Blockseminar
Die Themenliste wird am 26.09.2025 veröffentlicht.
Di., 14.10.2025, 18.00 Uhr, s.t., Raum RuW 1.101
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist grundsätzlich für alle Studierenden verbindlich, die ein Thema in diesem Seminar übernehmen möchten.
Die unverbindliche Anmeldung des Interesses, ein Thema im Rahmen des Seminars zu bearbeiten,
- erfolgt ausschließlich gegenüber dem Lehrstuhl, nicht gegenüber den Lehrbeauftragten;
- Meldungen werden erst nach Veröffentlichung der Themenliste berücksichtigt.
Hierzu bitte bis zum 09.10.2025, 12.00 Uhr, eine Mail an lehrstuhl-lamprecht@jura.uni-frankfurt.de senden mit folgenden Angaben:
Nachname, Vorname,
E-Mail-Adresse studentisch, E-Mail-Adresse privat,
Matrikelnr.,
(SPB 2 oder 4),
Fachsemester im WiSe 2025/26
sowie Angabe des Wunschthemas (Mehrfachnennung erhöht die Chance auf Zuteilung eines Themas). Ggf. gilt das Prioritätsprinzip bei der Vergabe von Themen.
Bestätigung des Themenwunsches in der Vorbesprechung, verbindliche Annahme des angebotenen Themas bis spätestens 21.10.2025 per E-Mail an lehrstuhl-lamprecht@jura.uni-frankfurt.de.
Interessensbekundungen sind erst nach Veröffentlichung der Themenliste an den Lehrstuhl zu richten unter vollständiger Nennung der o.g. Angaben!
Freitag, 13.02.2026, 09.00 Uhr (s.t.) - 17.00 Uhr, Raum, RuW 2.101.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung; Sie finden sie am Beginn der Themenliste.
Wesentliche Fragen des Unternehmenssteuerrechts mit besonderem Fokus auf die Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften. Praxisrelevante Aspekte werden besonders im Vordergrund stehen.
Die Termine für das Hochladen der üblichen Daten für das E-Center im Prüfungsamt sowie für die Abgabe des Originals der Seminararbeit und der Präsentationen entnehmen Sie bitte der Themenliste.
Herr Dr. Brinkmann und Herr Dr. Schiessl betreuen selbst grundsätzlich keine wissenschaftlichen Hausarbeiten. Wissenschaftliche Hausarbeiten im Steuerrecht werden nur von Herrn Prof. Dr. Lamprecht vergeben. Voraussetzung ist, dass zuvor bei ihm selbst ein Seminar erfolgreich absolviert worden ist. Zugelassen werden zu seinem Seminar vorrangig Studierende, die zuvor bereits ein anderes Seminar im Steuerrecht, zum Beispiel das hier angekündigte Seminar von Herrn Dr. Brinkmann und Herrn Dr. Schiessl, besucht haben.
Die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar von Herrn Dr. Brinkmann und Herrn Dr. Schiessl berechtigt nicht dazu, für die wissenschaftliche Hausarbeit von Herrn Prof. Dr. Lamprecht betreut zu werden.