Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2023/24

Rechts- und Verfassungsgeschichte II


Dr. Gregor Albers
Mi, je 12:00-14:00 Uhr (c.t.), HZ 3

Die Vorlesung ist der zweite Teil der zweisemestrigen Einführung in den Grundlagen- und Pflichtfachbereich „Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte”. Sie gibt einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Rechts, aber auch über die darüber hinausgehenden Erkenntnisinteressen und die davon abhängigen Methoden der Rechtsgeschichte.

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht)

Dr. Gregor Albers
Mi, je 14:00-16:00 Uhr (c.t.), HZ 11

Die Vorlesung behandelt aus dem Pflichtfachstoff neben Grundfragen des Kondiktionsrechts insbesondere die Geschäftsführung ohne Auftrag und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.

Die Selbstverpflichtung durch Verträge in historischer, vergleichender und theoretischer Perspektive

Dr. Gregor Albers
Mi, je 18-20 Uhr (c.t.), RuW 4.101

Uns durch Verträge verpflichten zu können, erscheint uns als Bedingung dafür, unser Leben in Gesellschaft mit anderen selbstbestimmt zu gestalten. Daher sehen wir das staatliche Recht in der Pflicht, private Vereinbarungen durchzusetzen. Doch die Verbindlichkeit von Verträgen war nie selbstverständlich, sie galt auch nie uneingeschränkt. Im ersten Teil des Seminars verschaffen wir uns einen Überblick über die Geschichte unseres Vertragsrechts und werfen einen vergleichenden Blick auf einzelne andere Rechtsordnungen. Im zweiten Teil vollziehen wir anhand zentraler Texte Zweifel an der verpflichtenden Wirkung von Verträgen und Versuche zu ihrer Rechtfertigung nach.

Rechtshistorische Lektürerunde

Dr. Gregor Albers
Mi, je 18-20 Uhr, RuW 4.101. 

Die Digesten sind eine Sammlung von Texten römischer Juristen, die Kaiser Justian im Jahr 533 n. Chr. in Byzanz (heute Istanbul) als Gesetz in Kraft setzte, obwohl sie damals schon drei bis sechs Jahrhunderte alt waren. In der Lektürerunde sollen Texte aus den Digesten gemeinsam gelesen, übersetzt und diskutiert werden. Dabei soll es zum einen darum gehen, das römische Rechtsdenken zu verstehen und etwas über die römische Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erfahren. Zum anderen wollen wir so auch Problemen des modernen Zivilrechts auf den Grund gehen, indem wir die Geschichte ebenso kennenlernen wie Alternativen zu ihrer Lösung. 

Jeder ist willkommen. Grundlegende Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht erforderlich, weil mit vorhandenen Übersetzungen gearbeitet werden kann. 

Leistungen sind nicht zu erbringen und werden auch nicht nachgewiesen.

Achtung: Die Veranstaltung beginnt erst am 15. November (nicht, wie ursprünglich angekündigt, am 1. November)!

Keilschriftrechtlicher Lektürekurs

Steffen Jauß
Privatissimum, Veranstaltungsort und Zeit nur auf Anfrage

Die Veranstaltung setzt das gleichnamige Kolloquium aus vergagenen Semestern fort. Sie wendet sich vorrangig an die Teilnehmer*innen jener Veranstaltung, jedoch sind auch Anfänger willkommen. Inhaltlich geht es um die Einführung in die akkadische Sprache und in die Lektüre der Keilschrift. Gegenstand der Lektüre sind altorientalische Rechtstexte und verwandte Inschriften.