Prof. Dr. Guido Pfeifer
Nahezu alle Institutionen und Fragestellungen des geltenden Erbrechts finden sich bereits in der römischen Rechtsordnung wieder. Das betrifft das Testament und seine diversen Inhalte ebenso wie das Intestaterbrecht und die damit verbundenen Regelungsprobleme. Die Befassung mit den Lösungen der römischen Juristen setzen indes keine erbrechtlichen Vorkenntnisse voraus. Zum inhaltlichen Erkenntnisgewinn des Seminars kommt der Einblick in die Methodik und Systematik der römischen Rechtsquellen hinzu.
15. Oktober 2019 - 28. Januar 2020 jeweils am Dienstag |
um 18:00 - 20:00 (c.t.) |
im Raum RuW 4.101 |
Die Veranstaltung steht auch Studierenden offen, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgeschlossen haben (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO), sowie Nebenfachstudierenden. Leistungsnachweis durch mündlichen Seminarvortrag und schriftliche Seminararbeit.