Die Vorlesung behandelt in erster Linie die verfahrens- und materiellrechtlichen Aspekte der universellen und regionalen Schutzsysteme für Menschenrechte. Im Mittelpunkt stehen die bürgerlichen und politischen Rechte ("Menschenrechte der ersten Generation"). Zusätzlich werden in Überblicken andere Bereiche des Völkerrechts dargestellt, die dem Schutz des Individuums dienen (Humanitäres Völkerrecht, Fremden- und Flüchtlingsrecht, Recht nationaler Minderheiten). Völkerrechtliche Grundkenntnisse sind erwünscht.