Prof. Dr. Guido Pfeifer
Mo, je 10:00-12:00 Uhr (c.t.), HZ 11
Die Vorlesung behandelt aus dem Pflichtfachstoff neben Grundfragen insbesondere Gegenstand, Inhalt und Umfang von Bereicherungsansprüchen, die Formen der Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen, sowie Bereicherungsansprüche in Mehrpersonenverhältnissen. Zusätzlich wird das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag besprochen. Der Stoff der Vorlesung wird fortlaufend durch Beispiele der bereicherungsrechtlichen Fallbearbeitung begleitet.
Prof. Dr. Guido Pfeifer
Di, je 18:00-20:00 Uhr, RuW 1.303
Kapitalismuskritik hat seit geraumer Zeit Konjunktur, nicht nur in der Kleinkunstszene. Eine zentrale und immer wieder diskutierte Kategorie stellt in diesem Zusammenhang das Eigentum dar, das im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 903-1007 normiert ist. Welche Konzeption liegt diesen Regelungen zugrunde und was kennzeichnet sie im Vergleich zu anderen Konzeptionen des Eigentums? Wo liegen ihre historischen Wurzeln und welche Rolle spielte der unmittelbare historische Kontext für die Gesetzgebung? Hat sich die Konzeption des BGB bewährt und wie verhalten sich Rechtspraxis, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zu ihr? Diesen und weiteren Fragen widmet sich das Seminar auf der Grundlage einschlägiger historischer Rechtsquellen.
Die Veranstaltung ist dem Schwerpunktbereich 3 (Grundlagen des Rechts), 1 (Internationalisierung des Rechts und Europäisierung des Rechts) und 5 (Arbeit, Soziales, Lebenslagen) zugeordnet sowie für Nebenfachstudierende geöffnet. Die Veranstaltung ist auch für Studierende ohne Zwischenprüfung zum Leistungsnachweis für das Schwerpunktbereichsstudium geöffnet (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO). Wahlweise kann der Leistungsnachweis auch als Teilleistung zur Zwischenprüfung erbracht werden (§ 20 Abs. 3 StudPrüfO).
Prof. Dr. Guido Pfeifer
Mo, je 16:00-18:00 Uhr (c.t.), RuW 4.101
Gemeinsam haben die Rechtshistoriker des Fachbereichs diese Veranstaltung konzipiert, die am Beginn des universitären Schwerpunktstudiums stehen soll. Nachdem im Grundstudium die Gelegenheit bestand, die beiden Teile des Grundlagenscheins in der Rechtsgeschichte zu erwerben und dabei die wichtigsten Phasen und Ereignisse der Rechtsgeschichte kennenzulernen, geht es nun um eine stärker problemorientierte Arbeitsweise. Es kommt jede Woche ein anderes zentrales Thema der Rechtsgeschichte zur Sprache. Die Themen orientieren sich an Rechtsquellen und rechtshistorischen Grundbegriffen. Der Rahmen ergibt sich also aus dem historisch überlieferten Material und aus dem modernen wissenschaftlichen Interesse. In beiden Bereichen werden methodische Fähigkeiten auch anhand von Fällen aus der Rechtsgeschichte vermittelt.