Kolloquium zu den SPB 1 und 6: „Europäisches Strafrecht in Fällen“

16.4. bis 2.7.2019, dienstags, 8 bis 10 Uhr c.t., Raum RuW 4.101

Das Recht der Europäischen Union wird immer bedeutsamer für das nationale Strafrecht, das schon längst keine rein innerstaatliche Domäne mehr ist. In dem Kolloquium wird anhand von Originalentscheidungen des EuGH und (partiell) auch deutscher Gerichte der Einfluss des Unionsrechts auf das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht nachgezeichnet. Grundlegende europarechtliche Themen wie der Vorrang des Unionsrechts (anhand der unionsrechtskonformen Auslegung und ggf. Neutralisierung von Strafvorschriften), Kompetenzfragen, die verschiedenen Rechtsaktsformen und die Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten sollen dabei ebenso beleuchtet werden wie Bereiche mit spezifischerem Strafrechtsbezug. Letztere umfassen strafrechtliche Garantien der Grundrechtecharta, insbes. das Verbot der Doppelbestrafung, sowie den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, wie er namentlich im Europäischen Haftbefehl zum Ausdruck kommt.