Kolloquium
Das Kolloquium richtet sich an Studierende, die einen Einblick in das Steuerrecht erhalten wollen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Ein gleichzeitiger Besuch des Kolloquiums: „Einkommensteuerrecht – Unternehmensbesteuerung I“ ist nicht erforderlich, aber für einen umfassenden Einblick sinnvoll. Das Kolloquium gibt einen Überblick über das Finanzverfassungsrecht mit einem Schwerpunkt im grundrechtlichen Schutz des Steuerpflichtigen und führt in das steuerliche Verfahrensrecht ein. Ziel der Veranstaltung ist neben der Vermittlung abstrakten Wissens insbesondere auch die Befähigung der Studierenden zur selbstständigen Falllösung.
Kolloquium
Das Kolloquium richtet sich an Studierende, die einen Einblick in das Steuerrecht erhalten wollen. Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Ein gleichzeitiger Besuch des Kolloquiums: „Allgemeines Steuerrecht (Finanzverfassungsrecht, Abgabenordnung)“ ist nicht erforderlich, aber für einen umfassenden Einblick sinnvoll. Das Kolloquium gibt einen Überblick über das gesamte Einkommensteuerrecht mit einem gewissen Schwerpunkt bei der Besteuerung gewerblicher Einkünfte und insbesondere beim Bilanzsteuerrecht. Ziel der Veranstaltung ist neben der Vermittlung abstrakten Wissens insbesondere die Befähigung der Studierenden zur selbstständigen Falllösung.
Seminar
Das Seminar richtet sich an Studierende, die bereits über Vorkenntnisse im Steuerrecht verfügen und in diesem Rechtsgebiet ihre wissenschaftliche Hausarbeit schreiben wollen. Die Seminarthemen werden einen weiten Bereich des Steuerrechts umfassen.
Unternehmensteuerrecht II (Dr. Schiessl)
Erbschaftsteuerrecht und Grunderwerbsteuerrecht (Dr. Schiessl)
Der Einfluss des Europarechts auf das deutsche Steuerrecht (Dr. Eckl)