteil der
Zwischenprüfung. Wurde der Grundlagenschein bereits vor dem Wechsel an die Goethe-Universität erworben, muss die Grundlagenhausarbeit hier nicht nachgeholt werden.
Parallel dazu sind die drei Anfängerscheine in den Fächern Öffentliches Recht, Zivil- und Strafrecht zu erwerben, welche aus der jeweiligen Klausur im Rahmen der Zwischenprüfung und jeweils einer Hausarbeit, welche nicht Bestandteil der Zwischenprüfung ist, bestehen.
Die
Anfängerscheine sind nicht Bestandteil der Voraussetzungen zur
Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, aber der Besuch einer
Fortgeschrittenenübung setzt voraus, dass der Anfängerschein im selben Fach bereits mindestens ein Semester zuvor erworben worden ist.
Die Fortgeschrittenenscheine in den Fächern Öffentliches Recht und Strafrecht setzen voraus, dass jeweils eine Klausur und eine Hausarbeit in einer Fortgeschrittenenübung erfolgreich geschrieben wurden, im Zivilrecht zwei Klausuren und eine Hausarbeit.
Weiterhin müssen der Nachweis über fremdsprachliche Kenntnisse (Einführung in fremdsprachliche Rechtsordnungen und -terminologien) sowie über den Besuch einer Lehrveranstaltung zu rechtlichen Schlüsselqualifikationen erworben und drei Praktika wahrgenommen werden.
Im
Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Schwerpunktbereich zu
wählen und sind entsprechend dieser Wahl vier studienbegleitende
Schwerpunktbereichsprüfungsleistungen zu erwerben sowie die
Wissenschaftliche Hausarbeit erfolgreich zu schreiben.