Mi., 08.30 - 10.00 Uhr, RuW 1.303
Klausur (3 Zeitstunden),
Klausurtermin: Mittwoch, 11.02.2026, 12.00 (s.t.) - 15.00 Uhr
Raum: HZ 10
Grundkenntnisse im Steuerrecht werden für viele juristische Tätigkeiten benötigt und sollten zum staatsbürgerlichen Allgemeinwissen eines Juristen gehören. Die Berufschancen junger Juristen werden durch sie erheblich gesteigert. Spätestens werden sie vermisst, wenn es darum geht, die eigene Steuererklärung abzugeben.
Das Kolloquium verschafft die erforderlichen Grundkenntnisse im Allgemeinen Steuerrecht. Behandelt werden die historischen, ökonomischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts sowie das steuerliche Verfahrensrecht; ein Ausblick in das Steuerstrafrecht rundet den behandelten Stoff ab. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Veranstaltung wird ergänzt durch das ebenfalls stattfindende Kolloquium „Einkommensteuerrecht“, das Grundkenntnisse im materiellen Steuerrecht verschafft. Ein gleichzeitiger Besuch beider Kolloquien ist nicht erforderlich, der Sache nach aber sinnvoll und angeraten.
Arndt/Jenzen/Fetzer: Allgemeines Steuerrecht, 3. Aufl. 2016;
Birk/Desens/Tappe: Steuerrecht, 27. Aufl. 2024
(jeweils elektr. Ressource der Goethe-Universität).
Materialien zum Kolloquium werden auf der Lernplattform OLAT eingestellt.